für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
Schriftgröße:   grösser   /   kleiner      
   


Betr.: Familiensache Alteck
Aktenzeichen: 18 UF 133/93

Dem 18. Zivilsenat beim Oberlandesgericht Stuttgart wird gemäß Beschluß vom 25.6.1993 das nachfolgende


Kinderpsychiatrische Gutachten

über die Kinder

Anna Alteck, geb. 1.11.1984,
Maria Alteck, geb. 14.3.1986 und
Yvonne Alteck, geb. 12.4.1988,

wohnhaft bei der Mutter, Frau Ute Alteck, erstattet.

 

Professor Dr. R. Lempp
Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Arzt für Psychiatrie und Neurologie
Psychotherapie





Das Gutachten soll gemäß Beschluß vom 25.6.1993 ergänzend zu den Gutachten vom 19. Mai 1992 und 8. Juli 1992 zu der Sorgerechtsregelung im Zusammenhang mit der Scheidung und der Regelung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils Stellung nehmen. Insbesondere soll sich das Gutachten dazu äußern, ob sich durch die seitherige Entwicklung etwas an der früheren Beurteilung zu beiden Fragen geändert hat.


Das Gutachten stützt sich auf die Kenntnis der übersandten Akten, auf die Angaben des Vaters, Herrn Thomas Alteck am 28.7.1993, sowie auf die von ihm übergebenen Aufzeichnungen und Unterlagen, auf die Angaben der Mutter, Frau Ute Alteck am 7.9.1993, sowie auf die eingehende kinderpsychiatrische Exploration und Untersuchung der drei Kinder, ebenfalls am 7.9.1993, jeweils in der Praxis des Gutachters.





Inhaltsverzeichnis







Vorgeschichte

Am 19.5.1992 wurde vom Gutachter für das Familiengericht beim Amtsgericht Böblingen (Aktenzeichen 13 F 67/92) ein Gutachten erstattet zur Frage der elterlichen Sorge, sowie zu der Geeignetheit der angewandten Behandlungsmethoden des Kindes Anna. Das Gutachten kam zum Ergebnis, dass hinsichtlich der Frage des vorläufigen Sorgerechts kein Grund bestehe, dem Willen der Kinder und der gegenwärtigen Situation entsprechend die Kinder nicht bei

der Mutter zu belassen. Es bestehe auch kein Grund, die Kinder zu trennen. Der Verdacht des Vaters, seine Frau sei psychisch krank, konnte nicht bestätigt werden. Das Kind Maria hat ein dringendes Bedürfnis, möglichst bald den Vater wiederzusehen, was ja auch möglich gemacht werden sollte. Die Mutter könne sich jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht dazu entschließen. Ebenso sei der Wunsch von Anna, ihren Vater vorläufig nicht zu sehen, zu respektieren. Ob die Institution KOBRA den Vorschlag Annas aufgreifen möchte, mit Anna gemeinsam Kontakt mit dem Vater aufzunehmen, müsse der dortigen Therapeutin überlassen werden. Zur Frage des sexuellen Missbrauchs könne aufgrund der durchgeführten Untersuchung nicht weiter Stellung genommen werden, es habe sich lediglich ergeben, dass Anna ein zwiespältiges Verhältnis zu ihrem Vater hat. Die Befunde sind in keiner Weise beweisend, dass ein sexueller Missbrauch stattgefunden hat. Die Behandlung Annas durch eine Therapeutin des Instituts KOBRA sei im Hinblick auf die offensichtliche psychische Störung und Verängstigung des Kindes angezeigt und hilfreich, und es bestehen keine Hinweise, dass diese nicht sachgerecht durchgeführt würde. Es werde dringend empfohlen, dem Kind Maria so bald als möglich die Gelegenheit zur Kontaktaufnahme mit dem Vater zu gestatten (Ab!.96, 133).

In der Sitzung des Amtsgerichts Böblingen vom 11.6.1992 erklärten beide Parteien ihr Einverständnis dazu, sich einer eingehenden psychiatrischen Untersuchung unterziehen zu lassen. Das Gericht regte an, bezüglich der Tochter Maria ein betreutes Umgangsrecht durchzuführen. Dies sollte einmal wöchentlich nachmittags 15.00 bis 17.00 Uhr durchgeführt werden. Wenn möglich, solle es auf alle drei Kinder ausgedehnt werden (Abi. 186, 188).

