für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Von: Thomas Alteck
An: Oberstaatsanwalt

 

Sehr geehrter Herr Nusser,

 

ich erlaube mir noch einmal diesen Fall an Sie heranzutragen und ich bitte Sie ihn sorgfältig zu prüfen. Allzuleicht entsteht der Eindruck, dass sich hier zwei erwachsene Menschen auf allen Instanzen bekriegen, weil sie offenbar nicht in der Lage sind ihre Streitigkeiten selbst auszumachen.

Es liegt in der Natur der Sache, dass im Falle der Entziehungsungeeignetheit eines Elternteils der andere den 'Vorteil' hat bei den Kindern zu sein und ich will auch gar nicht abstreiten, dass ich mir die Kinder bei mir wünsche, trotzdem ist mein Motiv ein anderes. Ich muß erleben, daß unsere Kinder seit (zu) vielen Monaten seelisch mißhandelt werden und ich rufe als natürlicher Stellvertreter der Kinder den staatlichen Wächter um Hilfe an.

Seit nunmehr 15 Monaten versuche ich vergeblich dieser schrecklichen Mißhandlung ein Ende zu bereiten. Ich habe dabei als äußerstes Mittel, und zum Schutz eines höheren Rechtsguts, selbst eine Straftat (Kindesentzug) begangen - alles ohne Erfolg. Die staatlichen Organe haben bislang versagt.

Mein größter Vorwurf richtet sich dabei gegen das Jugendamt, dass durch den falschen Vorwurf meiner Frau ich hätte unsere älteste Tochter sexuell missbraucht vollkommen paralysiert war. So haben sie nicht nur eine rasche Aufklärung verhindert sondern die Sache auch noch verschlimmert, dadurch dass sie meine Frau aktiv unterstützt haben den Kontakt zwischen Kindern und Vater zu unterbinden. Sie sind meinem Wunsch die falschen Aussagen meiner Frau zu überprüfen immer mit dem Hinweis begegnet, dass dieses nicht zu ihren Aufgaben gehöre.

Daneben habe ich ein Familiengericht erlebt, dass sich vermutlich überfordert sah den Sachverhalt zu klären und ebenso wie das Jugendamt auf die Anhörung Dritter, ja selbst auf die Anhörung der Kinder verzichtet hat.


Das Bundesverfassungsgericht sagt:
Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschwürde und dem Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne des Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 des Grundgesetzes. Eine Verfassung, die die Würde des Menschen in den Mittelpunkt ihres Wertesystems stellt, kann bei der Ordnung zwischenmenschlicher Beziehungen grundsätzlich niemandem Rechte an der Person eines anderen einräumen, die nicht zugleich pflichtgebunden sind und die  Menschenwürde des anderen respektieren.

Das Intersse des Kindes ist auf eine kindheitslange unauflösliche Eltern-Kind Beziehung gerichtet. Es entspricht den Erkenntnissen in allen kinderkundlichen wissenschaftsbereichen, dass die Dauerhaftigkeit familiärer Sozialbeziehungen heute als entscheidende Grundlage für eine stabile und gesunde psychozoziale Entwicklung des heranwachsenden Menschen gesehen wird.

Für die Eltern ergibt sich damit die Verpflichtung: - die regelmäßig mit der Trennung verbundene Schädigung nach Möglichkeit zu mildern und eine vernünftige, den Interessen des Kindes entsprechende Lösung für seine Pflege und Erziehung sowie seine weiteren persönlichen Beziehungen zu ihnen zu finden.

Jetzt ist es an Ihnen, Herr Nusser festzustellen, ob der auf den folgenden Seiten dargestellte Sachverhalt richtig ist und eine Straftat gegenüber den Kindern darstellt. Ich kann abschließend nur bemerken, dass ich dem Ganzen nach wie vor absolut fassungslos gegenüber stehe und glaubte, dass die so agierende Mutter psychisch krank sein muß. Ein entsprechendes Gutachten hat das nicht bestätigt, weshalb ich nunmehr davon ausgehen muß, daß sie dies alles vorsätzlich und mit dem einen Ziel tut, den Kindern den Kontakt zu ihrem Vater zu untersagen.

Ich verbleibe in großer Sorge,
mit freundlichem Gruß 
Thomas Alteck

 

 

Am 16. November 1991 ist unsere Ehe bereits seit vielen Monaten in Frage gestellt. An diesem Tag ist die Beschuldigte bei Freunden, wo sie das Buch 'Väter als Täter' von 'yyy' zur Hand nimmt. Sie klappt es zu mit den Worten: "Das ist es!"

