Eltern-Kind-Entfremdung - Parental Alienation Syndrome (PAS)



Eigenschaften

Das elterliche Entfremdungssyndrom wurde 1985 zum ersten Mal von dem US-amerikanischen Kinderpsychiater Richard A. Gardner so bezeichnet und beschrieben. Gardner beschrieb das elterliche Entfremdungssyndrom als die Beschäftigung des Kindes damit, einen Elternteil zu kritisieren und abzuwerten. Laut Gardner tritt das Syndrom dann auf, wenn im Kontext eines Sorgerechtstreits ein Elternteil bewusst oder unbewusst versucht, das Kind vom anderen Elternteil zu entfremden. Gardner zufolge äußert sich das Syndrom in Form von acht Symptomen, die sich im Verhalten des Kindes zeigen. Diese Symptome sind:

Quelle: Wikipedia (gekürzt)





Anmerkung des Vaters

Den persönlichsten und intensivsten Einblick in 'gelebte Entfremdung' gab mir ein Abschnitt aus einem der Gutachten, in dem die Interaktion Mutter - Kinder beschrieben wird.






Vortrag, gehalten anlässlich der Tagung
Kindeswille und Elterntrennung
vom 23. - 24. April 1999
an der Katholischen Akademie Trier
von: Prof. Uwe Jopt, Universität Bielefeld



I. Einleitung

1. PAS - ein unheimliches Phänomen

Inzwischen kolportieren auch die Medien, was - vor allem Väter - schon immer wußten: Wenn ein Trennungskind von sich aus jeden Kontakt zum anderen Elternteil abbricht, dann ist dies regelmäßig auf seine "Programmierung" durch den betreuenden zurückzuführen. Dieses Phänomen wurde erstmals von dem amerikanischen Kinder- und Jugendpsychiater Richard A. Gardner (1992) als "PAS" (Parental Alienation Syndrom) ausführlich beschrieben.

Dabei handelte es sich zwar nicht um eine Neuentdeckung, denn die Ablehnung eines Elternteils durch sein eigenes Kind hat es schon immer gegeben. Neu und auch originell war jedoch zum einen die Differenziertheit, mit der hier ein Syndrom beschrieben wurde, das zum Beklemmendsten zählt, was das Familienrecht kennt. Zum anderen hatte Gardner erstmals versucht, das Verhalten dieser Kinder in einen breiteren theoretischen Rahmen einzubetten und daraus Konsequenzen für das Familiengericht abzuleiten.

Mag die bisher eingebrachte Kritik auch noch nicht optimal sein, um den fachlichen Disput voranzutreiben; niemand kann wünschen, dass die gerade erst angestoßene Auseinandersetzung schon wieder einschläft, bevor sie überhaupt richtig begonnen hat. Dafür ist das PAS - Thema einfach viel zu bedeutungs- und folgenschwer.

Womit die hier vertretene Position markiert ist. Denn wenn ein Kind - ohne jeden erkennbaren Grund (!) - geradezu "über Nacht" einen bis dahin ganz selbstverständlich geliebten und in seinen Lebensalltag fest eingebundenen Elternteil kategorisch ablehnt; wenn es ihn - vor dem Hintergrund einer Polarisierung seiner Eltern in einen "bedingungslos Guten" und einen "ausschließlich Bösen" - regelrecht zum "Monster" erklärt; dann gehört dies zunächst zum Bedrückendsten, was sich ein Mensch vorstellen kann.

Insofern unterschätzt jeder, der PAS lediglich als eine von zahlreichen Möglichkeiten eines Kindes ansieht, auf die trennungsbedingten Konflikte seiner Eltern zu reagieren, die psychologischen Dimensionen dieses Syndroms ganz gewaltig. Um dies zu verdeutlichen, muß man sich nur einmal vorstellen, das Kind würde nicht nur einen, sondern beide Eltern ablehnen.

In diesem Fall käme vermutlich kein Gericht auf den Gedanken, ihm sofort eine Pflegefamilie oder einen Heimplatz zu suchen. Jedenfalls dann nicht, wenn keinerlei nachvollziehbare Gründe für den Einbruch in das emotionale Kind-Eltern-System erkennbar wären - doch das genau ist ja die zentrale Voraussetzung, um überhaupt von PAS zu sprechen. Statt dessen dürften alle Professionellen das Kind unverzüglich einem Psychiater vorstellen, da ganz offensichtlich irgendwas mit ihm "nicht stimmt" und es zumindest unter bedenklichen Einbußen der Realitätswahrnehmung zu leiden scheint.

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die Zweifel an der Eigenständigkeit der Willensentscheidung eines Kindes in dem Maße zunehmen, wie der geäußerte Wunsch sich von der (psychologischen) Realität entfernt. Dass ein Kind ohne jeden Grund mit seinen Eltern nichts mehr zu tun haben will, das kann sich einfach niemand vorstellen, es ist absolut wirklichkeitsfremd und widerspricht jeglicher Erfahrung. Deshalb bleibt folgerichtig als einzige Erklärung nur der Verdacht übrig, dass eine psychische Beeinträchtigung vorliegen muß.

Eine solche Argumentationsfigur kann jedoch nicht nur auf den Spezialfall, dass die kindliche Ablehnung "beiden" Eltern gilt, beschränkt bleiben. Wenn psychopathologische Überlegungen immer dann ins Spiel kommen, sofern das Kind ein Verhalten zeigt, dessen "Auftretenswahrscheinlichkeit" im Lebensalltag erfahrungsgemäß gegen Null strebt, dann gilt sie logischerweise auch für den hier zur Diskussion stehenden Fall, dass "nur" ein Elternteil von seiner - rational nicht nachvollziehbaren - Ablehnung betroffen ist.

Die klinische Dimension von PAS läßt sich jedoch nicht nur aus Sicht entwicklungspsychologischer Elementarbedürfnisse aufzeigen. Ein ganz anderer Aspekt gilt dem Umgang und der psychischen Verarbeitung "kritischer Lebensereignisse", was bisher allerdings vornehmlich bei Erwachsenen untersucht wurde (Filipp, 1981). In diesem Rahmen ließe sich die Ausgrenzung eines Elternteils am ehesten mit seinem plötzlichen Tod vergleichen, da es in beiden Fällen darum geht, mit dem Verlust einer exklusiven - d. h. in aller Regel nicht austauschbaren und damit auch nicht ersetzbaren - Liebesperson umzugehen.

Dabei scheint es auf den ersten Blick belastender zu sein, wenn ein Elternteil verstorben ist, da es in diesem Fall nur die Möglichkeit gibt, sich endgültig von einer bis dahin selbstverständlichen familialen Lebensgemeinschaft zu verabschieden. Schon auf mittlere Sicht bestätigt sich diese Vermutung jedoch nicht mehr. Denn zwar ist der akute Schmerz über den Verlust von Mutter oder Vater nicht zu steigern. Parallel zum Leiden setzt aber zugleich - gemeinsam mit den Angehörigen - ein Verarbeitungsprozess, die Trauerarbeit, ein, wodurch das Kind irgendwann schließlich wieder relativ unbeschwert an dem nunmehr veränderten Leben teilhaben kann.

Eine vergleichbare Möglichkeit der Katharsis hat das PAS - Kind jedoch nicht. Zum einen kann es nicht "öffentlich" trauern, weil es den Verlust nicht erleiden musste, sondern selbst herbeigeführt hat. Insofern "darf" es auch keine Trauer zeigen, da niemand dies verstehen und vor allem der betreuende Elternteil hierfür kein Verständnis haben würde. Zum anderen gibt es aber auch keinen Toten, von dem endgültig Abschied genommen werden könnte. Gar nicht so selten begegnet das Kind dem Abgelehnten vielmehr auf der Straße, auf dem Schulhof oder auf der Kirmes - was Zufall sein kann, meist aber eher Ausdruck von Sehnsucht ist. Dies gilt zumindest für die vom abgelehnten Elternteil erzwungenen Treffen vor Gericht.

In jedem Fall sorgen solche "Kontakte" dafür, dass die Trennung selbst nach Jahren immer noch so "frisch" ist, als wäre sie erst gestern vollzogen worden. Und bedenkt man weiter, dass der andere Elternteil trotz Kontaktlosigkeit - oder treffender; gerade wegen dieser - immer wieder im Bewusstsein des Kindes auftaucht und dadurch Gefühle von Hilflosigkeit und Schmerz, aber auch Wut und Enttäuschung auslöst, dann wird schnell deutlich, dass es die Linderungen des Faktors "Zeit", der die Erinnerung an einen einschneidenden menschlichen Verlust mit jedem Tag blasser erscheinen läßt, für ein PAS - Kind nicht gibt.

Wie aber läßt sich verstehen, dass ein Kind sich, anscheinend auch noch freiwillig, psychische Dauerlasten von solchen Dimensionen auflädt?