Am 2.7.1992 beantragte die Mutter, das Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihre Töchter Anna, Maria und Yvonne durch Einstweilige Anordnung auf sie zu übertragen. Sie habe am 1.7.1992 ihre Töchter von der Schule bzw. Kindergarten abgeholt. Als sie zuhause ankam, war das Gartentor zu, so dass sie aussteigen mußte. Da tauchte ihr Mann auf, setzte sich ins Auto und fuhr mit den Kindern davon. Die Töchter haben furchtbar geschrieen. Sie benötige eine rasche Entscheidung, damit die Polizei nach dem Mann und den Kindern fahnden könne (Abi. 200, 201). Mit Beschluß vom 2.7.1992 wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die gemeinsamen Töchter für die Dauer der Trennung allein der Antragstellerin zugestanden (Abi. 202, 206). Mit Schreiben vom 2.7.1992 teilte der Vater dem Gericht mit, dass er die Kinder an sich genommen habe, da er keine andere Möglichkeit sehe, weiteren Schaden von ihnen abzuwenden. Die Kinder, insbesondere Anna, seien mittlerweile neurotisch, es sei nicht auszuschließen, dass die traumatischen Erfahrungen der letzten 6 Monate nicht mehr zu korrigieren sind (Ab!. 211, 212). Am 8.7.1992 wurde vom Gutachter dem Familiengericht Böblingen gemäß Beschluß vom 12.6.1992 ein Gutachten zur Frage erstattet, ob die Behandlung des Kindes Anna durch die Projektgruppe KOBRA für das Kind schädlich sei. Das Gutachten kam zum Ergebnis, dass das Behandlungskonzept des Projekts KOBRA unterschiedliche Vorzüge, aber auch Risiken enthalte. Das Therapiekonzept KOBRA nehme von vornherein eine Polarisierung der Familie in Kauf, um dem betroffenen Kind das Gefühl der uneingeschränkten Akzeptanz und der Sicherheit zu vermitteln. Damit wird die innerfamiliäre Beziehung belastet und eine Verstärkung der Polarisierung bewirkt. Das Behandlungskonzept des Projekts KOBRA könne verständlicherweise von einem sich unschuldig belastet fühlenden Vater nur schwer akzeptiert werden. Es finden sich aber keine Hinweise, dass Anna durch die Therapie belastet würde. Es bestehe eine positive Einstellung des Kindes zur Therapeutin. Die therapeutische Aufarbeitung eines tatsächlich stattgefundenen oder auch nur als sicher unterstellten sexuellen Missbrauchs bedeutet in jedem Fall eine Belastung eines Kindes, diese hängt aber auch von der Haltung der Mutter im Konflikt ab. Die vom Gericht gestellte Frage könne nicht mit letzter Sicherheit beantwortet werden (Abi. 214 bis 229).

Mit Beschluß des Familiengerichts Böblingen vom 3 1.7.1992 wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Töchter der Mutter entzogen und auf das Kreisjugendamt Böblingen übertragen (Abl. 240 bis 245).

Nach Schreiben des Kreisjugendamts Böblingen vom 4.8.1992 entspreche ein weiterer Verbleib der Kinder in der Einrichtung der Marienpflege in Ellwangen nicht dem Wohl der Kinder. Die Kinder äußerten ununterbrochen ihr dringendstes Bedürfnis, bei ihrer Mutter zu sein. Eine Rückkehr der Kinder zur Mutter werde für dringend erforderlich gehalten (Ab!. 249).

Am 8.8.1992 stellte der Vater Antrag, die elterliche Sorge auf ihn zu übertragen. Dem Antrag wurde ein Schreiben des Psychoanalytikers und Psychologen Dr. Wirtz, Köln, vom 21.7.1992 beigefügt. Die drei Kinder des Herrn H. seien ihm am 7.7.1992 vorgestellt worden. Aufgefallen sei das recht ungezwungene Verhalten der Ältesten. Keines der Kinder zeige eine ängstliche oder distanzierte Haltung. Es ergab sich folgender Eindruck: Herr H. erschien als ein Vater, der verantwortungsbewußt, liebevoll und auch souverän mit den Kindern umging. Das jüngste Kind imponierte offensichtlich als schwer verstört und eingeschränkt, das mittlere erschien als das Ungestörteste der drei, während die Älteste sich sehr expansiv verhielt. Aus ihrem Verhalten sei nachzuvollziehen, dass sie unter Angstvorstellungen leiden könne. Es werde für erforderlich gehalten, die Herkunft dieser Angstreaktion zu untersuchen. Beigefügtes Schreiben von Andrew Albers, Den Hoorn, vom 26.7.1992:

Er kenne Familie Alteck. seit 5 Jahren. Er sei Pädagoge und habe Erfahrung mit sexuell missbrauchten Kindern. Er habe bei den Kindern keinerlei Abwehrreaktion bei körperlichem Kontakt festgestellt, und es habe in all den Jahren keine Veränderung im Verhalten der Kinder gegeben. Yvonne war in der Vergangenheit eher zurückhaltend und sprach wenig. Zunächst sei sie dieses Jahr auch so gewesen, habe sich aber in ihrem Verhalten binnen einer Woche verändert, sei aufgetaut und lebhaft geworden. Er habe im letzten Sommer mit Frau Alteck viele Gespräche über die Familiensituation gehalten und sei nicht überrascht gewesen, als er von der Behauptung des sexuellen Missbrauchs durch Herrn H. gehört habe. Sie habe bereits im Sommer eine Andeutung gegeben. Die Leben.ssituation der Kinder mit ihrem Vater habe sich schnell stabilisiert (Ab!. 251 bis 263).

Bericht des Kinderdorfs Marienpflege Ellwangen vom 4. und 6.8.1992 an das Landratsamt Böblingen:

Alle drei Kinder rufen nach der Mutter. Yvonne und Anna nässen am Tag und in der Nacht ein. Alle drei Kinder suchen stark den Körperkontakt untereinander und sind gegenüber Erwachsenen sehr distanziert. Am Spieltelefon spielen sie "Mutti anrufen". Es werde für dringend erforderlich gehalten, dass die Kinder zur Mutter kommen (Ab!. 272, 275).

Der Vater beantragte am 13.8.1992 im Wege der Einstweiligen Anordnung die elterliche Sorge über die drei Kinder (Abi. 308 bis 310).

Bericht des Kreisjugendamts Böblingen vom 19.8.1992:

Aufgrund von zwei Hausbesuchen bei Frau H. und Einzelgespräch mit Herrn H.: Beide Elternteile scheinen eine intensive Beziehung zu ihren Kindern zu haben und beide anerkennen positive Aspekte der Elternschaft des anderen. Ein betreutes Umgangsrecht sei unabhängig von der Entscheidung des Sorgerechts notwendig (Abl. 313, 317).

Bei der Sitzung des Familiengerichts Böblingen vom 20.8.1992 erklärte die Mutter zur "Geschichte mit der Puppe", es sei ein Gespensterbild von Anna gewesen, das sie selbst gemalt habe und das verbrannt wurde. Dies geschah in Absprache mit der Therapeutin von Anna, Frau Iskenius. Sie habe nach Absprache mit ihr das Gespenst benannt und das Bild verbrannt. Danach sei das Problem für Anna zunächst behoben gewesen. Seit einigen Tagen habe sie jedoch wieder diese Angst vor dem Gespenst im Schrank. Da Anna das Gespenst nicht selbst benennen wollte, sie habe Angst davor gehabt, habe sie in Absprache mit Frau Iskenius das Gespenst als "Vater" benannt. Sie habe ihr später gesagt, dass diese Verfahrensweise möglicherweise unklug und nicht förderlich gewesen sei, aber für das Wohl des Kindes das Richtige (Ab!. 318 bis 320).

Gemäß Beschluß vom 21 .8.1992 wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder auf die Mutter übertragen, die weitergehenden Anträge werden abgewiesen (Ab!. 323 bis 335).

Ergänzungsbericht des Landkreises Böblingen vom 22.12.92, als Ergebnis einer Teamsitzung vom 26.11.1992:

Herr H. habe nochmals seine Besorgnis und Ängste um das Wohl der Kinder mitgeteilt. Während eines Kuraufenthalts von Herrn H. fanden zwischen Vater und Kindern einmal wöchentlich betreute Besuchskontakte im Kinderschutzbund statt. Diese wurden regelmäßig wahrgenommen. Sonstige Kontakte fanden nicht statt. Frau H. berichtete, dass die Kinder vermehrt emnnässen. C. würde auch im Genitalbereich, sowie an einem nicht verheilten Riß im Analbereich leiden. Sie habe sich vehement geweigert, eine Gynäkologin zu konsultieren. Sie stellte Bilder der Kinder zur Verfügung, die stark bedrohliche Inhalte verdeutlichen. Frau H.

erlebe die derzeitige Situation mit Angst und Streß besetzt, weil eine Klärung des Sorgerechts noch nicht erfolgt sei. Das Kreisjugendamt halte es für dringend erforderlich, ein psychologisches Kindergutachten zu erstellen, das die Frage des Verdachts des sexuellen Missbrauchs durch den Vater zum Inhalt habe (Ab!. 355 bis 359).

