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 Oberlandesgericht Stuttgart 18. Zivilsenat - Familiensenat -   Mitwirkende:Beweis-Beschluß vom 25. Juni 1993 Dr. Häberle Richter am OLG Vors.Dr. Schmitt Richter am OLG
 Schädel Richter am LG
 In dem Verfahren betreffend die Regelung der elterlichen
 Sorge und des Umgangsrechts mit den Kindern   
1. Anna Alteck, geb. am 01.11.19842. Maria Alteck, geb. am 14.03.1986
 3. Yvonne Alteck, geb. am 12.04.1988
   Kinder der geschiedenen Eltern   Thomas Alteck, Dipl.-Ing- Antragsgegner/Beschwerdeführer -
 Proz.Bev.: Rechtsanwalt Dr. Müller u. Koll., Esslinger Str. 80, 70736 Fellbach
 gegen Ute Alteck, Hausfrau- Antragstellerin/Beschwerdeführerin -
 Proz.Bev.: Rechtsanwältin Dr. Kellermann-Körber u. Koll., Böblinger Str. 2, 71088 Holzgerlingen
   Ergänzend zu den Gutachten vom 19. Mai 1992 und 08. Juli 1992 soll ein kinderpsychiatrisches Gutachten eingeholt werden, das
zu der Sorgerechtsregelung im Zusammenhang mit der Scheidung und der Regelung des Umgangsrechts des nichtsorgeberechtigten
Elternteils Stellung nehmen und sich insbesondere dazu äußern möge, ob sich durch die seitherige Entwicklung etwas an der früheren Beurteilung zu beiden Fragen geändert hat. Mit der Erstattung des Gutachtens wird beauftragt Em. Prof. Dr. Reinhard Lempp,  Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenarzt, Kappisweg 13, 70192 Stuttgart. 
 
 
 
 
 
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