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Kinderpsychiatrisches Gutachten


über das Kind

     Anna Alteck, geb. 1.1.1984,



Prof. Dr. R. Lempp
Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Arzt für Neurologie und Psychiatrie
Psychotherapie
8. Juli 1992




Inhaltsverzeichnis







Fragestellung

Das Gutachten stützt sich auf die Kenntnis der übersandten Akten, auf das vom Gutachter am 20.5.1992 erstattete Gutachten über die Kinder Anna, Maria und Yvonne Alteck. Der Gutachter hat sich darüber hinaus durch Gespräche mit Fachleuten, die ihrerseits Erfahrung mit der Institution KOBRA / Stuttgart haben, kundig gemacht.

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Beurteilung

Gemäß Beschluß des Familiengerichts Böblingen vom 12.6.1992 soll gutachterlich dazu Stellung genommen werden, ob die Behandlung der jetzt 8 Jahre und 6 Monate alten Anna Alteck durch die Behandlungsmethode des Projekts KOBRA schädlich und gefährdend sei, wenn sich der Missbrauchsvorwurf, wovon der Vater ausgeht, als unzutreffend herausstellen sollte.

Es wurde bereits im Gutachten vom 12.5.1992 darauf hingewiesen, dass Anna bei der Untersuchung durch den Gutachter ängstlich und bedrückt wirkte und der Eindruck entstand, dass sie unter der Trennung der Eltern leide. Es wurde als naheliegend vermutet, dass das Kind unter Schuldgefühlen leide, weil es durch angebliche Erzählungen gegenüber der Mutter von Handlungen des Vaters, die den Verdacht des sexuellen Missbrauchs nahelegten, die Trennung der Eltern verursacht hat. Bemerkenswert war im Rahmen der Begutachtung, dass Anna zunächst eine Kontaktaufnahme mit dem Vater eher ablehnte, schließlich aber spontan ihre Bereitschaft erklärte, mit dem Vater zusammenzutreffen, wenn Ursula - das ist ihre Therapeutin Frau Diplom-Psychologin Ursula Iskenius - dabei wäre.

Wie schon im Vorgutachten ausgeführt, geht der therapeutische Ansatz des Projekts KOBRA davon aus, dass eine parteiliche Hilfestellung für die betroffenen Mädchen unbedingt erforderlich sei. Der am 19.3.1992 dem Gericht vorgelegten Selbstdarstellung des Projekts KOBRA ist zu entnehmen, dass die Parteilichkeit impliziere, dass den hilfesuchenden Mädchen vorbehaltlos zugehört und geglaubt werde, da die betroffenen Mädchen vielfach die Erfahrung machen mußten, dass ihre Berichte und Hilferufe ignoriert oder bagatellisiert wurden. Dem Bericht ist darüber hinaus zu entnehmen, dass sich das Projekt KOBRA in seinem therapeutischen Ansatz ausdrücklich von dem Beratungs- und Therapiekonzept der Kinderschutz-Zentren unterscheide. Diese letztere gehen davon aus, dass es sich beim sexuellen Missbrauch von Kindern um eine spezielle Form von Kindesmißhandlung handle und die Ursache in einer gestörten Familienbeziehung liege. Dies begründet für die Kinderschutz-Zentren ein ausschließlich familientherapeutisches Konzept, in dem von vornherein alle Familienmitglieder einbezogen werden. Das Projekt KOBRA hingegen betrachtet den sexuellen Missbrauch von Kindern als Ausdruck einer sexuellen Gewalt gegen Kinder, als Ausdruck eines Missbrauchs von Macht und Ausnutzung einer Vertrauensbeziehung. Dies sind zwei sehr unterschiedliche therapeutische Ausgangspositionen. Während die Therapie der Kinderschutz-Zentren die Familie als eine psychodynamische Einheit betrachtet, die durch Therapie und Beratung wieder zu einer ausgeglichenen innerfamiliären Beziehung geführt werden müsse, sieht das Projekt KOBRA die Frauen, speziell die betroffenen Mädchen als schutzbedürftig gegenüber einer väterlich-männlichen Macht, welche unter Ausnützung einer Vertrauensbeziehung von diesen missbraucht werde.

Beide therapeutische Ansätze haben ihre Begründung und ihre Berechtigung, wenngleich der therapeutische Ansatz der Kinderzentren weniger parteilich ist und die Wiederherstellung der innerfamiliären - grundsätzlich positiven - Beziehung zum Ziel hat. Das Projekt KOBRA versteht sich demgegenüber offenbar als eine Hilfs- und Schutzinstanz für die betroffenen Mädchen, nimmt daher notwendigerweise die Partei dieser betroffenen Mädchen und Frauen. Dies bewirkt von vorneherein eine gewisse Polarisierung innerhalb der Familie, die allerdings in fast allen Fällen bei tatsächlich erfolgtem sexuellen Missbrauch zwischen Vater und Tochter bereits besteht und nicht erst durch den therapeutischen Ansatz des Projekts KOBRA ausgelöst oder gar herbeigeführt wird. Allerdings wird beim Projekt KOBRA mehr oder weniger bewußt ausgeklammert, dass es, wenngleich zweifellos sehr viel seltener, auch sexuellen Missbrauch von Jungen durch ihre Mütter gibt. Dies entspricht dem vorwiegend feministischen Ansatz des Projekts KOBRA.

