für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
Schriftgröße:   grösser   /   kleiner      
   


Von: Thomas Alteck
An: RA Stoll

 

                                                    23.03.93

Wir nehmen das Schreiben der Gegenpartei zum Anlaß, um noch einmal auf die Dringlichkeit einer Entscheidung aufmerksam zu machen. Erneut ist die Mutter im Begriff die drei gemeinsamen Kinder einer sogenannten Selbsthilfegruppe zuzuführen. Bekanntermaßen sitzen dort meist selbst sexuell missbrauchte Frauen, die sich - leider ohne die entsprechende Qualifikation und mit eingeschränkter Sicht - berufen fühlen andere zu unterstützen. Erstinstanzlich wurde daher der Mutter im August letzten Jahres die 'Behandlung' der Kinder durch KOBRA untersagt.

Wie bereits in der Vergangenheit, so wird auch in dem jüngsten Schreiben der Gegenpartei wieder in der Form intrigiert, dass angebliche Aussagen Dritter zitiert werden. In unserem Antrag vom ... habe wir deshalb gerügt, dass in erster Instanz niemand zur Überprüfung dieser Aussagen bereit war. Eine Beweisaufnahme durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart kam trotz des Bemühens des Antragstellers nicht zustande, da das Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung, das der Antragsteller gegen seine Ex-Frau angestrebt hat, wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt wurde.

Darüber hinaus ist auch in diesem Schreiben wieder geheuchelt, dass die Mutter den Kontakt der Kinder mit dem Vater schon gerne erlauben würde, wenn nur der Verdacht endlich geklärt wäre. Zum einen ist es die Mutter, die sich über viele Monate dem Wunsch des Antragstellers nach einem kinderpsychologischen Gutachten widersetzt hat, zum anderen zeigt die Tatsache, dass sie vom ersten Tag der Trennung an bis heute auch den telefonische Kontakt zu den Kindern unterbunden hat und die Kinder ihren Vater nicht einmal am Fenster zuwinken und in all den Monaten keine Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenke entgegen nehmen durften deutlich, dass das wahre Ziel der Antragsgegnerin die Entfremdung des Vaters ist.

Bereits zweieinhalb Jahre vor der Trennung - zu diesem Zeitpunkt war die Ehe der Familie Alteck nicht in Frage gestellt - äußerte sich die Antragsgegnerin gegenüber einer Freundin, die sich damals scheiden ließ und ein gemeinsames Sorgerecht vereinbarte: "Ich würde das nicht machen. Sollte es bei uns jemals zur Scheidung kommen, wird Thomas die Kinder nie mehr wieder sehen."

    Zeugin:  Ute Helbling, Talstr., Plz - Ort

Sollte das Gericht ein kinderpsychologisches Gutachten trotz der eindeutigen Beweise für ein vorsätzliches Handeln für nötig halten, werden wir uns dem natürlich nicht widersetzen. Wie den Schriftsätzen zu entnehmen ist, hat der Antragsteller bereits seit Dezember '91 darauf gedrängt ein solches Guachten zu erstellen, was von der Antagsgegnerin, KOBRA und dem Jugendamt vereitelt wurde. Wir müssen allerdings im Interesse des Kindeswohls darauf bestehen, dass die Kinder umgehend zum Vater kommen, da nach unserer Einschätzung das nunmehr verlangte Gutachten nur eine weitere Verzögungstaktik der Gegenpartei darstellt. Die Kinder sollen dem Vater entfremdet werden, bis dass kein Psychologe mehr zu einem Betreuungswechsel rät.

Daß ein 'entlastendes' Gutachten die Situation verändern würde, ist mehr als zweifelhaft, da die Antragsgegnerin nicht einmal zur Durchführung des per Gericht beschlossenen, betreuten Besuchsrechts bereit war.

Abschließend sei zu den erwähnten Bildern, die bislang außer dem Jugendamt noch niemand zu Gesicht bekam, bemerkt, dass die Antragsgegnerin bereits durch Falschbehauptungen wie "die Kinder haben Angst vor dem Vater" aufgefallen ist. Trotzdem war das Jugendamt nicht bereit dem Wunsch des Vaters zu folgen und festzustellen, ob die zitierten Bilder überhaupt von den Kindern gemalt wurden.

Der Antragsteller hat weder in den vier Wochen des letzten Sommers, als die Kinder bei ihm waren, noch bei den Kontakten beim Kinderschutzbund in Böblingen, wo er immer mit den Kindern gemalt hat, erlebt, dass Bilder, wie die beschriebenen, erstellt wurden. Auf Nachfragen hat Frau Schaten, der Babysitter erklärt, dass die Antragsgegnerin sie immer wieder mit merkwürdigen Bildinterpretationen konfrontierte, sie selbst aber die Kinder auch nie ein solches Bild hat malen sehen, obwohl auch sie sehr viel mit ihnen gemalt hat. Auch sie äußerte sich dahingehend, dass sie sich selbst bereits gefragt hat, ob die Bilder von den Kindern gemalt wurden.

Wir regen an, die Autentizität der Bilder zu klären und sie gegebenenfalls einer gutachterlichen Prüfung zu unterziehen. Bedauerlicherweise ist der Aufenthaltsort der Kinder und der Antragsgegnerin seit Monaten unbekannt, so dass das örtliche Jugendamt nicht damit betraut werden kann. Auch ist weiterhin unklar, ob die beiden schulpflichtigen Kinder Anna und Maria seit dem 25. Januar eine Schule besuchen.




Seiten-Anfang