Thomas Alteck
An die
Staatsanwaltschaft
Stuttgart
7000 STUTTGART 1
15.12.1992
betr.: S T R A F A N Z E I G E gegen Ute Alteck
wegen schwerer Verleumdung und Kindesmißhandlung.
Seit dem 18. November 1991 behauptet meine Frau, ich hätte unsere
älteste Tochter Anna (8 Jahre) und eventuell auch unsere
jüngste Tochter Yvonne (4 Jahre) sexuell missbraucht.
Diese ungeheuerliche und falsche Behauptung stellt sie gegenüber
allen Freunden, Bekannten, Nachbarn, Erziehern und Behörden auf.
Am 11.03.92 hat sie die Behauptung in einer Sendung des SDR I in
der Reihe "Journal am Morgen", Sendeschlüssel 26/0313 ebenfallsgeäußert.
Der Tatbestand der seelischen Kindesmißhandlung ist dadurch
gegeben, dass meine Frau im Beisein der ältesten Tochter den
Anzeigeerstatter symbolisch verbrannt hat. Dazu hat sie ein Bild
eines Gespenstes genommen und, bevor sie es rituell verbrannt
hat, deutlich gemacht, dass es sich hierbei um den
Anzeigeerstatter handelt.
Beweis: Anlage 1 - Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Familiengerichts Böblingen vom 20. August '92
Mit Datum vom 27. Januar 1992 beantragte der Anzeigeerstatter beim Amtsgericht Böblingen die elterliche Sorge für die Zeit des
Getrenntlebens auf sich und begründete den Antrag mit der Gefährdung der Kinder und einer vermuteten psychischen Erkrankung der
Mutter (Verfahren-Az. 13 F 57/92).
Obwohl die Schuldfähigkeit meiner Frau in Frage gestellt ist - das Familiengericht hat im Juni ein psychiatrisches Gutachten
gefordert, das bislang nicht vorliegt - bitte ich die
Staatsanwaltschaft aus folgenden Gründen dringend um die Aufnahme der
Ermittlung.
Bislang sind alle Bemühungen des Anzeigeerstatters um eine Aufklärung vereitelt worden. Frau Alteck hat sich im Dezember '91
geweigert die Tochter Anna durch einen Kindergynäkologen
untersuchen zu lassen. Darüber hinaus hat sich geweigert mit dem
Anzeigeerstatter zu Prof. Klosinski (Ltr. der Kinder- und
Jugendpsychiatrie der Uni Tübingen) zu gehen. Sie hat sich stattdessen
der Gruppe KOBRA zugewandt.
Der mehrfache Versuch des Anzeigeerstatters ein kinderpsychologisches Gutachten zu erwirken wurde bislang vom Gericht immer
abgewiesen, da sich das zuständige Jugendamt auf Anraten von
KOBRA dagegen ausgesprochen hat. Eine Befragung der Kinder hat
das Jugendamt bislang mit der Begründung abgelehnt, dass es sicher
noch zu einer Begutachtung kommen wird. KOBRA wiederum hat im
Juli gegenüber dem Weißen Ring (Außenstelle Sindelfingen, Fr.
Keipert) geäußert, dass meine Frau von KOBRA keinerlei Unterstützung erfahren wird, wenn sie eine Strafanzeige machen will.
Ich muß erleben, dass aufgrund dieser Umstände die Behauptung
nunmehr seit über einem Jahr im Raum steht und das Jugendamt
darüber hinaus die Augen vor der permanenten Gefährdung der
Kinder verschließt und allein wegen der Aussage der Mutter von
sexuellem Missbrauch ausgeht und das, obwohl das Gericht in
seinem Beschluß nach der letzten Verhandlung, am 20. August
dieses Jahres feststellt: "Dem Gericht liegen keine
nachgewiesenen oder nachvollziehbaren Tatsachen vor, aus welchen sich zum
jetzigen Zeitpunkt ein eventueller Missbrauch ableiten ließe. Die
Therapie von Anna bei der Gruppe KOBRA verlief bislang
ergebnislos..."
Beweis: Anlage 2 - Brief an das Kreisjugendamt Sept.'92
Da im vorliegenden Fall das Kreisjugendamt völlig versagt, bitte ich auf diesem Weg die Staatsanwaltschaft um Hilfe, weil mir aus
dieser Behauptung tagtäglich erhebliche Nachteile entstehen, vor
allem aber, weil eine umgehende Klärung für die psychische
Gesundheit meiner drei Töchter von größter Bedeutung ist.
Abschließend gebe ich Ihnen hiermit meine eidesstattliche Versicherung, dass ich keines meiner Kinder jemals mit meiner
Sexualität konfrontiert oder sonstwie sexuell missbraucht habe.
Stuttgart, den 15.12.1992
Thomas Alteck
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