Zeuge: Robert Friedrch

Noch am gleichen Abend fordert sie mich auf auszuziehen. Einen Tag später behauptet sie gegenüber Dritten zum ersten Mal ich hätte unsere Tochter sexuell missbraucht.

Zeuge: Dr. Bärbel Weisbach

Ich erfahre am 22. November durch Herrn Dr. Weisbach von der Verleumdung. Ich bin einige Tage abwesend. Meine Frau benutzt die Zeit, um alle Schlösser am gemieteten Haus auszutauschen - ich bin ausgesperrt. Im weiteren verweigert sie den Kindern den Umgang mit mir. Im Beisein der Kinder werde ich ständig verunglimpft, was meine Frau abstreitet. Ferner spricht sie ständig und im Beisein der Kinder davon, dass Anna, die älteste und eventuell Yvonne , die jüngste von mir sexuell missbraucht worden seien.

Zeuge: Veronika Müller

Die Kinder vermissen mich und wissen auch, dass ihre Mutter die Unwahrheit sagt. Sie wehren sich durch Toben und Schreien, verweigern der Mutter den Gehorsam und sind ständig krank (Erbrechen, Durchfall, Mittelohrentzündung - also psychosomatische Reaktionen). Die Jüngste verweigert schließlich die Nahrungsaufnahme und muß in der Kinderklinik Böblingen künstlich ernährt werden. Nur durch Zufall erfahre ich davon und kann sie besuchen.

Ich wende mich an den Stationsarzt. Er bietet Ute an die Tochter durch einen Kindergynäkologen untersuchen zu lassen - sie lehnt es ab. Ich wende mich an das Kreisjugendamt und bekomme gesagt, dass es deren Aufgabe sei den Vater von der Tochter fernzuhalten. Sie stellen sich hinter meine Frau und lehnen ein kinderpsychologisches Gutachten ab, da es nach Aussage meiner Frau eine zusätzliche Belastung für die Kinder wäre. Meine Frau verweigert auch einen gemeinsamen Termin bei Prof. Klosinski (Ltr. der Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Uni Tübingen).

Mittlerweile ist es Ende Dezember. Meine Frau äußert gegenüber einer Freundin, dass ich die Kinder niemals wieder sehen werde.

Zeugin: Elke Deuschle

In der Tat läßt sie keinen Kontakt zu. Die Kinder dürfen auch nicht mit mir telefonieren oder mich am Fenster sehen. Die Mutter bricht mit allen Freunden, die noch Kontakt zu mir haben und nimmt damit auch den Kindern ihre Spielkameraden. Weil diese so rücksichtslose Agitation in meinen Augen nicht 'normal' ist, stelle ich einen Sorgerechtsantrag, da meine Frau offensichtlich unter Wahnvorstellungen leidet.

Anstatt die Tochter von einer seriösen Stelle (s.o.) begutachten zu lassen wendet sich die Mutter der KOBRA in Stuttgart zu. Dort wird ihr geglaubt. Ihre Schilderungen zusammen mit dem Gebahren des Kindes ist in Augen der dortigen Frau Iskenius ein hinreichender Beweis für sexuellen Missbrauch. Es gehört zu den Maximen dieses Vereins uneingeschränkt zu glauben was man an sie heranträgt.

Die Kinder schlafen nachts nicht mehr durch, wachen häufig auf und schreien - eine Folge der Agitation der Mutter. Eine Spätfolge sexuellen Missbrauchs wie die Mutter jedem erzählt. Seltsamerweise aber haben die Kinder bis zu meinem Auszug in aller Regel ruhig geschlafen. Niemand will mich hören oder mir glauben. Jeder identifiziert sich mit dem vermeintlichen Opfer und stempelt mich als Täter ab. Der Standardspruch, den ich fortan zu hören bekomme ist: "Niemald behauptet so etwas ohne Grund!"

In der Verhandlung vor dem Familiengericht im Februar 1992 fordert der Richter meine Frau auf bis zur gutachterlichen Klärung nicht mehr zu behaupten ich hätte die Tochter sexuell missbraucht. Eine Woche später gibt sie ein Radiointerview mit eben diesem Inhalt.

Die Mutter erzählt offenbar, dass Anna immer von Gespenstern träumt. Ende April oder Anfang Mai '92 inszeniert die Mutter folgendes:

Während die Tochter Anna mit einer Freundin auf der Treppe sitzt, tritt die Mutter an den Kleiderschrank der Tochter heran und fängt an laut zu reden: "Kommst du jetzt 'raus du Gespenst."