Möglich ist dies nur über einen nachhaltigen Prozess seiner Beeinflussung, und alleiniger "Beeinflusser" ist logischerweise natürlich der betreuende Elternteil, da es zum anderen ja gar keinen Kontakt gibt. Insofern kann ich mich der entsprechenden These Gardners nur anschließen. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch darin, dass nach der hier vertretenen Auffassung die Einwirkung auf das Kind nicht, bzw. nur äußerst selten, bewusst und zielgerichtet erfolgt. Dieser Prozess verläuft vielmehr meist so subtil und verdeckt ab, dass der Betreuende gar nicht bemerkt, was er "anrichtet".

Insofern gibt es zwar einen "Verursacher" des PAS - Syndroms, dieser ist jedoch - von wenigen Ausnahmen abgesehen - für seinen unseligen Einfluss nicht "verantwortlich". Jedenfalls nicht im moralischen Sinne; und auch "psychologisch" erst dann, wenn ihm die bis dahin gar nicht erkannten Zusammenhänge zwischen dem eigenen Verhalten nach Trennung und den Abwehrreaktionen seines Kindes bewusst gemacht wurden. Was am Ergebnis allerdings nichts ändert: jedes PAS - Kind ist ein Opfer psychischen Missbrauchs.

Dies ist eine Form von Missbrauch, die sich hinsichtlich ihrer traumatischen Bedeutung durchaus mit "sexuellem Missbrauch" aus dem familialen Umfeld vergleichen läßt. Denn hier wie dort schaut das Kind nicht nur lebenslang auf eine dramatisch und irreversibel beeinträchtigte Kindheit zurück. In beiden Fällen sorgt die das ganze Leben fortbestehende Ambivalenz zum Täter bzw. zum "Gegner" auch dafür, dass es dem Kind kaum gelingt, sich jemals "intrapsychisch" von ihm "zu befreien".

Deshalb zählen seelische Belastungen, die sich auf zahlreiche Aspekte der Persönlichkeit auswirken (Identität; Vertrauen; Liebes- und Beziehungsfähigkeit), nicht nur beim sexuellen Missbrauch zu den fast sicher vorhersagbaren Folgen; das gleiche gilt auch in Bezug auf die grundlose Ablehnung eines Elternteils.


2. "Empirie" ersetzt keine "Theorie"

Zweifel an der "bewussten" Beeinflussung eines PAS - Kindes sind schon deshalb nicht von der Hand zu weisen, weil grundsätzlich auch für die Trennungsfamilie gilt, was auf dem Feld zwischenmenschlicher Beziehungen Regelfall ist: Wo immer zwei oder mehr Personen miteinander umgehen, da entstehen schnell so differenzierte und komplexe Interaktionsmuster, dass jeder Versuch, das Verhalten des einen allein auf den anderen zurückzuführen, scheitern muß.

Insofern ist Kodjoe/Koeppel zwar zuzustimmen, wenn sie die im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Elternteils zu beobachtenden Verhaltensweisen der Kinder differenziert auflisten, beschreiben und unter dem Namen "PAS" zusammenfassen; beispielsweise die "an den Haaren herbeigezogenen" Argumente, mit denen sie ihre Ablehnung von Vater oder Mutter "begründen".

Nur: Was sich beobachten und registrieren läßt - dies ist ein zentrales Axiom der Psychologie - liefert keineswegs auch gleich seine Erklärung mit. Deshalb kommt es stets darauf an, zunächst das Beobachtete ("Phänotyp") mit all den Ursachen in Beziehung zu setzen, die aufgrund von theoretischen oder Plausibilitätsüberlegungen als Erklärungen in Frage kommen könnten.

Wobei schließlich der Faktor bzw. das Bündel von Faktoren als "Ursache" gilt, der mit den wenigsten Zusatzannahmen in der Lage ist, das Beobachtete zu erklären.

Zugleich müssen sich daraus aber auch weitere Vorhersagen (Hypothesen) ableiten lassen, die - in der Praxis oder auch experimentell - einer weiteren Überprüfung unterzogen werden können. Die dabei gewonnenen Ergebnisse wiederum bestätigen die Hypothesen entweder, oder sie erfordern ihre Modifikation an die vorgefundene Realität; worauf jetzt aus dem veränderten Modell wieder neue Hypothesen abgeleitet und erneute Überprüfung vorgenommen werden können, usw. .

Insofern ist jede theoretische Erklärung eines Verhaltens niemals endgültig, sondern gilt immer nur so lange, wie kein anderes Modell aufgestellt wird, mit dem sich noch mehr Beobachtungen und Befunde erklären lassen. Solche Bündel theoretischer Annahmen, die zur Erklärung von Beobachtungsdaten herangezogen werden, verkörpern wissenschaftsmethodisch den "Genotyp".

Beobachten und Registrieren ist somit die eine Seite wissenschaftlich-psychologischer Arbeit, und in diesem Rahmen findet sich in der Tat jenes auf den ersten Blick unbegreifliche Phänomen, dass ein Trennungskind den nicht mit ihm zusammen lebenden Elternteil kategorisch ablehnt und abwertet, ohne dass sich dafür irgendwelche plausiblen und nachvollziehbaren Gründe finden lassen. Zur Vereinheitlichung wie zur Vereinfachung der fachlichen Kommunikation ist es üblich, solche klar Umschreibbahren Verhaltensweisen als ein Syndrom, ein Bündel "typischer" Reaktionen, zusammenzufassen und mit einem Namen zu belegen.

So verstanden, ist auch die "Erfindung" des Kürzels "PAS" ein deutlicher Gewinn, der den fachliche Austausch ganz erheblich erleichtert. Denn Umgangsstörungen nach Trennung waren zwar natürlich immer schon bekannt; mit solcher Präzision wie von Gardner und seinen Übersetzern ist ein spezifischer Ausschnitt aus diesem breiten Feld - die Ablehnung von Kontakten durch das Kind selbst - jedoch bisher noch nie beschrieben worden.

Demgegenüber ist jedoch die Suche nach dem verantwortlichen Genotyp, nach der Erklärung dieses Verhaltens, eine vollkommen andere Aufgabe, von deren Lösung wir heute noch sehr weit entfernt sind. Jedenfalls ist mir bisher kein einziges Modell bekannt, das auch nur annähernd geeignet wäre, dieses "entwicklungspsychologische Unding" - ein sicher gebundenes Kind wehrt ausgerechnet den Menschen bedingungslos ab, zu dem es eine nicht minder innige und intime Bindung aufgebaut hat, wie zu seiner Betreuungsperson - psychologisch zu erklären.

Deshalb war es zumindest aus wissenschaftlicher Sicht ein echter Fehler, den durchaus zutreffend umschriebenen "Phänotyp PAS" sofort und ohne nähere Prüfung mit dem Erklärungsmuster vom zielstrebig und bewußt manipulierenden Elternteil zu verknüpfen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Gardner selbst mit manchen vagen und mehrdeutigen Formulierungen eine solche Schlussfolgerung durchaus nahe legen konnte.

 

3. Zur Hilflosigkeit der Helfer

Falsch ist es aber auch, wenn heute versucht wird, das PAS - Syndrom mit dem lapidaren Hinweis vom "alten Wein in neuen Schläuchen" zu bagatellisieren und damit den Eindruck zu erwecken, als handle es sich hierbei um ein Problem, das man bereits seit langem erkannt und gebannt hat. Richtig ist zwar, dass es auch schon früher "parteiliche" Kinder gab. Von einer wirklichen "Beherrschung" dieser Konstellation durch Gerichte wie Fachleute konnte jedoch niemals die Rede sein.

Denn die Standardempfehlung für diese Fälle lief regelmäßig darauf hinaus, dem kindlichen Willen uneingeschränkt zu folgen und deshalb das Umgangsrecht des abgelehnten Elternteils auf unbestimmte Zeit auszuschließen (Lempp, 1972, 1984; Ullmann, 1985). Eine "Orientierung an der Realität", die bestenfalls pragmatisch ausgerichtet war, wissenschaftliche Grundlagen gab es für diese Position jedoch nicht. Und dies, obwohl dieser Ratschlag sich immerhin auf die Tochter des Begründers der Psychoanalyse, Sigmund Freud, berufen konnte (Goldstein, Freud & Solnit, 1974).

Doch das Gebäude der Psychoanalyse war zu Anfang dieses Jahrhunderts in gänzlich anderer Absicht - als eine allgemeine Theorie der Persönlichkeit, und nicht als rezeptbuchartige Anweisung für Richter und Sozialarbeiter - entwickelt worden; sämtliche "Ableitungen" in Bezug auf den Umgang mit Scheidungs- bzw. später dann auch mit Pflegekindern (Goldstein, Freud & Solnit, 1982) wurden insofern einfach dem Kindschaftsrecht "übergestülpt". Inwieweit diese Vorgehensweise aber auch zulässig war, wurde noch nie überprüft.