Die Parteiliche Hilfestellung des Projekts KOBRA ist durchaus begründet und gerechtfertigt durch den Umstand, dass eine große Zahl der von ihren Vätern sexuell missbrauchten Mädchen in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten regelmäßig mit ihren Äußerungen keinen Glauben fanden und dadurch in die Isolation gedrängt wurden. Dem will das Projekt KOBRA durch seinen parteilichen therapeutischen Ansatz entgegentreten. Bei der gerade bei jüngeren Mädchen mit positiver Beziehung zu ihren Vätern festzustellenden ambivalenten, d.h. zwiespältigen Beziehung zum missbrauchenden Vater, der ja keineswegs regelmäßig als Bedrohung und mit körperlicher Gewalt auftritt, bedeutet diese parteiliche Hilfestellung eine Hilfe zur klaren Orientierung dieser Mädchen bei der Beurteilung des Verhaltens des Vaters ihnen gegenüber. Während regelmäßig bei den betroffenen Mädchen Schuldgefühle entstehen, weil sie den sexuellen Missbrauch ohne körperliche Gewalt durchaus auch als zärtlich-liebevolle Zuwendung des Vaters positiv erleben konnten, entwickeln sich infolge der durch das Bekanntwerden dieses Umstandes ausgelösten Reaktionen der Umwelt - bis hin zur Trennung der Eltern oder gar Einschaltung der Kriminalpolizei - bei diesen Mädchen unvermeidlich Schuldgefühle. Diese Schuldgefühle resultieren daraus, dass sie eine von ihnen selbst durchaus nicht negativ beurteilte Beziehung und die damit verbundenen Handlungen ihres Vaters wegen der darauf folgenden Reaktion ja offensichtlich fälschlich als positiv und nicht nur als negativ und verurteilungswürdig eingeschätzt haben. Die Haltung des Projekts KOBRA entlastet die Mädchen alsbald von diesen Schuldgefühlen, in dem sie die Verantwortung für diese Handlungen eindeutig dem Vater zuweist. Dies entspricht ja auch zweifellos einer sowohl objektiven wie ethischen Betrachtungsweise. Allerdings wird damit unvermeidlich die positive Beziehung des Kindes zum missbrauchenden Vater - zumindest zunächst einmal - gestört und negativ besetzt. Es entspricht offenbar dem therapeutischen Ansatz des Projekts KOBRA, dass diese Beziehung dann nach Schuldentlastung der Mädchen allmählich wieder positiv aufgebaut werden könnte. Dies läßt sich daraus entnehmen, dass auch im Projekt KOBRA, wo anfänglich nur daran gedacht war, die Mütter in den Beratungsprozeß miteinzubeziehen, erkannt wurde, wie notwendig es ist, auch im Sinne der Parteilichkeit für das Mädchen den Vater nicht auszuklammern.

Das Projekt KOBRA/Stuttgart arbeitet nach dem eigenen Bericht seit 1988, d.h. seit 4 Jahren, wobei von einer 3-jährigen Modellphase bis zum Mai 1990 gesprochen wird. Nach diesem Bericht wurden in dieser Zeit Erfahrungen gesammelt, die auch zu einer gewissen Änderung des Konzepts und seiner Durchführung führten. Diese anfänglichen Unsicherheiten in der Konzept-Durchführung waren aber offenbar bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Behandlung des Kindes Anna aufgenommen wurde, bereits überwunden.

Die hier dargestellten unterschiedlichen Behandlungskonzepte beim Vorliegen eines Verdachts eines sexuellen Missbrauchs beinhalten unterschiedliche Vorzüge, aber auch Risiken. Das familienzentrierte Konzept, wie es in den Kinderzentren praktiziert wird, bietet als Vorteil das Ziel einer Restitution der Familie. Die Voraussetzung dazu ist allerdings, dass der missbrauchende Erwachsene sein Verhalten eingesteht und zur Teilnahme an einer Therapie bereit ist. Da aber ein solches Eingeständnis oft nicht oder erst nach relativ langer Zeit familientherapeutischer Arbeit zu erreichen ist, besteht die Gefahr, dass das betroffene Kind sich in seinen Aussagen bezweifelt und unverstanden fühlt und auch die angestrebte Familienintegration oft letztlich nicht mehr verwirklicht werden kann. Das Therapiekonzept, das sich das Projekt KOBRA zugrunde gelegt hat, nimmt von vorneherein eine Polarisierung der Familie in Kauf, um dem betroffene Kinde das Gefühl der uneingeschränkten Akzeptanz und ihm damit ein großes Gefühl der Sicherheit zu vermitteln. Dadurch wird allerdings die innerfamiliäre Beziehung belastet und eine Verstärkung der ohnehin bestehenden Polarisierung bewirkt. Ob unter Einbeziehung der Eltern eine Wiederherstellung der Familie dabei erreicht werden kann, ist fraglich. Es wird deutlich, dass ein Konzept, das familienzentriert die Wiederherstellung der Familie im Auge hat, bei einer sich trennenden Familie im Rahmen der Familientherapie auch eine Ehetherapie beinhalten muß, wogegen eine kindzentrierte Therapie die Beziehung der Eltern und der Familie insgesamt zumindest zunächst nicht in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellt.