Sie holt aus dem Schrank die Zeichnung eines Gespenstes - angeblich von der Tochter gemalt - behauptet dies sei der Vater, steckt das Bild in eine Tüte und alles zusammen wird mit zeremoniellem Aufwand auf der Terasse verbrannt. Die Tochter kann daraufhin die halbe Nacht nicht schlafen.

In diese Zeit fällt ein Kinderpsychologisches Gutachten zur Frage der Bindung der Kinder von Prof. Lempp. Lempp wird von der Mutter genauso schamlos belogen wie das Jugendamt. Auch hier behauptet sie die Kinder hätten Angst vor mir, ich würde mit Angst und Druck erziehen, sie hätte mich nie verunglimpft und im übrigen hätte ich mich in der Vergangenheit überhaupt nicht um die Kinder gekümmert. Auch das ist eine infame Lüge, wie z.B. Dr. Weisbach als Pädagoge bestätigen wird. Niemand ist bereit diese Aussagen zu überprüfen. Immer und immer wieder fordere ich das Jugendamt dazu auf - Ablehnung. "Wir haben keinen Grund die Aussagen ihrer Frau zu bezweifeln. Wir hören niemals Dritte." Auch Lempp ist nicht bereit die Kinder mit mir zusammenzuführen und die Aussage der Mutter zu überprüfen.

"Sie sollte sich wieder um einen Kontakt mit ihren Kindern bemühen", ist seine Aussage. Er stellt fest, dass die Kinder, insbesondere Anna Angst haben, hinterfragt aber diese Angst nicht.

Trotz der dringenden Ermahnung von Lempp, den Kindern und insbesondere Maria den Kontakt mit mir zu erlauben, stellt sich die Mutter bei einer zufälligen Begegnung im Beisein von Zeugen zwischen Tochter und mich und schreit: "Wenn du nicht sofort verschwindest rufe ich die Polizei."

Zeuge: Robert Friedrich

Und weiter: "Der Richter hat dir den Kontakt zu den Kindern verboten." Letzteres erzählt sie überall herum. Daß dem nicht so ist hat der Richter bereits in der Verhandlung Mitte Juni bestätigt.

Zeuge: Richter Taxis

Mitte Juni, 6 Wochen nach dem Gutachten haben die Kinder trotz gutachterlichen Rats ihren Vater noch nicht gesehen. Das Gericht kommt der Mutter entgegen und beschließt ein betreutes Besuchsrecht beim Kinderschutzbund in Böblingen, wöchentlich 2 Stunden. Die Mutter erklärt später dies gelte nur für die mittlere Tochter, die anderen hätten Angst vor dem Vater und darüberhinaus fahre sie jetzt erst einmal in Urlaub, so dass vor August nichts geschehen werde.

In meiner Verzweiflung habe ich die Kinder mit List an mich genommen, um mit ihnen zu Klosinski oder Lempp zu fahren. Wer, wenn nicht der andere sorgeberechtigte Elternteil soll die Interessen der Kinder vertreten wenn ein Elternteil derart versagt? Beide sind in Urlaub. Daraufhin besuche ich mit den Kindern einen Kinderpsychologen in Köln. Dieser kann keinerlei Angst oder Distanzreaktion feststellen. Mittlerweile haben mir die Kinder von der Gespensterverbrennung erzählt. Immer und immer wieder fragen sie mich, ob ich als Gespenst in Annas Schrank gesessen habe. Nach Rücksprache mit dem Psychologen, Herrn Dr. Wirtz beschließe ich die Kinder nicht sofort zurückzubringen sondern fahre in die Niederlande und nehme Kontakt mit dem Jugendamt auf. Ich schlage vor, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht zunächst an das Jugendamt geht und die Kinder vorübergehend bei Freunden untergebracht werden. 

Da sich die Mutter einer Unterbringung bei Freunden verschließt einige ich mich mit dem KJA schließlich 'schweren Herzens' auf eine Fremdunterbringung im Kinderdorf Ellwangen. Dort schicken sich die Kinder nicht. Ohne Rücksprache mit mir gibt das KJA sie der Mutter zurück. Ich muß erleben, dass sie meine Frau wegen der symbolischen Verbrennung des Vaters nicht einmal zur Rede gestellt haben - sie glauben mir nicht.

Vor dem Familiengericht - Mitte August - streitet die Mutter die Tat ab. Als ich mein Diktiergerät mit den Aussagen der Kinder vorspiele gibt sie den Sachverhalt zu und erklärt, die sei in Absprache mit der KOBRA geschehen. Ich halte von KOBRA nichts. Dies sind 'Therapeuten von selbsternannten Gnaden'.