Deshalb ist es äußerst fragwürdig, wenn heute immer noch die bereitwillige Übernahme eines vermeintlich frei geäußerten "Kindeswillens" als "Beweis" dafür gilt, dass man die PAS - Problematik im Griff habe. Ein Bild, das sich fast täglich in deutschen Gerichtssälen wiederholt. Tatsächlich handelt es sich hier jedoch immer wieder um die faktische "Kapitulation" vor den Verhaltensfolgen eines missbrauchten Kindes. Diese Einschätzung wird auch dadurch nicht fraglicher, dass auch heute noch die meisten Psychologischen Sachverständigen den Gerichten diese Lösung ausdrücklich empfehlen. Denn solche Begründungen unterscheiden sich nicht von denen der Siebzigerjahre.

Das hat logischerweise zur Folge, dass auch nur ganz wenige Gerichte den extremen Grad an Kindeswohlgefährdung erkennen, der mit dem PAS - Syndrom verbunden ist. Und wenn man weiterhin bedenkt, dass auch die Jugendhilfe bisher keinen eigenständigen Umgang mit dieser Problematik entwickelt hat, sondern im "Ernstfall" ihre Zuständigkeit bereitwillig an einen Sachverständigen abtritt, dann kann es niemanden überraschen, wenn aus Kindperspektive der Eindruck entsteht, dass selbst die Helfer hilflos seien (Jopt, 1998).

Da andererseits aber gerade PAS - wie keine zweite Problematik im Familienrecht - der interdisziplinären Kooperation des gesamten Helferapparates bedarf, ist es zumindest für die Zukunft von ausschlaggebender Bedeutung, dass sich alle Verfahrensbeteiligten des hohen Gefährdungsgrades für die Kinder sowie des unverzüglichen Handlungsbedarfs bewusst sind.

Doch das ist leicht gefordert. Was aber ist zu tun, was kann man überhaupt konkret machen, um ein Kind aus der "Sackgasse PAS" wieder rauszuführen? Alle Antworten auf diese Kernfrage setzen allerdings voraus, dass zuvor eine Vorstellung davon besteht, wie das Kind überhaupt in die einseitige Parteinahme zu Lasten eines Elternteils hingeriet. Denn wenn der Betreuende als Schuldiger nicht länger in Frage kommen soll, muß es zwangsläufig andere Ursachen geben, die dafür verantwortlich sind.

Deshalb soll zur Anregung zukünftiger Interventionsmaßnahmen zunächst ein zweistufiges Modell vorgestellt werden, das zum einen zu erklären versucht, wie es zur Entwicklung dieses Symptoms überhaupt kommen kann. Das ist seine erste Stufe. In der zweiten Stufe geht es dann um die Frage, was das Syndrom stabil hält, warum PAS- Kinder praktisch so gut wie nie zum abgelehnten Elternteil wieder zurückfinden.

Grundsätzlich neu ist dieser Ansatz allerdings nicht. Denn seit Mowrer (1960) vorgeschlagen hatte, Entstehung wie Stabilität von Phobien - das sind neurotische Ängste vor ganz konkreten Auslösern, beispielsweise Spinnen - durch das Zusammenspiel von zwei elementaren Lernmechanismen - dem klassischen, sowie dem operanten Konditionieren - zu erklären, hat sich dieser Ansatz insbesondere auf dem Feld solcher psychischen Störungen, die im Zusammenhang mit Angst gesehen werden müssen, als ein sehr taugliches Konzept erwiesen, um den unter ihrer Phobie leidenden Menschen effektive Hilfen anzubieten.

 

 

II. Ein Zwei-Phasen-Modell zu PAS

1. Phase 1: Zur Entstehung des PAS - Syndroms

1.1. Paarkonflikt "Trennung"

Es ist nicht bekannt, dass ein Trennungskind, dessen Eltern sich beide ernsthaft darum bemühten, es aus ihren eigenen Spannungen und Konflikten bestmöglich rauszuhalten, jemals eine ablehnende Haltung gegenüber Vater oder Mutter entwickelt hätte. Zwar geraten Kinder - selbst bei bester Absicht ihrer Eltern - immer wieder zwischen deren Fronten. Doch das ist nahezu unvermeidlich (vgl. Jopt, 1992a; 1998).

Denn "Trennung" ist lediglich der sachlich-neutrale Name für ein in Wirklichkeit hochdramatisches und turbulentes Geschehen.

Tatsächlich gilt dieser "emotionale Super - GAU" - ganz gleich, ob selbst eingeleitet oder durch den Partner - gleich nach dem Tod eines geliebten Angehörigen oder einer eigenen tödlichen Erkrankung als das belastendste "kritische Lebensereignis", dem ein Mensch ausgesetzt sein kann (Fillipp, 1981), da in den meisten Fällen zumindest einer der Partner die Beendigung der Beziehung gar nicht wollte.

Dies ist in der Regel natürlich der Verlassene. Doch - das ist kein Widerspruch - "verlassen" kann sich durchaus auch der fühlen, der selbst geht. Denn "Trennung" ist kein rationales, sondern in erster Linie ein psychologisches Konzept; d.h., es kommt weniger darauf an, wer wen konkret verlässt, sondern darauf, als was man sich fühlt. So kann beispielsweise eine Frau, die sich aufgrund seines anhaltenden Alkoholkonsums schließlich doch noch eines Tages enttäuscht und resigniert von ihrem Mann trennt, trotzdem als die "Verlassene" fühlen, da sie aus ihrer Sicht - irgendwann nicht länger bereit, weiter an seine nie eingehaltenen Versprechungen zu glauben - zu diesem Schritt "gezwungen" wurde.

Wer sich jedoch erst einmal als der Verlassene fühlt, für den bricht regelmäßig eine Welt zusammen. Ihm wird der Boden unter den Füßen förmlich weggerissen, weil seine Vision von Liebes- und Familienglück, seine gesamte Zukunftsplanung mit Partner und Kind, über Nacht zerstört wurde. Was verdeutlicht, dass es nicht lediglich um "irgendwelche" Probleme geht, die durch Trennung gelöst werden. Die Auflösung der Liebes- und Lebensgemeinschaft gehört vielmehr zum Fundamentalsten und Erschütterndsten, was es im Leben gibt.

Insofern ist die dabei freigesetzte Palette von Gefühlen - die von Trauer, Schmerz und Hilflosigkeit über Enttäuschung und Wut bis hin zu Hass und Rachegedanken reichen können - nur zu verständlich. Zumindest gilt dies für den, gegen seinen ausdrücklichen Willen, Verlassenen, für den der Partner selbstverständlich der Alleinverantwortliche für das Scheitern seines Lebenstraums, seiner Zukunft überhaupt, ist.

Für diese einseitige Schuldzuschreibung "sorgt" ein kognitiver Selbstschutzmechanismus, den jeder kennt. Denn nahezu alle Menschen "ordnen" ihre Interaktionen mit dem Partner stets so, dass sie sich selbst lediglich als die "Reagierenden" und den anderen in der Rolle des "Akteurs" sehen. Unglücklicherweise sieht der jedoch die Relation zwischen Aktion und Reaktion ganz genau so - lediglich mit anderem Vorzeichen. Womit sich beide Partner gleichzeitig als "Opfer" fühlen und den anderen für den alleinigen "Täter" halten. Dieser psychologischen Mechanismus, durch den zeitliche Abläufe mit einer - stets nur subjektiv gültigen - kausalen Struktur versehen werden, wird als Interpunktion bezeichnet (vgl. Jopt, 1992a, 1998).

Trotz aller Gefühlsähnlichkeit zwischen Verlassenem und Verlassendem gilt aber "objektiv" dennoch eher derjenige als das "wahre Opfer", der nach der Trennung allein zurück bleibt. Insofern ist es zunächst verständlich und nachvollziehbar, wenn gerade er aus seinen Gefühlen kein Hehl macht. Die häufig anzutreffende Mischung aus Anklagen, Vorwürfen, Abwertungen, Schuldzuweisungen, moralischen Verurteilungen, u.a.m., muß somit als durchaus situationsangemessene Reaktion betrachtet werden.

1.2. Kindliche Instrumentalisierung

Die durch die Trennung des Partners ausgelösten Emotionen, Affekte und verbalen Aggressionen bestimmen das gesamte Denken und Fühlen des Verlassenen so nachhaltig, dass es ihm nahezu unmöglich ist, seinen Seelenzustand gegenüber Dritten zu verbergen. Das ist normal und menschlich. Kritisch wird diese Beeinträchtigung der Selbstkontrolle allerdings dann, wenn im selben Haushalt auch das gemeinsame Kind lebt. Denn aus dessen Sicht gelten alle Abwertungen, Anklagen und Vorwürfe nicht dem Partner, sondern ausschließlich seinem anderen Elternteil. Damit richten sie sich an eine Person, die - in den Rollen von "Vater" oder "Mutter" - in der Regel hochgradig positiv und stark emotional besetzt ist.

