für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Geschäfts-Nr.
42 F 106/94                                 12.03.96

 

In Sachen
Alteck ./. Alteck
wegen Regelung des Umgangs mit dem Kind

 

Sehr geehrter Herr Alteck,

im Anhörungstermin vom 12.03.96 hat sich bei Anna eine derart starke Angst Ihnen gegenüber herausgestellt, dass das Gericht sich derzeit nicht in der Lage sieht, ein Umgangsrecht gegen den Willen des Kindes anzuordnen.

Nach der Überzeugung des Gerichts kann diese nicht ausschließlich auf das Verhalten der Mutter zurückgeführt werden. Das Gericht hat vielmehr den Eindruck gewonnen, dass diese alles tut um das Kind von dieser ungewöhnlichen Angst zu befreien.

Im Hinblick darauf, dass sich Anna jedoch zu einer Aussprache mit Ihnen, wenn auch in Begleitung ihrer früheren Therapeutin, Frau Holtmann-Blust bereiterklärt hat, bitten wir sie um Stellungnahme, ob sie zu einem derartigen Gespräch bereit wären und um Terminsvorschläge.

Merk
Richterin am Amtsgericht
der Geschäftsstelle




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