für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Familiensache Alteck

 

Sehr geehrte Frau Rombach,

den in der Anlage beigefügten Brief habe ich an Dr. Knaup geschickt und zugleich meinen Anwalt gebeten, mit dem OLG zu reden. Dieser teilt mir heute mit, dass Dr. Knaup offenbar gewillt ist, das Verfahren ~norma1‘ weiter laufen zu lassen. Er will das Gutachten (wenn es diese Woche kommt) den Parteien zur Stellungnahme senden, und ifir April terminieren. Alle Termine flur März sind bereits vergeben. Die von mir geäußerten Bedenken teilt er nicht..

Wenn Sie meine Bedenken teilen, bitte ich Sie, ihren Einfluß auf das OLG geltend zu machen. Es spielt nicht einmal eine Rolle, wie das OLG zu entscheiden gedenkt. Falls sich Ihr Gutachten gegen den Verbleib der Kinder bei der Mutter ausspricht, darf die Mutter das nicht per Brief~ost erfahren und dann auch noch 2 Monate Zeit haben.

Soviel Ignoranz kann es einfach nicht geben. Ich habe den Eindruck, dass man immer noch glaubt, ich wolle der Kindesmutter etwas böses. Was muß eigentlich passieren, dass endlich ein Familiengericht begreift, dass die Mutter Wahnkrank ist - und ihr Denken und Handeln sich jeglicher Logik entzieht. Wenn sie vor neun Jahren behauptet hätte, ihr wäre die heilige Jungfrau Maria erschienen, hätte man sie seinerzeit direkt einer Behandlung zugeführt.

Wenn ich den Gedanken zu Ende spinne, wird Folgendes passieren. Die Mutter bekommt das Gutachten. Sie wird türmen/untertauchen. Spätestens im Termin -zu dem sie selbstverständlich- nicht erscheint, ändert sich die elterliche Sorge. Von da an ist ihr Handeln ‘Kindesentflihrung‘. Das Ganze endet mit einem Einsatz der GSG9. Ich kann nicht behaupten,, dass es mich berühren würde, wenn die Geschichte mit einem finalen Rettungsschuß endet - es wäre sogar eine Lösung der zukünftigen Besuchsfrage. Aber den Kindern möchte ich diese zwei Monate und die damit verbundenen Gefahren ersparen.

Ich bitte Sie ganz herzlich, mir das Gutachten sofort zur Kenntnis zu geben, sobald es fertiggestellt ist. Ich hole es mir auch gern bei Ihnen ab. Wichtig ist, einen Zeitvorsprung von 3-4 Tagen zu haben, um gegebenenfalls einen Antrag auf einstweilige Anordnung zu stellen.

 

In großer Sorge ... Thomas Alteck




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