Das jedoch kann ein Kind sehr schnell in ein erhebliches Dilemma drängen. Denn zum einen leidet an seiner Seite ein unverkennbar trost- und hilfebedürftiger Elternteil. Eine Erfahrung, die fast zwangsläufig dazu führt, dass das Kind - in völliger Rollenumkehr - diesen zu trösten versucht und ihm Mitgefühl wie Loyalität bekundet. Diesem Impuls vermag sich kaum ein Kind zu widersetzen, da Kinder sich stets um denjenigen die größten Sorgen machen, den sie für den Schutzbedürftigeren halten (vgl. Mackscheidt, 1993, S. 254).

Auf der anderen Seite verspürt es aber auch eine nicht minder innige Verbundenheit mit dem abwesenden Elternteil, die häufig gerade durch das Erlebnis des Getrenntseins noch zusätzlich verstärkt wird. Entsprechend gerät es in ein regelrechtes Dilemma, eine Lage großer seelischer Zerrissenheit. In solchen Situationen läßt sich leicht folgendes beobachten: hin und her schwankend zwischen den - in sich jeweils logischen - subjektiven Wahrheiten beider Elternteile, "bekennen" die Kinder sich an der Seite ihrer Mutter zu ihr, im Zusammensein mit dem Vater zu ihm.

Insofern scheint die Instrumentalisierung von Kindern zumindest am Anfang einer Trennung geradezu "normal" und fast gar nicht zu verhindern zu sein, wenngleich dies natürlich auch nicht wünschenswert ist. Anderseits sind sie genau in diesem Augenblick aber auch bereits voll in den elterlichen Paarkonflikt mit einbezogen. Womit ein erster - wenngleich kleiner und auch noch keineswegs zwingender - Schritt in Richtung PAS zurückgelegt ist.

Doch das allein ist noch nicht bedrohlich. Gefahren ergeben sich vielmehr erst durch die erheblichen Unterschiede in Bezug auf Intensität und Dauer, mit denen die Kinder den Affektionen ihrer Eltern ausgeliefert sind. Beide Faktoren hängen entscheidend davon ab, inwieweit zum einen überhaupt ein Bewusstsein für die Notwendigkeit einer Trennung von Paar- und Elternebene besteht; und zum anderen von der erforderlichen Zeit, bis beide Eltern (einer genügt nicht) in der Lage sind, ihre Paarbeziehung auch psychisch zu beenden, um danach nur noch "als Eltern" weiterhin zu kommunizieren und zu kooperieren. Allerdings gelingt diese letzte Phase des Übergangs zur "Nachscheidungsfamilie" nur wenigen (Jopt, 1992b).

Nun muß zwar weder die kurzzeitige noch eine anhaltende Involvierung des Kindes in die elterlichen Spannungen zwangsläufig zu PAS führen, und zum Glück ist dies ja auch tatsächlich nicht der Fall, wie die zur Zeit noch relativ wenigen Fälle beweisen.

Die meisten Kinder sind offensichtlich flexibel genug, um sich auf Verhalten und Persönlichkeit des einen wie des anderen Elternteils stets so einzustellen, dass ihnen eher die Zumutung einer "geteilte Elternschaft" - ein Pendeln zwischen zweisprachlosen und unverbundenen elterlichen Welten (Furstenberg & Cherlin, 1993) - gelingt, als dass sie den Kontakt zu einem abbrechen (s. auch Gaier, 1988).

Hieraus jedoch abzuleiten, dass letztlich ein Elternteil für das Kind weniger wichtig sein könnte als der andere, das ist aus entwicklungs- und bindungspsychologischer Sicht unhaltbar. Zumindest müssen alle Gedanken an die größere Bedeutung eines Elternteils mit größter Vorsicht betrachtet werden. Denn in der Regel gibt es vor dem Hintergrund einer gemeinsamen Familiengeschichte mit beiden Eltern keine stärkere Bindungen zum einen oder anderen (Fthenakis, 1985; 1995).

Das schließt zwar nicht aus, dass vor dem Hintergrund des jeweiligen Entwicklungsstandes der eine oder andere Elternteil durchaus als Betreuungs- und Versorgungsperson bevorzugt wird. Doch das hat mehr mit Pragmatik, als mit (emotionaler) Bindungsüberlegenheit zu tun. An der prinzipiellen Gleichwertigkeit beider Eltern ändert dies jedenfalls nichts. Dies gilt auch dann, wenn man davon ausgeht, dass die Kinder durch unterschiedliche Alltagserfahrungen differenzierte "innere Repräsentationen" von Mutter und Vater aufgebaut haben (Salzgeber & Stadler, 1998, S. 167). Denn es ist unmöglich, ohne solche abgespeicherten Erfahrungsunterschiede aufzuwachsen.

Wer deshalb allein aus der (trivialen) Tatsache des "Verschiedenseins" von Mutter und Vater bereits Selektionsgedanken ableitet, der hat nicht verstanden, dass es aus Kindersicht nicht nur um die Auswahl des jeweils am besten zu den eigenen Erwartungen "passenden" Elternteils geht, sondern in erster Linie um die Aufrechterhaltung und Sicherung eines Beziehungsnetzes zwischen ihm und seinen Eltern - trotz deren Trennung als Paar.

Andernfalls wäre völlig unverständlich, weshalb Kinder aller Altersstufen die Scheidung ihrer Eltern als eine Schreckensvision beschreiben, die - gleich hinter der Vorstellung, ein Elternteil könnte sterben - den zweiten Platz in der Hierarchie der bedrohlichsten Lebensereignisse, die sie sich vorstellen können, einnimmt (Samuels & Samuels, 1986; s. Tab 1).

1.3. Umgangskonflikte

Aus psychologischer Sicht ist es jedenfalls überhaupt nicht überraschend, wenn Kinder auf die Turbulenzen elterlicher Trennungsauseinandersetzungen mit psychischen Auffälligkeiten reagieren, die dann vor allem in Belastungen der Umgangskontakte ihren Ausdruck finden. In diesem Sinne ist es durchaus nicht selten zu beobachten, dass - vor allem jüngere Kinder - dem getrennt lebenden Elternteil gegenüber eher reserviert, zurückhaltend, quengelnd oder gar ängstlich auftreten; sie weigern sich, beim anderen zu übernachten, haben nach der Rückkehr Schlafstörungen und Angstträume oder nässen vorübergehend sogar wieder ein.

Natürlich sind dies alles keine unmittelbaren Reaktionen auf den besuchten Elternteil, sondern auf die Spannungen zwischen den Erwachsenen, die das Kind unmittelbar erlebt oder auch nur spürt. Doch das erkennen die Eltern häufig nicht. Dass die Symptome fast immer wieder verschwinden, sobald die Umgangskontakte eingeschränkt oder sogar ausgesetzt werden, begünstigt vielmehr eine naive Kausalzuschreibung: die Besserung des kindlichen Befindens gilt als Beweis dafür, dass der Kontakt mit dem außerhäusigen Elternteil ihm ganz offensichtlich schade.

Dieselbe Logik wiederholt sich allerdings auch auf der anderen Seite. Denn da der vom Kind getrennt lebende Elternteil sowohl aus früheren gemeinsamen Zeiten, als meist auch durch den - harmonischen und innigen - Ablauf der Besuche "weiß", welches liebevolle Verhältnis in Wahrheit zwischen ihm und seinem Kind bestand bzw. besteht, lastet er die Belastungsreaktionen - laienpsychologisch ebenso folgerichtig - jetzt umgekehrt allein dem betreuenden Elternteil an: der habe das Kind gegen ihn beeinflusst und muß sich deshalb seine Verhaltensauffälligkeiten nach Besuchen selbst zuschreiben.

Diese wechselseitigen Zuweisungen von Schuld und Verantwortung haben zur Folge, dass das Kind bald im wahren Wortsinne zwischen zwei Welten pendelt, die - je nach Blickrichtung des Erwachsenen - entweder durch alleinige Täterschaft oder alleinige Opferschaft geprägt sind. Dass manche diesen psychischen Wechselbädern auf Dauer nicht gewachsen sind und deshalb mit Abwehrreaktionen gegenüber Besuchskontakten reagieren, ist insofern verständlich.

Trotzdem dürfen solche, vordergründig eindeutig erscheinende, Reaktionen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier möglicherweise zwar bereits der zweite Schritt in Richtung eines PAS - Syndroms eingeleitet wurde; mehr aber auch nicht. Denn über den äußeren Eindruck hinaus hat ein solcher Widerstand mit PAS nichts gemein, jedenfalls noch nichts.