Gutachten von Herrn Prof. Dr. Täschner, Stuttgart, Psychiatrische Klinik Bürgerhospital, vom 17.12.1992:

Die nervenärztliche Untersuchung von Herrn H. habe keine sicheren Hinweise darauf ergeben, dass bei ihm eine psychische Störung vorliege. Es fanden sich keine Hinweise, dass bei ihm eine Neigung zu sexuellen Entgleisungen vorliegen könnte. Daß er seine Ehefrau als psychisch krank bezeichne, müsse als laienhafte Überbewertung auch anders leicht erklärbarer Verhaltensweise angesehen werden. Es ergebe sich kein Hinweis darauf, dass bei Frau H. das Bild einer Psychose vorliegen würde oder früher vorgelegen haben könnte. Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegenüber dem Ehemann könne nicht als Symptom einer psychischen Krankheit gewertet werden, auch hier liege sicher eine Überbewertung vor. Es gibt viele Erklärungsmöglichkeiten, wie die Ehefrau auf den Vorwurf kommen könnte. Weder bei Herrn noch bei Frau H. bestehen Symptome einer psychischen Krankheit (Abl, 360 bis 395).

Am 11.12.1992 verfaßte Herr H. einen ausführlichen Schriftsatz zum Thema "Der Missbrauch des Missbrauchs" in Form einer autobiographischen Darstellung der Situation von November 1991 bis September 1992 (Ab!. 412 bis 414).

Am 28.1.1993 beantragte der Vater, das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder wieder auf das Jugendamt zu übertragen (Ab!. 421, 422). Bericht des Kreisjugendamts Böblingen vom 2.2.1993:

Sie seien informiert worden, dass seit den Weihnachtsferien keine Besuchskontakte mehr zwischen den Kindern und Herrn H. stattgefunden haben. Der Grund sei nicht bekannt. Seit den Weihnachtsferien bestehe kein Kontakt zu Frau H. Herr H. habe mitgeteilt, dass Anna und Maria nach den Weihnachtsferien nicht mehr zum Unterricht erschienen seien, er bat um Überprüfung. Am 18.1.1993 bestätigte die Mutter telefonisch die Sachlage, dass sie noch noch nicht wieder in Unbenannt sei, da Maria eine Nierenbeckenentzündung gehabt habe und sie selbst Grippe. Die Kinder würden ab 19.1. wieder die Schule besuchen, was telefonisch durch die Waldorfschule bestätigt wurde. Am 26.1. teilte Frau H. mit, dass sie nicht mehr in Unbenannt wohnen würde und die Kinder vorerst krank gemeldet worden seien (Abl. 433, 434). Schreiben der Klassenschullehrerin von Maria vom 26.1.1993:

Maria habe insgesamt 33 Tage gefehlt (Ab!. 435). Sitzung des Amtsgerichts Böblingen vom 16.2.1993:

Die Kinder wurden vor dem Verhandlungstermin vom Richter zunächst in Gegenwart der Mutter, danach in Gegenwart des Vaters beobachtet. Die Mutter erklärte, sie habe die eheliche Wohnung bereits vor Weihnachten verlassen. Der Vater erklärte, er habe von Ende August 1992 bis heute Yvonne 8 Mal, Maria 7 Mal und Anna 3 Mal gesehen; der letzte Kontakt fand am 27.11.1992 statt. Die

Mutter erklärte, sie könne sich derzeit überhaupt noch kein Umgangsrecht des Vaters mit den Kindern vorstellen. Sie spreche noch vorhandene Ängste der Kinder an, mit dem Vater allein zu sein. Grundsätzlich halte sie aber den Umgang der Kinder mit dem Vater für sachgerecht und notwendig (Abi. 437 bis 439).

Mit Beschluß vom 24.2.1993 wurde die elterliche Sorge für die Kinder auf die Mutter übertragen (Abi. 440 bis 444).

Vom Amtsgericht Böblingen wurde in der Strafsache gegen Herrn H. wegen Kindesentziehung am 21.1.1993 eine Geldstrafe verhängt (Abi. 451 bis 454).

Aus den Akten 13F 281/92 ist zu entnehmen, dass Frau H. am 19.3.1992 Antrag auf Ehescheidung stellte (Ab!. 1 bis 4). Gleichzeitig stellte sie Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für die drei Kinder (Ab!. 5 bis 7).

