für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Nicht-Öffentliche Sitzung des Amtsgerichts
42 F 106/94 Freiburg im Breisgau, 12.03.96

 

Anwesend: Richterin am Amtsgericht Merk
Von der Hinzuziehung eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wurde abgesehen.


In Sachen

Thomas Alteck, Moltkestr. 37, 42551 Velbert
-Antragsteller-

gegen

Ute Alteck, Rappoltsteinerstr. 20a, 79427 Sonstwo
-Antragsgegnerin-

Prozeßbevollxnächtigte/r: Rechtsanwältin Dr. Kellermann-Körber

 

wegen Regelung des Umgangs mit dem Kind

erschienen bei Aufruf:

Anna in Begleitung ihrer Mutter.

Zunächst wurde Anna alleine angehört. Sie berichtete der Schul-Skiausflug am vergangenen Dienstag sei toll gewesen und habe ihr Spaß gemacht. Sie mache überhaupt gern Sport und neben Skifahren schwimme sie teilweise mit ihren Freundinnen.

Auch die Schule mache Spaß. Neben Sport die Arbeiten. In Deutsch habe sie eine 2 geschrieben. Der Unterricht sei mal mehr mal weniger interessant. Freude habe sie daran, Klassensprecherin zu sein.

Das erste Mal nach ihrem Vater gefragt reagierte Anna nicht auf die Frage, sondern erzählte weiter von der Schule. Das zweite Mal erklärte sie, sie wolle ihn auf keinen Fall sehen. Auf die Frage warum, antwortete sie "was der alles angerichtet hat. Gebeten dies zu konkretisieren kommt sie auf die Entführung zu sprechen und sagt "so ein Schwein". Auch habe er sie früher geschlagen und große Angst gemacht. Sie berichtet ausführlich von einem Traum, den sie vor wenigen Tagen gehabt habe und in dem ihr ihr Vater erschienen sei, das habe ihr große Angst gemacht. Weiter berichtet sie von dem Gespenst, das sie mit ihrem Vater identifiziert und als Realität schildert, die sie sogar physisch erlebt habe indem das Gespenst sie berührt habe und auch mit ihr gesprochen. Als sie das gemalte Gespenst verbrannt habe sei es für kurze Zeit verschwunden gewesen. Es sei ihr dann ein Engel erschienen, der sich jedoch nach kurzer Zeit auch wieder in den Vater verwandelt habe.

Es wurde mit Anna erörtert, dass es keinen Grund gebe, dass sie ihren Vater nicht sehe. Dieser liebe sie und habe das Recht, sie zu sehen. Anna beteuert immer wieder, ihre große Angst und dass sie nicht bereit sei, den Vater zu sehen. Schließlich erklärt sie sich zu einem Gespräch mit ihm bereit zum Zweck, ihm über ihre Angst zu berichten. Dieses wolle sie aber nur in Gegenwart ihrer Mutter führen. Als ihr erklärt wurde, dass das Gericht dies nicht für sinnvoll halte, schlägt sie ihre frühere Therapeutin, Frau Holtmann-Blust als Begleitperson vor.

Sodann wurde mit der Mutter das Ergebnis der Anhörung erörtert, insbesondere, dass nach Auffassung des Gerichts Anna eine panische Angst vor ihrem Vater habe und deshalb nicht bereit sei, mit ihm zu sprechen bzw. nur in ihrer Begleitung oder in der von Frau Holtmann-Blust.

Nach dem Termin wurde Anna der in dem Fax vom 12.03.96 des Antragsgegners erwähnte Brief an Anna ausgehändigt. Anna erklärte darauf, sie würde gern mal ihren anderen Bruder Marcell näher kennenlernen, da sie ihn nur einmal kurz gesehen habe.

Die Mutter bestätigt, dass trotz ihrer Bemühungen und der Therapie Anna unter einer großen Angst vor ihrem Vater stehe. Es sei ihr bisher nicht gelungen, diese zu neutralisieren. Zeitweise sei es besser, dann komme es wieder zum Vorschein, wie der Traum, den sie wenige Tage vor dem anstehenden Gerichtstermin gehabt habe, deutlich zeige. Anna reagiere nicht nur mit Träumen, sondern auch mit Hauptüberempfindlichkeit oder Atembeschwerden.

Der Mutter wurde erklärt, dass im Hinblick auf die große Angst, die Anna habe, das Gericht sich nicht in der Lage sehe, sie derzeit zu einem Umgangsrecht mit ihrem Vater zu zwingen, dass aber für die zwei jüngeren Kinder ein Umgangsrecht angeordnet werden würde, das zunächst in Begleitung einer neutralen Person stattfinden solle, um nicht auf das Angebot des Kinderschutzbundes angewiesen zu sein.

Frau Alteck schlägt Frau Ute Haack als neutrale Begleitperson vor. Sie kenne sie persönlich nicht, sondern sie sei ihr von der früheren Therapeutin ihrer Kinder vorgeschlagen worden. Sie erklärt sich auch bereit, die Hälfte der Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Frau Haack entstehen könnten, zu tragen.

Frau Alteck erklärt sich mit einem Umgangsrecht für die beiden jüngeren Kindern einverstanden unter der Bedingungen, dass die Ubergabe der Kinder nicht bei ihr zu Hause, sondern an einem neutralen Ort stattfindet, wobei sie das Waldsee-Restaurant in Freiburg/Br. vorschlägt.

Frau Alteck erhält Kenntnis des Faxes des Antragsgegners vom 12.03.96.


Richterin: Für die Richtigkeit der Bandübertragung:

Merk                             Schindler
Richterin am Amtsgericht         Justizangestellte




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