Denn sofern man ein solches Kind auch gegen seinen anfänglichen Widerstand und unter Ausschluss des anderen mit dem getrennten Elternteil zusammenbringt, bleibt meist nach kurzer Zeit von der vermeintlichen "Ablehnung" wenig übrig: allein und unbeobachtet, hat es schnell wieder Vertrauen gefasst und genießt die Nähe zum getrennten Elternteil ohne Scheu. Ein Klima, das allerdings schlagartig wieder zusammenbrechen kann, sobald das Kind nach Hause zurückkehrt.

 

 

1.4. PAS und die "kognitive Wende"

Wirkliche PAS - Kinder hingegen reagieren nicht nur emotional verstört auf den getrennt lebenden Elternteil, wie die jüngeren.

Zur affektiven Dimension hinzu kommen muß vielmehr auch noch ein kognitives Element, das insofern regelrecht als konstitutiv für PAS bezeichnet werden kann: die Kinder "begründen" bzw. "rechtfertigen" ihre Ablehnung entweder durch ausdrückliche Berufung auf eigene frühere Erfahrungen; oder sie argumentieren mit einer globalen Abwertung der gesamten Elternpersönlichkeit, um ihre Kontaktverweigerung als gesunde Form des Selbstschutzes erscheinen zu lasen.

Dabei weisen beide Argumentationsfiguren charakteristische, immer wiederkehrende Merkmale auf. So werden beispielsweise Erlebnisse, die im ursprünglichen Kontext eher Bagatellen waren, jetzt dermaßen dramatisiert, dass sie den Eindruck schlimmster Misshandlungen erwecken können (aus der "Ohrfeige" von einst wird in der Erinnerung an eine schwere körperliche Züchtigung). Oder Erfahrungen, die seinerzeit sogar ausgesprochen positiv waren, werden in beklemmende Erinnerungen umgemünzt (der gemeinsame Urlaub an der See - damals noch als viel zu kurz beklagt - wird nachträglich zum Beleg für eine Woche größter Langeweile).

Die andere Strategie wiederum mündet in undifferenzierten Generalisierungen ("Mama hat sich schon früher nie für uns interessiert"; "Papa war schon immer rücksichtslos und egoistisch"), sowie in moralischen Schuldvorwürfen gegenüber Verhaltensweisen des abgelehnten Elternteils, die ausschließlich mit ihm als früherer Partner, nicht als Vater oder Mutter, zu tun haben: "Mama hat uns verlassen"; "Papa ist Schuld, dass wir nur so wenig Geld haben" (zahlreiche weitere Beispiele finden sich in der eingangs genannten Literatur).

Hier offenbart sich in aller Deutlichkeit die "Sprachrohrfunktion" des PAS - Kindes, denn solche Worte entsprechen natürlich weder seinem eigenen Sprachstil noch seinem Wortschatz. Doch daraus darf allerdings nicht unbedingt geschlossen werden darf, dass ihm diese Diktion auch "aufgedrängt" worden sei. Es reicht, dass das Kind häufig genug zugegen war, wenn es zu Abwertungen und Schuldvorwürfen gegenüber dem Partner kam.

 

 

1.5. Altersabhängigkeit

Die für PAS typische Begründung der Ablehnung mit moralischen Argumenten verweist zugleich auf etwas ganz Wesentliches dieses Syndroms, was bisher entweder verkannt oder zumindest unterschätzt wurde. Damit gemeint ist seine Altersabhängigkeit. Denn um einen komplexen wechselseitigen Handlungsverlauf wie die Erwachsenenreaktionen auf Elterntrennung in einen "Verlasser" und einen "Verlassenen" aufspalten zu können, muß das Kind von seinem gesamten Entwicklungsstand her zunächst überhaupt erst einmal in der Lage sein, Trennung als intentionalen Akt eines Partners zu verstehen.

Erst dann, wenn es nicht nur global auf die psychosozialen "Veränderungen" im Familiensystem reagiert, wie dies noch bei Vorschulkindern Regelfall ist, sondern in der Lage ist, sich auf einen für den Zerfall der Familie "Schuldigen" festzulegen, erst dann läßt sich ein Kind auch in eine moralische Urteilswelt einbinden. Wobei die "Interpretation der Wirklichkeit", die Aufteilung in Unschuldigen und Schuldigen, natürlich zwangsläufig von dem Elternteil vorgegeben wird, bei dem es lebt - also vom "Opfer".

Zur moralischen Perspektiveübernahme sind Kinder aber nicht vor dem 9-12 Lebensjahr fähig, da erst in der Grundschule Konzepte wie "Gerechtigkeit" oder "Statthaftigkeit" die bis dahin vorherrschende Orientierung an der selbstverständlichen und nicht näher hinterfragten Befolgung vorgegebener Gebote und Verbote abzulösen beginnen. Dem entspricht ein allmählicher Wechsel vom Stadium der Heteronomie - alle Regeln werden noch von Autoritäten, in erster Linie den Eltern, vorgegeben - zur Autonomie, wobei der Heranwachsende zunehmend selbst entscheidet, was richtig ist und was nicht. Dieser Wandel beginnt nach Piaget (1954) um das zehnte Lebensjahr (vgl. Montada, 1987), also gerade in der Zeit, von der ein verstärktes

Auftreten von PAS berichtet wird (so auch von Salzgeber & Stadler, 1998, S. 168).

Diese zeitliche Eingrenzung steht allerdings völlig im Widerspruch zu O.-Kodjoe & Koeppel (1998), denn dort wird behauptet, dass PAS "bei Kindern ab dem 2. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit" zu diagnostizieren sei (S. 13). Doch damit wird das Konzept m. E. bis zur Unbrauchbarkeit überzogen. Denn zwischen der affektiv-sprachlosen Abwendung einer Dreijährigen und der empörten Verurteilung ihres Vaters, weil er sich einer anderen Frau zugewandt hat, von einer Dreizehnjährigen, liegen ganz sicher beträchtliche (kognitive) Welten.

Deshalb könnte bei den älteren Grundschulkindern bzw. den jüngeren Schülern der Sekundarstufe I in der Tat eine bereits begonnene, aber immer noch nicht abgeschlossene und daher unausgereifte moralische Urteilsbildung - der noch nicht vollständig vollzogene Übergang von der Heteronomie zur Autonomie - eine entscheidende Voraussetzung dafür sein, dass sie bereit und in der Lage sind, sich ausschließlich auf die Wahrnehmung des verlassenen Elternteils einzulassen.

Wobei zu beachten ist, dass das spätere PAS - Kind anfangs ja in einem zentralen Punkt durchaus bereits von sich aus dieselbe Realitätswahrnehmung hat wie sein elterlicher Betreuer und insofern nicht erst "Beeinflusst" werden muß: auch für das Kind selbst ist unübersehbar, dass nicht dieser, sondern der außer Haus lebende Elternteil "gegangen" ist. Diese Tatsache steht objektiv fest. Insofern ist es rein sachlich auch nicht falsch, wenn es beklagt, dass der andere Elternteil "uns" verlassen hat, und sich damit in völliger Übereinstimmung mit seinem Betreuer befindet.

Tatsächlich stimmt dies so zwar nicht, weil die Trennung allein dem Partner und nicht dem Kind galt. Doch das können Kinder in dieser Altersphase noch nicht hinreichend differenzieren, da sie sich ihre Eltern bis weit in die Pubertät hinein nur "als Eltern" und nicht "als Paar" vorstellen können.

Jedenfalls könnte eine zukünftige Forschung zum Stand der moralischen Urteilsbildung bei PAS - Kindern helfen, diesen Kindern erstmals nicht nur "zuzuhören", sondern auch besser zu verstehen.

 

 

1.6. "Absicht" des Täters und "Scheinpartnerschaft" des Opfers

Weiter verstärkt wird das kindliche Täterbild durch einen entwicklungspsychologischen Prozess, der inzwischen in zahlreichen Kulturen beobachtet werden konnte und somit vermuten läßt, dass es sich hierbei um einen grundlegenden psychologischen Mechanismus menschlicher Moralentwicklung handeln könnte. Gemeint ist die Tatsache, dass alle Kinder verschiedene Stufen der Moralentwicklung durchlaufen, dabei aber auch auf unterschiedlichen Niveaus stehen bleiben können. Wobei ein Aspekt von Stufe zu Stufe an Bedeutung gewinnt - die Absicht bzw. Intention des Handelnden (vgl. Kohlberg, 1974).

Denn moralische Entrüstung und Schuldvorwürfe werden mit dem Alter immer weniger mit dem Resultat einer Tat verknüpft, sondern werden davon abhängig gemacht, ob diese in guter oder böser Absicht begangen wurde. Überträgt man dieses Prinzip auf PAS - Kinder, so ist festzustellen, dass sie sich alters- und entwicklungsbedingt noch überwiegend auf dem sogenannten konventionell-konformistischen Niveau bewegen, auf dem jegliche moralische Orientierung noch überwiegend an bedeutsamen Personen der Primärgruppe ausgerichtet ist, wozu vor allem die Eltern zählen (s. Montada, 1987, S. 753).

