für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
Schriftgröße:   grösser   /   kleiner      
   


42 F 106/94 

In Sachen

    Alteck
gegen
    Alteck

wegen Regelung des Umgangs mit dem Kind

 

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,

auf Ihren Verlegungsantrag vom 3.11.1995 wird mitgeteilt, dass dem abermaligen Verlegungsantrag nicht stattgegeben wird, zumal Termin bereits im Termin vom 5.9.1995 bestimmt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Merk
Richterin am Amtsgericht




Seiten-Anfang