Aber das die Bezeichnung des Gespenstes als Vater auf Initiative von Frau Iskenius geschehen sein soll glaube ich nie und nimmer. Niemand überprüft die Sachlage. Ersatzweise dehne ich die Klage wegen seelischer Kindesmißhandlung hier auf Frau Iskenius aus.

Im August stellt das Gericht zum ersten Mal fest, dass bislang nichts vorgetragen wurde, was auch nur den Verdacht des sexuellen Missbrauchs erhärtet. Noch einmal wird die Mutter ermahnt das Besuchsrecht einzuhalten. Im Gerichtsbeschluß wird die Mutter ferner noch einmal auf die gesetzliche Schulpflicht hingewiesen, da sie zu diesem Zeitpunkt Anna nicht in die Schule schickt und Maria nicht eingeschult hat. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das sie erhält, schließt den einseitigen Schulwechsel nach Willen des Richters nicht ein, womit er das Unterlaufen des Besuchsrechts durch den angekündigten Umzug unterbinden will.

Im Januar ziehe ich Bilanz. Von 25 möglichen Besuchsterminen sind nur 7 zustande gekommen. Obwohl mit dem Kinderschutzbund vereinbart, dass die Kinder sich dort erklären ob sie ihren Vater sehen wollen, ruft die Mutter einfach an und sagt: "Die Kinder wollen nicht." Auch das eine Lüge, die weder das KJA noch das Gericht zu überprüfen bereit ist. Der Babysitter gibt an, daß die Kinder sich immer auf den Besuch gefreut haben und auch danach ganz glücklich waren. Die Mutter behauptet, daß die Kinder immer furchtbare Angst nach den Besuchskontakten hatten.

Zeugin: Nicole Schaten (Babysitter)

Nach einem Gespräch mit den Lehrerinnen unserer Kinder, bei dem ich in der Schule war, behauptet die Mutter die Kinder hätten Angst vor mir und deshalb nicht mehr in die Schule gewollt. Und schließlich wollten sie auch nicht mehr im Haus wohnen sondern hätten die Mutter gedrängt umzuziehen. Auch das sind Lügen.

Zeugin Frau Schaten.

Zudem ist auf dem Anrufbeantworter meiner Frau nachvollziehbar, dass die Kinder in die Schule wollten und die Mutter zudem bitten, wieder nach Hause zu dürfen. Mitte Januar hat Maria in der Schule bereits 33 Fehltage. Bereits eine Woche vor den Weihnachtsferien fährt die Mutter ohne Abstimmung mit der Schule in die Ferien und kommt erst eineinhalb Wochen nach Wiederbeginn der Schule zurück. Dann gehen die Kinder drei Tage zur Schule, danach wiederum nicht. Bei der Verhandlung im Februar gibt die Mutter an sie wohne jetzt in Freiburg und die Kinder würden dort auf eine staatliche Schule gehen.

Damit hat die Mutter gegen alle gerichtlichen Beschlüsse verstoßen. Das Gericht nimmt daran keinen Anstoß. Selbst als in einem Gespräch zwischen KJA und Richter herauskommt, dass die Mutter das KJA dahingehend belogen hat, der Richter habe die besuchskontakte vorübergehend ausgesetzt, bleibt das ohne Reaktion.

Der Umzug ist gegen den Willen der Kinder erfolgt, die damit um ihre Sozialkontakte gebracht wurden. Auch das Verbot die Schule zu besuchen ist ausschließlich auf die Initiative der Mutter zurückzuführen und keinesfalls der Wunsch der Kinder gewesen. Gericht und Jugendamt schauen weg.

Bei der Verhandlung am 16. Februar '93 stellt der Richter fest, dass die Kinder ja überhaupt keine Angst vor mir haben, sondern fröhlich auf mich zugehen und auch den Körperkontakt suchen. Noch einmal stellt er klar, dass dem Gericht nichts vorliegt, das auch nur den Verdacht des sexuellen Missbrauchs erhärtet und er persönlich sich nach den soeben gemachten eigenen Beobachtungen so etwas nicht vorstellen kann. Obwohl die Mutter angibt, dass sie auch in Zukunft kein Besuchsrecht für den Vater will bekommt sie das Sorgerecht für die Kinder.

Vielleicht werden Sie jetzt sagen, dass es so etwas nicht gibt und doch ist es so. In 15 Monaten ist nicht ein einziger Zeuge gefragt worden; nicht einmal die Töchter wurden gehört, obwohl sie zwischen 4 und 8 Jahre alt sind.




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