für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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In Sachen
Alteck / Alteck

ergab inzwischen eine Nachfrage bei den zuständigen Polizeidienststellen, dass eine Strafanzeige des Antragsgegners gegen den Vater der Antragstellerin dort nicht einging. Die Behauptung eines sexuellen Missbrauchs erfolgte aber gegenüber dem Jugendamt. Von dort wurden bisher keine weiteren Schritte eingeleitet, was die Antragstellerin zunächst vermutete.

Rechtsanwältin
Dr. Kellermann-Körber




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