für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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                                            Thomas Alteck

An die
Staatsanwaltschaft
Stuttgart
7000 STUTTGART 1

                                               15.12.1992

betr.: S T R A F A N Z E I G E gegen Ute Alteck
wegen schwerer Verleumdung und Kindesmißhandlung.

 

Seit dem 18. November 1991 behauptet meine Frau, ich hätte unsere älteste Tochter Anna (8 Jahre) und eventuell auch unsere jüngste Tochter Yvonne (4 Jahre) sexuell missbraucht.

Diese ungeheuerliche und falsche Behauptung stellt sie gegenüber allen Freunden, Bekannten, Nachbarn, Erziehern und Behörden auf.

Am 11.03.92 hat sie die Behauptung in einer Sendung des SDR I in der Reihe "Journal am Morgen", Sendeschlüssel 26/0313 ebenfallsgeäußert.

Der Tatbestand der seelischen Kindesmißhandlung ist dadurch gegeben, dass meine Frau im Beisein der ältesten Tochter den Anzeigeerstatter symbolisch verbrannt hat. Dazu hat sie ein Bild eines Gespenstes genommen und, bevor sie es rituell verbrannt hat, deutlich gemacht, dass es sich hierbei um den Anzeigeerstatter handelt.

Beweis: Anlage 1 - Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Familiengerichts Böblingen vom 20. August '92

 

Mit Datum vom 27. Januar 1992 beantragte der Anzeigeerstatter beim Amtsgericht Böblingen die elterliche Sorge für die Zeit des Getrenntlebens auf sich und begründete den Antrag mit der Gefährdung der Kinder und einer vermuteten psychischen Erkrankung der Mutter (Verfahren-Az. 13 F 57/92).

Obwohl die Schuldfähigkeit meiner Frau in Frage gestellt ist - das Familiengericht hat im Juni ein psychiatrisches Gutachten gefordert, das bislang nicht vorliegt - bitte ich die Staatsanwaltschaft aus folgenden Gründen dringend um die Aufnahme der Ermittlung.

Bislang sind alle Bemühungen des Anzeigeerstatters um eine Aufklärung vereitelt worden. Frau Alteck hat sich im Dezember '91 geweigert die Tochter Anna durch einen Kindergynäkologen untersuchen zu lassen. Darüber hinaus hat sich geweigert mit dem Anzeigeerstatter zu Prof. Klosinski (Ltr. der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Uni Tübingen) zu gehen. Sie hat sich stattdessen der Gruppe KOBRA zugewandt.

Der mehrfache Versuch des Anzeigeerstatters ein kinderpsychologisches Gutachten zu erwirken wurde bislang vom Gericht immer abgewiesen, da sich das zuständige Jugendamt auf Anraten von KOBRA dagegen ausgesprochen hat. Eine Befragung der Kinder hat das Jugendamt bislang mit der Begründung abgelehnt, dass es sicher noch zu einer Begutachtung kommen wird. KOBRA wiederum hat im Juli gegenüber dem Weißen Ring (Außenstelle Sindelfingen, Fr. Keipert) geäußert, dass meine Frau von KOBRA keinerlei Unterstützung erfahren wird, wenn sie eine Strafanzeige machen will.

Ich muß erleben, dass aufgrund dieser Umstände die Behauptung nunmehr seit über einem Jahr im Raum steht und das Jugendamt darüber hinaus die Augen vor der permanenten Gefährdung der Kinder verschließt und allein wegen der Aussage der Mutter von sexuellem Missbrauch ausgeht und das, obwohl das Gericht in seinem Beschluß nach der letzten Verhandlung, am 20. August dieses Jahres feststellt: "Dem Gericht liegen keine nachgewiesenen oder nachvollziehbaren Tatsachen vor, aus welchen sich zum jetzigen Zeitpunkt ein eventueller Missbrauch ableiten ließe. Die Therapie von Anna bei der Gruppe KOBRA verlief bislang ergebnislos..."

Beweis: Anlage 2 - Brief an das Kreisjugendamt Sept.'92


Da im vorliegenden Fall das Kreisjugendamt völlig versagt, bitte ich auf diesem Weg die Staatsanwaltschaft um Hilfe, weil mir aus dieser Behauptung tagtäglich erhebliche Nachteile entstehen, vor allem aber, weil eine umgehende Klärung für die psychische Gesundheit meiner drei Töchter von größter Bedeutung ist.

Abschließend gebe ich Ihnen hiermit meine eidesstattliche Versicherung, dass ich keines meiner Kinder jemals mit meiner Sexualität konfrontiert oder sonstwie sexuell missbraucht habe.

Stuttgart, den 15.12.1992
Thomas Alteck




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