Insofern ist gut nachvollziehbar, wenn ein PAS - Kind immer stärker die Position gerade des betreuenden Elternteils übernimmt und irgendwann schließlich den anderen sogar ganz ablehnt. Denn vor dem Hintergrund der Tatsache "Trennung von der Familie" bedarf es lediglich noch des moralischen "Interpretationsangebotes" durch den Verbliebenen, um sofort aufgegriffen und in moralische Entrüstung und Verurteilung übersetzt zu werden. Auf welche andere Interpretation sollte es sich auch stützen? Welche andere hätte überhaupt eine Alternative sein können? Erlebt das Kind doch tagtäglich "hautnah", welchen psychischen Schaden der Verlasser nicht nur bei ihm, sondern vor allem auch beim verlassenen Elternteil hinterlassen hat.

Damit diese Involvierung in das Moralsystem des Verlassenen jedoch in Ablehnung umschlägt, bedarf es noch einer ganz besonderen Rahmenbedingung, und zwar auf Seiten des betreuenden Elternteils. Denn nur dann, wenn die Loyalitätsbekundung seines Kindes für ihn Genugtuung darstellt; nur dann, wenn er die vom Kind geäußerte Ablehnung für einen eigenständigen Willensausdruck hält und nicht für eine durch den gesamten Kontext erzwungene Reaktion; und nur dann, wenn er die Ablehnung des Kindes als - von seinen eigenen Wünschen unabhängige - Bestätigung der eigenen Entrüstung ansieht; erst dann kann es über Instrumentalisierung und Parteinahme hinaus auch zur konkreten Ausbildung eines PAS - Syndroms kommen.

Diese Voraussetzungen sind aber wiederum nur dann gegeben, wenn dem Betreuenden an zentraler Stelle seine elterlicher Verantwortung verloren gegangen ist und er sein Kind fälschlicherweise als gleichwertigen und solidarischen Partner ansieht. Denn nur unter dieser Voraussetzung künstlich hergestellter Gleichrangigkeit "deckt" sich jetzt das kindliche Urteil über den "anderen Elternteil" vollständig mit der eigenen negativen Sicht vom "Partner"; insofern entstehen auch keinerlei Zweifel an der Eigenständigkeit des kindlichen Willens.

Damit ist jetzt auch verständlich, weshalb der Betreuende im nächsten Moment wiederum fest davon überzeugt sein kann, den nun wieder als "Kind" gesehenen Scheinpartner vor dem anderen Elternteil schützen zu müssen, indem er sich mit allen Mitteln dafür einsetzt, dass es im Sinne des kindlichen Wunsches zu keinem Kontakt kommt. Denn geändert hat sich jetzt zwar die "Rolle" und damit die Schutzbedürftigkeit, nicht jedoch die dem Träger zugeschriebene Autonomie und damit die ihm zugestandene Ernsthaftigkeit.

Mit anderen Worten: das Subsystem Mutter-Kind bzw. Vater-Kind wandelt sich wie ein Umkehrbild, je nach Betrachtungsweise, entweder in eine Dyade freundschaftlicher Verbundenheit zwischen zwei gleichrangigen Menschen, oder in eine von Fürsorge zwischen einem Elternteil und seinem Kind. Wobei es auch keine Probleme bereitet, beide Sichtweisen gleichzeitig einzunehmen, beispielsweise vor Gericht.

Aus einer solchen Struktur kann es überhaupt keinen natürlichen Ausweg geben. Insofern können schon auf der Basis der hier angestellten Überlegungen sowohl alle Appelle an die Vernunft des Betreuenden, als auch alle Appelle an die Geduld des Abgelehnten - beides die bevorzugten "Interventionen" an den Familiengerichten - nur zum Scheitern verurteilt sein.

 

 

1.7. Perspektivendominanz

Doch trotz aller psychologischen Nachvollziehbarkeit in Bezug auf die Gesinnungsnähe zwischen Kind und betreuendem Elternteil: es bedarf nicht nur der Erklärung, warum sich das Kind ausgerechnet auf die eine Seite schlägt; zugleich muß auch eine plausible Begründung dafür gefunden werden, weshalb es sich so nachhaltig gegen die andere Elternseite aussprechen kann. Immerhin repräsentiert der andere Elternteil - über seine kognitiv-moralische Verurteilung hinaus - die zweite, im Prinzip nicht austauschbare Quelle kindlichen Wohlgefühls und Identität.

Mit anderen Worten: Wie "schafft" es ein Kind, einen emotional stark besetzten Elternteil nicht nur mit Macht vor den Kopf zu stoßen, sondern ihn - zumindest äußerlich - geradezu aus seinem Leben zu verbannen? Hierauf gibt die Psychologie nicht nur bis heute keine Antwort; diese Frage hat sie sich bisher überhaupt noch nie gestellt. Statt dessen ging es in der Vergangenheit vorwiegend um die denkbaren "Auswirkungen" auf Persönlichkeit und Zukunft eines Kindes, dem ein Elternteil fehlte.

Tatsächlich trifft dies den Kern der Problematik aber natürlich nicht annähernd. Denn es ist selbstverständlich ein riesengroßer Unterschied, ob ein Kind beispielsweise nur deshalb mit einem Elternteil aufwachsen muß, weil der andere an der Wahrnehmung seiner Elternrolle gar kein Interesse hat, oder weil er sogar durch das Gericht - hier sei nur an das traurige Schicksal zahlloser Väter nichtehelicher Kinder erinnert - vom Kontakt zu seinem Kind gewaltsam ferngehalten wurde.

Oder ob die Kontaktlosigkeit durch das Kind selbst herbeigeführt wurde. Denn in diesem Fall kann man ganz sicher davon ausgehen, dass die ganze Situation von Anfang an mit enormen psychischen Entstehungskosten verbunden gewesen sein muß; abgesehen davon, dass sie ohnehin niemals "Normalität" werden kann. Aber woher stammt das "psychische Kapital"? Woher nimmt ein Kind die Kraft, sich konsequent und vor allem andauernd gegen einen Elternteil zu stellen, was faktisch auf den lebenslangen Verzicht auf ein intakten familialen Beziehungslebens hinausläuft?

Hier könnten Anleihen bei der Sozialpsychologie weiterhelfen. Genauer: bei jenen Forschung, die sich damit beschäftigt, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen Menschen in der Lage sind, Empathie aufzubringen, d. h., sich in die Gefühls- und Erlebniswelt eines anderen hineinzuversetzen und die Geschehnisse aus seiner Sicht zu betrachten. Dies ist insofern wünschenswert, weil letztlich nur durch Einfühlungsvermögen in und Sensibilität für die Sicht des Mitmenschen Achtung und Toleranz, aber auch Hilfsbereitschaft und andere prosoziale Einstellungen entstehen können.

In diesem Sinne ist im Bereich der "Sozialen Wahrnehmung" schon seit langem bekannt, dass die Bereitschaft zur Perspektivenübernahme im wesentlichen von zwei Voraussetzungen abhängt, nämlich vom sogenannten

Aufforderungscharakter der Person, deren Sichtweise übernommen werden soll, sowie vom Vorhandensein und Ausmaß eines Konfliktes zu ihr (s. Steins & Wicklund, 1993; Wicklund & Steins, 1996).

Dabei hängt die Höhe des Aufforderungscharakters und damit der auf die wahrnehmende Person ausgeübte Handlungsdruck vor allem davon ab, wie groß die subjektive Wichtigkeit der wahrgenommenen Person ist. Mit der Folge, dass die Bereitschaft zur Übernahme der Perspektive des anderen in dem Maße ansteigt, wie dessen persönliche Wichtigkeit und Bedeutung zunimmt.

In Bezug auf PAS ist damit das Verhältnis zwischen Kind und abgelehntem Elternteil gemeint. Denn der ist natürlich zunächst regelmäßig von großer Wertschätzung und hoher emotionaler Valenz für ein Kind. Allerdings gilt dies gleichermaßen auch für den betreuenden anderen, so dass jedes PAS - Kind zwangsläufig zunächst in ein großes "moralisches Dilemma" stürzen muß, da es ihm unmöglich ist, sich nur für eine Seite zu entscheiden.

Diese Lage ändert sich - so die Theorie - allerdings schlagartig, sobald die Beziehung zwischen Wahrnehmendem und Wahrgenommenen nicht konfliktfrei ist. Denn dann soll das genaue Gegenteil eintreten: unter Konfliktbedingungen sinkt die Bereitschaft zur Perspektiveübernahme umso stärker, je höher der der Aufforderungscharakter ausfällt, weil in diesem Fall die Wahrnehmung des anderen nur noch für solche Aspekte aufmerksam ist, die für den Konflikt relevant sind.

