für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Nicht-Öffentliche Sitzung des Amtsgerichts

42 F 106/94

Freiburg im Breisgau, 30.1.96

 

Anwesend: Richterin am Amtsgericht Merk
Von der Hinzuziehung eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wurde abgesehen.

In Sachen

Thomas Alteck, Moltkestr. 37, 42551 Velbert
-Antragsteller-

gegen

Ute Alteck, Rappoltsteinerstr. 20a, 79427 Sonstwo
-Antragsgegnerin
Prozeßbevollmächtigte/r:  Rechtsanwältin Dr. Kellermann-Körber, Böblinger Str. 2, 71088 Holzgerlingen 

 

wegen Regelung des Umgangs mit dem Kind

 

erschienen bei Aufruf:

Der Antragsteller persönlich
Die Antragsgegnerin persönlich

Der Antragsgegnerin wurde mitgeteilt, dass ihre Anwältin in der Mittagszeit bei der Geschäftsstelle angerufen habe und mitgeteilt, dass sie wegen Eisregens im Bereich Böblingen habe umkehren müssen und zum Termin nicht erscheinen könne.

Die Antragsgegnerin übergibt ärztliches Attest ohne Datum von Dr. Luitgardis Lukas, praktische Ärztin in Sonstwo, und erklärt, ihre 3 Kinder seien alle krank. Maria sei seit letztem Mittwoch im Bett, habe hohes Fieber gehabt und jetzt noch erhöhte Temperatur. Yvonne sei seit Sonntag krank und liege heute mit 39 Grad Fieber im Bett. Anna sei ebenfalls krank und könne die Schule nicht besuchen. Ein Abstrich habe ergeben, dass es sich um eine Streptokokkeninfektion handle. Sie schätze, dass die Kinder noch etwa 1 Woche krank seien. 

Die Antragsgegnerin erklärt weiter, mit einem Umgangsrecht der Kinder mit ihrem Vater könne sie sich nur einverstanden erklären unter der Bedingung, dass die Kinder damit einverstanden seien. Das Vorgehen ihres geschiedenen Mannes schade den Kindern, indem er Leserbriefen oder wie gestern abend im Fernsehen auf den sexuellen Missbrauch anspiele. Er bringe die Kinder dadurch im Dorf in Mißkredit. Sie werde von den Dorfbewohnern immer wieder darauf angesprochen bzw. den Kindern würde der Umgang durch die Eltern ihrer Mitschüler verwehrt.

Die Antragsgegnerin berichtet weiter, der Antragsteller sei gestern im SAT 1 aufgetreten und habe unter seinem vollen Namen über sexuellen Missbrauch gesprochen.

Der Antragsteller erklärt, dies sei so nicht richtig. Tatsächlich habe SAT 1 in der Sendung 'Akte 96' ihn um ein Interview gebeten, und zwar habe er sich ausschließlich zu seinem Standpunkt gegenüber 'Kobra' in Stuttgart geäußert, und zwar nicht unter seinem Namen, sondern unter seinem Pseudonym, unter dem er auch ein Buch veröffentlicht habe.

Die Anwesenden wurden darauf hingewiesen, dass das Gericht der Auffassung sei, dass Kinder einen Anspruch auf einen regelmäßigen Kontakt zu dem nicht sorgeberechtigten Vater hätten und daß, wie aus den Vorakten sich ergäbe, dieser auch für wünschenswert erachtet werde sowohl durch das Gericht als auch die Gutachter, insbesondere Professor Lemp. Das Gericht habe kein Verständnis dafür, dass dieser Kontakt von seiten der Antragsgegnerin immer wieder an irgenwelche Bedingungen geknüpft werde. Die Kinder seien schon alt genug, um einen normalen Kontakt zu ihrem Vater zu haben. Im Hinblick darauf, dass dieser lange unterbrochen worden sei, schlage das Gericht eine Annäherung durch ein begleitetes Umgangsrecht beim Kinderschutzbund vor, um diesen Umgang dann in einen normalen Umgang überzuführen.

 

Dann ergeht

Beschluß

1.Termin zur Anhörung der Kinder Anna, Maria und Yvonne wird bestimmt auf Dienstag, 27.2.96, 14.30 Uhr, Zimmer 336.

2.Wv. zum Termin

Der Antragsgegnerin wird auf Frage mitgeteilt, dass das Gericht, so wie beim Familiengericht üblich und von der BGH-Rechtsprechung gebilligt, die Kinder alleine, d. h. in Abwesenheit der Parteien und Prozeßvertreter, anhören werde. Daß das Gericht jedoch den Parteien anbiete, nach der Anhörung ihnen das Ergebnis dieser Anhörung sowie den Eindruck des Gerichtes bekanntzugeben und mit ihnen darüber zu sprechen.


Richterin: Die Urkundenbeamtin für die Richtigkeit der Übertragung vom Tonträger:
Merk
Richterin am Amtsgericht




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