Aus den Angaben des Vaters im Rahmen der Erstbegutachtung ist für den Gutachter nicht klar erkennbar, warum eine offenbar von der KOBRA/Stuttgart versuchte Einbeziehung des Vaters im Dezember und Januar 1991/92 nicht zustande gekommen ist. Der Vater fühlte sich offenbar von den Mitarbeitern der KOBRA/Stuttgart abgewiesen, zumindest ist es diesen offenbar nicht - oder noch nicht - gelungen, dem Vater die Notwendigkeit, aufgrund angeblich belastender Angaben des Kindes zunächst den sexuellen Missbrauch als tatsächlich stattgefunden zu unterstellen, verständlich zu machen. Diese aus dem Konzept heraus gegebene Notwendigkeit kann verständlicherweise von einem sich unschuldig fühlenden Vater nur schwer akzeptiert werden.

Was im einzelnen in der Therapie von Diplom-Psychologin Iskenius mit dem Kind Anna abgelaufen ist, insbesondere was Anna im einzelnen angegeben hat und wie diese Angaben interpretiert wurden, entzieht sich der Kenntnis des Gutachters. Daß Frau Diplom-Psychologin Iskenius darüber keine Angaben macht, ist aus der therapeutischen Situation heraus verständlich und zu akzeptieren. Es finden sich aber keine Hinweise, dass Anna durch die Therapie belastet würde. Aus den Angaben des Kindes kann vielmehr entnommen werden, dass sich ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen dem Kind und der Therapeutin entwickelt hat. Das ergibt sich schon daraus, dass sie die Begleitung von Frau Iskenius als Voraussetzung dafür nannte, mit dem Vater wieder in Kontakt zu treten. Die positive Einstellung des Kindes zu seiner Therapeutin schließt eine unmittelbare schädliche Wirkung auf das Kind aus. Es liegen keine Hinweise dafür vor, dass im konkreten Falle der Therapie des Kindes Anna offensichtlich gegen psychotherapeutische Grundregeln verstoßen worden wäre.

Die unterschiedliche Bewertung der Risiken bei den verschiedenen therapeutischen Konzepten macht allerdings deutlich, dass der Vater aus seiner Sicht eine kindzentrierte Therapie, welche aufgrund von Äußerungen des Kindes, die lediglich den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs durch den Vater begründen können, diesen Missbrauch von vorneherein als wahr unterstellt, seine bis zum Herbst 1991 unbestritten positiven Beziehungen zu diesem Kind störend und damit auch das Kind schädigend ansehen muß.

Die therapeutische Aufarbeitung eines tatsächlich stattgefundenen oder aber auch nur als sicher unterstellten sexuellen Missbrauchs bedeutet in jedem Falle eine Belastung eines Kindes. Das Ausmaß der Belastung des Kindes hängt auch stets von der Haltung der Mutter in diesem Konflikt ab. Das gleiche gilt aber auch für die psychotherapeutische Bearbeitung einer streitigen Trennung von Eltern, die beide von ihren Kindern geliebt werden. Die psychotherapeutische Behandlung eines auf diese oder andere Weise belasteten Kindes enthält stets ein gewisses und nicht vermeidbares Risiko.

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Zusammenfassung

Die vom Gericht gestellte Frage, ob die Behandlung durch die Projektgruppe KOBRA für Anna schädlich sei, kann daher ohne genaue und zur Zeit nicht erreichbare Kenntnis der genauen Therapieinhalte nicht mit letzter Sicherheit beantwortet werden. Es finden sich keine Hinweise, dass Anna durch die Behandlung unter eine zusätzliche und vermeidbare psychische Belastung gestellt wurde. Anna hat offensichtlich eine für das Kind wichtige, vertrauensvolle und positive Beziehung zur Therapeutin aufgebaut. Es finden sich keine hinweise auf offensichtliche therapeutische Versäumnisse. Die Indikationsstellung für eine Psychotherapie bei Anna war in jedem Fall richtig, da das Kind in zeitlichem Zusammenhang mit der Trennung psychische Symptome entwickelte, die auf eine Therapiebedürftigkeit hinwiesen.

Die verschiedenen bei dem Verdacht auf sexuellen Missbrauch eines Kindes eingesetzten therapeutischen Konzepte beinhalten unterschiedliche Ziele und damit auch unterschiedliche Risiken.

gez. Prof. Dr. R. Lempp
8. Juli 1992



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