Mit anderen Worten: Sofern sich das Kind im Konflikt mit demjenigen Elternteil befindet, der als der Verlasser etikettiert worden ist, sinkt seine Bereitschaft, sich auf dessen Sicht einzulassen, zunehmend ab; statt dessen hat es immer stärker nur noch sein - für den Konflikt ausschlaggebendes - Verhalten im Blick ("Du hast uns vorsätzlich verlassen"; "Du hast meiner Mutter/meinem Vater bewusst wehgetan"; usw.).

Womit sich der Kreis schließen könnte, denn das Vorherrschen einer ausgeprägten Konfliktsicht gegenüber dem verlassenden Elternteil ist, wie gezeigt wurde, durch das Zusammentreffen von Trennungsschritt und prämoralischer Urteils(un)fähigkeit bei PAS - Kindern geradezu vorprogrammiert.

2. Phase 2: Stabilisierung des Syndroms

2.1. Modellphase 2: Selbstverstärkung

Wie ein PAS - Kind es schafft, sich seine Liebe zum abgelehnten Elternteil für den Rest seines Familienlebens - richtiger: die Impulse zur Umsetzung seiner Liebe durch Kontakt, Nähe, Zärtlichkeit, mit einem Wort: Begegnung zu zügeln -, das ist vielleicht das Unheimlichste an diesem Phänomen überhaupt. Zumindest ist es das am wenigsten Verstandene.

Denn eigentlich sollte man glauben, dass eine PAS - Haltung relativ rasch wieder zusammenbrechen müsste, da die zur Rechtfertigung und damit zur Aufrechterhaltung angeführten Argumente in der Regel wenig überzeugend sind. Doch genau das ist nicht der Fall. Wenn nichts von außen passiert, werden diese Kinder nie wieder den Anschluss an die frühere Intim-Beziehung zum abgelehnten Elternteil finden.

Analog zur 2-Faktoren-Theorie Mowrers müsste man annehmen, dass dieser Dauerhaftigkeit dadurch zustande kommt, dass sich das PAS - Kind durch die konsequente Vermeidung jedes Zusammentreffens ständig selbstbekräftigt. Dies deshalb, weil es auf diese Weise den starken emotionalen Belastungen oder auch der drohenden Zerrissenheit, der drohenden Gefahr einen Mischmasch der Gefühle nicht kontrollieren bzw. beherrschend zu können. Dieser könnte sich zusammensetzen aus einem mit der Begegnung sofort virulent werdenden Nähe-Distanz-Konflikt, der zugleich überlagert wird von Gefühlen der Beschämung und Peinlichkeit.

Bei einer solchen Gemengelage würde vermutlich selbst ein Erwachsener sehen, wie er sich am schnellsten davonmacht.

Aus lernpsychologischer Sicht jedenfalls erhöht sich für diejenigen Verhaltensweisen, die zu einer psychischen Entlastung geführt haben, anschließend regelmäßig die Wahrscheinlichkeit, dass sie bei nächster Gelegenheit wiederholt werden. Der Organismus hat schlichtweg "gelernt", was ihm gut tut - und sei es auch nur vorübergehend.

Doch zugegeben - sehr befriedigend ist diese Erklärung nicht, dafür ist das Verhalten des PAS - Kindes einfach erheblich vielschichtiger, als das Meidungsverhalten eines Phobikers. Insofern sind noch viele Fragen offen.

2.2. Unfreiwillige Fremdverstärkung

Eine andere Teilerklärung ist dagegen allen Anwesenden bekannt.

Gemeint ist die nur noch paradox zu nennende "Beweisführung" in den Fällen, wo der vom eigenen Kind abgelehnte Elternteil die Unterstützung des Gerichts sucht. Wobei er sich verhalten kann wie er will - er macht es immer falsch.

Denn respektiert er nach der Sitzung den Wunsch des Kindes, so gerät dies unverzüglich zum "Beweis" für seinen Egoismus - offensichtlich ist er in seinem Stolz so gekränkt und verletzt, dass er nun von ihm nichts mehr wissen will.

Andererseits - beantragt er eine ausdrückliche Regelung des Umgangs, weil er von der Instrumentalisierung seines Kindes überzeugt ist und deshalb hofft, auf diese Weise wieder Zugang zu ihm zu bekommen, so wird auch hieraus eine erneuter "Beweis" für seinen Egoismus, weil er sich damit rigoros über die kindlichen Interessen hinweg setzt und in Kauf nimmt, dass das Kind mit der Anhörung durch Gericht und Jugendamt einer Prozedur ausgesetzt wird, die von den meisten als äußerst unangenehm und belastend erlebt und deshalb am liebsten vermieden wird.

Zwar wird sich auch in diesem Fall nie nachweisen lassen, dass es in Wahrheit der Betreuende ist, der hier - ohne dies zu erkennen - die Fäden zieht. Denn durch seine "Übersetzungshilfen" der gerichtlichen Ladung ist es letztendlich natürlich er und nicht das Kind, der diesen Zusammenhang zwischen Klage und resultierenden Folgen "aufzeigt" (oft noch weiter "belegt" durch das Vorlesen der gegnerischen Schriftsätze).

Dass alle juristischen Bemühungen des klagenden Elternteils auch nur darauf abzielen könnten, sein Kind nicht dauerhaft zu verlieren und insofern Ausdruck von Liebe, Verzweiflung und Hilflosigkeit sind - diese "Interpretation" wird einem PAS - Kind jedoch so gut wie nie angeboten. Andernfalls wäre es keines.

III. Interventionsmöglichkeiten

Wenn man sich vergegenwärtigt, dass eine Aussetzung des Umgangsrecht einen wesentlich gravierenderen Eingriff in die Elternautonomie darstellt als ein Entzug des Sorgerechts und deshalb eigentlich als die faktisch schärfste Intervention des Staates ins Elternrecht angesehen werden muß, dann wird deutlich, dass diese mit Abstand häufigste gerichtliche Regelung bei PAS nicht nur an den wahren Bedürfnissen des Kindes vorbeigeht, sondern den ohnehin bereits ausgegrenzten Elternteil nun noch ein weiteres Mal bestraft. In jedem Fall kann dies keine Lösung, auch keine Teillösung sein.

Vorrangiges Ziel jeder staatlichen Intervention muß es vielmehr sein, den Betreuungselternteil zu befähigen, seine Trennung endlich zu verarbeiten, mindestens im ersten Schritt zu bearbeiten. Wenn dies gelingt, wird sich das Syndrom umgehend auflösen. Insofern geht es bei PAS nicht um eine isolierte Hilfe für das Kind allein. Aus systemischer Sicht ist es lediglich Symptomträger für die "kranke" Beziehung eines Erwachsenen zu seinem früheren Partner.

Insofern wäre es mit Abstand das Beste, wenn die Eltern gemeinsam eine Trennungsberatung aufsuchten, um dort an ihrer "Verabschiedung" zu arbeiten. Doch das setzte Bereitschaft, vor allem aber Einsicht voraus, und die ist so gut wie nie zu erwarten.

Deshalb kommt es bei allen nachfolgenden Überlegungen entscheidend darauf an, dass sämtliche Verfahrensbeteiligten - allen voran die Juristen - fest davon überzeugt sind, dass PAS keinen "freien Willen" eines Kindes widerspiegelt, sondern Signal für einen psychischen Missbrauch und damit für eine erhebliche Kindeswohlgefährdung ist.

1. Rechtsanwälte

Dieses Bewusstsein bräuchten vor allem auch die Anwälte, speziell die Rechtsvertretung des betreuenden Elternteils. Denn dann wird er nicht länger allein die Interessen seines Auftraggebers im Blick haben, sondern auf diesen einwirken, um ihn für die Gefahrenlage des Kinder zu sensibilisieren und seinen Anteil deutlich zu machen. Insofern ist der Anwalt vielleicht die wichtigste Person im juristischen Terzett bzw. Quartett, weil er in aller Regel der erste ist, der von PAS erfährt. Zudem hat er das Vertrauen seines Mandanten.

Um sich auf diese Weise einbringen zu können - die Androhung einer Mandatsniederlegung eingeschlossen - müssen alle Anwälte davon überzeugt werden, dass PAS in seinen Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Kindes nicht anders einzustufen ist, als einen sexueller Missbrauch. Auch in diesem Fall würde sich gewiss niemand, über die rechtsstaatlich gebotene Führung eines fairen Verfahrens hinaus, für den Kinderschänder einsetzen - beispielsweise, um einen unkontrollierten Umgang mit dem Opfer oder gar das Sorgerecht zu erwirken.

Schon heute zeigt jedenfalls die Erfahrung, dass es ganz entscheidend von der Art und Weise abhängt, wie sich die Anwälte (einer reicht) im Verfahren aufführen, welches Rollenverständnis sie haben und wie sie die in Frage stehenden Verhaltensauffälligkeiten, wie PAS, verstehen, ob die Kommunikation aller Verfahrensbeteiligten, vor allem jedoch der Eltern, sich auf Konfrontationskurs oder in Richtung Entspannung bewegt.

