für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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In Sachen
Thomas Alteck, Strasse, Plz - Ort
Antragsteller
Prozeßbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte Dr. Müller u. Kollegen, Esslinger Str. 80, 7012 Fellbach

gegen

Ute Alteck, In den Hohmatten 4, 7801 Freiburg-Bolschweil
Antragsgegnerin
Prozeßbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte Dr. Kellermann-Körber, Böblinger Str. 2, 7038 Holzgerlingen 

 

wegen Regelung der elterlichen Sorge

erschienen bei Aufruf:

Der Antragssteller persönlich und Herr Rechtsanwalt Stoll.

Die Antragsgegnerin persönlich und Frau Rechtsanwältin Dr. Kellermann-Körber.

Die Kinder wurden vor dem Verhandlungstermin vom Richter zunächst in Gegenwart der Mutter, danach in Gegenwart des Vaters beobachtet. Hierzu wird auf das Protokoll im Verfahren 13 F 281/92 verwiesen.

Eine Einigung in der Sorgerechtsfrage ist weder für die Dauer des Getrenntlebens, noch für Zeit nach der Ehescheidung möglich.

Beide Beteiligten beharren auf ihre bisherigen Anträgen und den bisherigen Vortrag zur Sorgerechtsfrage.

Die Antragsgegnerin erklärt noch, sie habe die eheliche Wohnung bereits vor Weihnachten verlassen. Der Antragsteller erklärt, er habe diese wieder am 03.02.1993 betreten. Zum Zustand verweist er auf seine eidesstattliche Versicherung im Ehescheidungsverfahren.

Der Antragsgegner erklärt weiter, im Zeitraum von Ende August 1992 bis Heute habe er beim Kinderschutzbund Yvonne 8 mal, Maria 7 mal und Anna 3 mal gesehen. Der letzte Kontakt vor dem heutigen Tag habe am 27.11.1992 stattgefunden.

Der Antragsteller erklärt weiter, für den Fall, dass er das Sorgerecht für die Kinder erhalten würde, wäre für ihn ein Umgangsrecht der Mutter im üblichen Rahmen selbstverständlich. Das selbe beanspruche aber auch er für den Fall, dat3 der Mutter die elterliche Sorge übertragen wird. Er hält ein 14-tägiges Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils für sachgerecht, ebenso zwei Wochen im Sommer und eine Woche in den sonstigen Schulferien.

Die Antragsgegnerin erklärt, sie könne sich derzeit überhaupt noch kein Umgangsrecht des Vaters mit den Kindern vorstellen.

Sie spricht noch über vorhandene Ängste der Kinder an, mit dem Vater alleine zu sein.

Grundsätzlich halte sie aber den Umgang der Kinder mit dem Vater für sachgerecht und notwendig.




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