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 Thomas Alteck An die
 Freie Waldorfschule
 Böblingen/Sindelfingen
 z. Hd. Herrn Dabbert
 Herdweg 163
 7030 BÖBLINGEN
                                                
08.03.1993 Schulmitgliedschaft der Kinder Maria u. Anna Alteck   Sehr geehrter Herr Dabbert, ich bedanke mich für Ihre schnelle Antwort auf meinen letzten Brief. Lassen Sie mich dazu wie folgt Stellung nehmen. Eine Kündigung des Schulbesuchs unserer Kinder Anna und Maria Alteck meinerseits ist nicht möglich, da das Familiengericht die elterliche Sorge der Mutter übertragen hat. Zugleich hat das Gericht mich von der Zahlung des Schulgeldes in Höhe von von mtl. 270,-DM befreit. Ich darf Sie daher bitten, Sich zukünftig in dieser Angelegenheit mit meiner geschiedenen Frau
auseinander zu setzen, die ihre neue Adresse vor Gericht mit: In den Hohmatten 4, 7801 Freiburg-Bolschweil angegeben hat. Ich bedauere dieses ungewöhnliche Ende unserer Beziehung zutiefst und mache auch keinen Hehl daraus, dass ich nicht verstehe, warum ein deutsches Gericht den einseitig initiierten Schulwechsel im Vorfeld untersagt und ihn bei Zuwiderhandlung legitimiert. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit und die Erziehungsarbeit, die meinen Kindern zuteil wurde und wünsche der Schule weiterhin gutes Gelingen. Mit freundlichem Gruß
 T. Alteck
 
 
 
 
 
 
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