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 Von:  Amtsgericht FreiburgAn:   Thomas Alteck
 In Sachen
 Alteck ./. Alteckwegen Regelung der elterlichen Sorge
     Sehr geehrter Herr Alteck, Ihr Antrag vom 27.07.94 ist am 28.07.94 eingegangen und wird unter obigem Aktenzeichen geführt. Wir weisen darauf hin, dass Prozeßkostenhilfe nicht in Aussicht gestellt werden kann, da ein Rechtsschutzbedürfnis im Hinblick darauf, dass das OLG Stuttgart am 09.02.1994 in der Sache entschieden hat, nicht ersichtlich ist. Mit freundlichen GrüßenMerk
 Richterin am Amtsgericht
 
 
 
 
 
 
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