Wobei der Vertreter des betreuenden Elternteils viel nachdrücklicher als jeder andere seinem Mandanten vermitteln könnte, dass er das Kind als "Opfer" und nicht als Persönlichkeit, deren "Willen" respektiert werden muß, sieht. Demgegenüber müsste der anwaltliche Kollege seiner Mandantschaft deutlich machen, das die von ihr unterstellte Vorsätzlichkeit und Boshaftigkeit im Verhalten des Betreuenden - wenngleich dieser Eindruck auch leicht entsteht kann - keineswegs zwingend und meist eher unwahrscheinlich ist, da PAS in aller Regel auf viel subtileren Bahnen der Beeinflussung entsteht, die überhaupt nicht bewusst sind.

2. Maßnahmen am Kind

Man muß allerdings auch von dem Fall ausgehen, dass der angestrebte Konsens zwischen den Eltern nicht herzustellen ist oder dass sich - trotz aller Bemühungen - der Widerstand des Kindes nur noch weiter zugenommen hat. Unter diesen Umständen bleibt dann nur noch entweder die Kapitulation (doch die verbietet eigentlich bereits der verfassungsrechtliche Wächterauftrag, sofern man von einem Missbrauchstatbestand ausgeht), oder die Intervention beim Kind selbst.

Dieser Ansatz ist nicht neu; im Gegenteil: die vor Gericht vereinbarte Einleitung einer Kindertherapie, meist Spieltherapie, gehört zu den häufigsten Interventionen, sofern das Kind beharrlich an seiner Weigerungshaltung festhält. Eine Maßnahme, der sich meist auch der Betreuende anzuschließen vermag, denn dass das Verhalten seines Kindes irgendwie "nicht in Ordnung" ist, das ist auch ihm klar.

Da eine Therapie "des Kindes" jedoch unmissverständlich dokumentiert, dass alle seine Verhaltensauffälligkeiten mit der betreuenden Elternperson nichts zu tun haben und da - in aller Regel jedenfalls - das Kind selbst auch nicht gefragt wird, ob es überhaupt eine Therapie machen möchte oder nicht, sind mit dieser "Lösung" schließlich meist fast alle Verfahrensbeteiligten zufrieden.

Der Betreuende, weil nichts "gegen" den Willen des Kindes veranlasst wurde und weil er selbst als besorgter Helfer dasteht; sein Anwalt, weil er sich in seiner Rechtsvertretung zugunsten des Mandanten behaupten konnte; die Jugendhilfe, weil sie ihre Kapitulation vor dem "Kindeswillen" als "Hilfe zur Erziehung" tarnen konnte; und das Gericht, weil es einen äußerst schwierigen Fall endlich vom Tisch hat.

Empört ist lediglich der PAS - betroffene Elternteil. Denn der kann nicht verstehen, weshalb ihm der ohnehin vom Kind boykottierte Umgang nun auch noch ausdrücklich auf unbestimmte Zeit gerichtlich verboten wird. Zumal er ahnt, dass damit kein erster Schritt zur Wiederannäherung, sondern zur dauerhaften Zerstörung seiner Liebesbeziehung zum Kind eingeleitet wurde.

Ahnungen, die nach aller Erfahrung durchaus berechtigt sind. Denn praktisch ist mir kein einziger Fall bekannt, wo aus einer solchen Kindertherapie, etwa durch Hinzuziehung des ausgegrenzten Elternteils, jemals eine Wiederannäherung angebahnt worden wäre. Von der Konzeption her ist dies allerdings auch ohnehin kein Ziel der Kindertherapeuten.

Deshalb benötigten wir für zukünftige Härtefälle dringend einen völlig anderen therapeutischen Rahmen und möglicherweise auch ein gründlich anderes, speziell auf PAS zugeschnittenes, neues Therapiekonzept. Denn da das Verhalten eines solchen Kindes hochgradig kontextabhängig ist, käme es vor allem darauf an, den Betreuenden - natürlich nur für kurze Zeit - vollständig aus der Lebenswelt des Kindes auszublenden.

Somit käme es darauf an, die gesamte therapeutische Anbahnungsarbeit am besten an einen solchen Ort zu verlegen, der von der "psychischen Realität" des Betreuenden deutlich entfernt ist. Ich denke beispielsweise an eine von einem oder auch mehreren Bundesländern gemeinsam getragene Einrichtung auf einer deutschen Insel (Modell Norderney).

Dort arbeitete eine Psychologin, zusammen mit einer Sozialarbeiterin, gezielt mit PAS - Kindern am Wiederaufbau ihrer Gefühlsbeziehungen zu beiden Eltern - zunächst mit ihnen allein, danach unter Einbeziehung des abgelehnten Elternteils und schließlich auch des Betreuenden, einschließlich gemeinsamer Gespräche mit beiden. Flankiert werden könnte das Ganze durch eine befristete Vormundschaft, um unmissverständlich deutlich zu machen, dass das Gericht sowohl von einer klaren Kindeswohlgefährdung, als auch von der Überzeugung ausgeht, dass der Betreuende erkennbar nicht in der Lage ist, seine eigenen Problemen mit der Trennung vom Partner vom Kind fernzuhalten.

Gewiss - ein solches Modell brächte wieder ganz neue Probleme mit sich. Doch wer sagt vorher, dass diese nicht in den Griff zu kriegen wären? Was Not tut, sind jedenfalls neue Ideen, die unsere Einsichten in die Wirkmechanik von PAS aufgreifen und in neue Möglichkeiten zur Hilfe umsetzen.

Fazit

Bei allem Reden über PAS darf nicht vergessen werden, dass - gottlob - längst nicht jedes Kind, dessen Eltern verbittert und unnachgiebig miteinander streiten, dieses Syndrom entwickelt. Hinzukommen muß erst noch ein ausgeprägtes Bedürfnis des Betreuenden nach Satisfaktion, nach Rache und Bestrafung jetzt gehassten Expartners. Zudem muß jede Bereitschaft fehlen, das Kind bewusst von den Streitigkeiten fernzuhalten.

"Typisch" für den PAS - Elternteil ist somit zumindest der vorübergehende Totalausfall seiner Elternverantwortung. Insofern kennzeichnet ihn in der Regel eine bedenkliche Persönlichkeitsstörung von durchaus klinischem Wert. Das sollte keiner der Verfahrensbeteiligten und ganz besonders sein Rechtsvertreter nicht aus den Augen verlieren.

Denn andererseits gilt ausnahmslos für alle Kinder, was die Familientherapeutin Elisabeth Mackscheidt (1993, S. 257) schrieb:

"Wenn Kinder sich manchmal deutlich auf eine Seite schlagen, so geht das nicht ohne Schuldgefühle; es ist immer nur eine Notlösung für das Kind, eine Sichtweise, die ihm im Moment als die hilfreichste erscheinen mag." (257)

Mit anderen Worten: PAS - Kinder lieben ihren abgelehnten Elternteil gewiss nicht weniger als den betreuenden. Sie sind nur in eine "Beziehungsfalle" hineingeraten, aus der sie aus eigener Kraft nicht wieder raus finden. Es ist, als erfüllten sie einen Vertrag, den sie nie unterschrieben haben.

Ich schließe mit einem Zitat von Wallerstein & Blakeslee (1989):

"Gemeinsam verbrachte Zeit garantiert ebenso wenig ein gutes Eltern-Kind-Verhältnis, wie eine gute Ehe daraus wird, wenn man einen Mann und eine Frau zusammen in ein Haus, ein Zimmer oder ein Bett steckt. Die Beziehungen selbst sind entscheidend." (Hervorhebung von mir)

Das ist sehr wahr, aber auch dialektisch zugleich. Denn Beziehungen werden nicht "angetroffen", sie werden "gemacht" - durch "Begegnungen", durch das Erleben von Nähe und durch gemeinsam verbrachte Zeit. Andernfalls bleiben sich Menschen zwangsläufig fremd, haben ihre "Beziehungen" zwar "im Kopf", aber nicht "im Herzen".

Mit demselben Zitat endete übrigens auch die Kritik von Salzgeber & Stadler (1998) am PAS - Konzept, das könnte einigen aufgefallen sein. Dort sollte es allerdings belegen, dass diese Kinder schon vorher sehr gestörte, zumindest belastete Beziehungen zum abgelehnten Elternteil gehabt haben müssen, weil sie sich sonst wohl nicht gegen diesen Elternteil ausgesprochen hätten. Logisch gedacht, ist das richtig.

Ich hoffe, dass es mir gelungen ist, Ihnen einen Einblick in einen kleinen Ausschnitt einer Kinderwelt vermittelt zu haben, die wir nur dann wirklich verstehen werden, wenn wir bereit sind, unsere "Erwachsenenlogik" durch die "Psycho-Logik" des Kindes auszutauschen.

Dann wird eine Pionierin für Scheidungskinder auch nicht länger missverstanden werden.

 

 

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