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 Von:  Amtsgericht FreiburgAn:   Thomas Alteck
   42 F 65/94 In SachenAlteck gegen Alteck
 wegen Regelung der elterlichen Sorge
   Sehr geehrter Herr Alteck, Ihr Antrag vom 06.05.94 kann derzeit nicht bearbeitet werden, da die beim Amtsgericht Böblingen angeforderten Vorakten bisher nicht vorliegen. Mit freundlichen GrüßenMerk
 Richterin am Amtsgericht
 
 
 
 
 
 
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