Am 14.4.1992 ließ Herr H. mitteilen, dass er dem Scheidungsantrag zustimme (Ab!. 15, 16).

Am 3.6.1992 stellte der Vater seinerseits Scheidungsantrag. Die Behauptung von Frau H., Herr H. habe die älteste Tochter sexuell missbraucht, sei falsch (Ab!. 38 bis 40).

Am 12.8.1992 stellte die Mutter den Antrag, ihr das Sorgerecht zu übertragen (Abi. 78, 79).

Bei der Sitzung des Amtsgerichts Böblingen vom 20.8.1992 erklärte der Vater, er sei am 6.8.1992 in die Ehewohnung gegangen. Seine Frau sei zu diesem Zeitpunkt nicht in der Wohnung gewesen; als er das Haus betrat, war es in einem verwahrlosten Zustand.

Die Mutter erklärte, sie sei zuletzt am 5.8.1992 im Haus gewesen. Am 6.8.1992 habe sie die Kinder wiederbekommen und wollte einige Tage Urlaub machen. Das Haus sei nicht in einem verwahrlosten Zustand gewesen. Als sie am 10.8.1992 wieder das Haus betreten wollte, mußte sie feststellen, dass ihr Mann sich dort aufhielt. Sie wolle im Moment jedoch nicht ausziehen.

Die Mutter wurde angehalten, die gesetzliche Schulpflicht der Töchter Anna und Maria zu beachten und den Schulbesuch zu ermöglichen. Die Parteien werden angehalten, den Kindern einen ungestörten Schulbesuch zu ermöglichen, Rückfragen über deren schulische Leistungen und Verhalten mögen bei den Lehrern gehalten werden. Die Parteien werden angehalten, hinsichtlich des betreuten Umgangsrechts kooperativ mitzuarbeiten (Ab!. 94 bis 98). Mit Beschluß vom 21.8.1992 wurde der Mutter die Ehewohnung zugewiesen (Ab!. 99, 106).

Am 29.1.1993 stellte der Vater den Antrag, ihm die eheliche Wohnung zuzuweisen. Frau H. habe Mitte Dezember die eheliche Wohnung verlassen und sei bisher nicht zurückgekehrt (Ab!. 149, 151).

Am 15.2.1993 übersandte der Anwalt des Vaters eine eidesstattliche Versicherung des Vaters vom 12.2.1993. Danach habe er die Ehewohnung in Unbenannt in unvorstellbarem Chaos und Schmutz vorgefunden; allein das Aufräumen von Küche und Bad erforderte mehr als 30 Stunden Arbeit. Unter hygienischen Gesichtspunkten war ein Wohnen nicht mehr als bedenklich. Lebensmittel sind verdorben, alles äußerst stark verschmutzt und defekt. Es fanden sich im Haus 38 ungeöffnete Briefe an Frau H. seit August 1992. Unter anderem fanden sich 122 Medikamente, obwohl im August keine Medikamente mehr im Haus gewesen seien (Abi. 162, 165). Anhörungsprotokoll der Kinder vom 16.2.1993:

Der Richter habe zunächst die Kinder im Kontakt mit der Mutter gesehen und beobachtet, das Verhältnis zur Mutter erscheine herzlich. Sie wandten sich häufig der Mutter zu und bezogen diese mit ein. Anschließend wurden die Kinder im Kontakt mit dem Vater gesehen. Die Kontaktaufnahme verlief völlig unproblematisch, obwohl die Kinder den Vater seit Ende November nicht mehr gesehen haben. Sie erwidern die Umarmung des Vaters bei der Begrüßung und beziehen ihn problemlos in das Spiel mit ein. Anna möchte ihm Schulhefte zeigen, was die Mutter jedoch nicht erlaubt. Anna und Maria erzählen dem Vater, dass sie jetzt in eine staatliche Schule gehen. Die Kinder suchen im Rahmen dieser Begegnung auch körperlichen Kontakt zum Vater (Abl. 167, 169).

In der Sitzung des Amtsgerichts vom 16.2.1993 gab die Mutter als ihre Adresse Freiburg-Bo!schweil an. Der Vater verpflichtete sich, für den Fall der Sorgerechtsübertragung auf die Mutter die Kinder nicht in der Schule aufzusuchen. Die Mutter erklärte, dass die Kinder derzeit eine staatliche Schule besuchen. Hilfsweise beantragte er zum Umgangsrecht jedes 1. und 3. Wochenende im Monat, außerdem 2 Wochen im Sommer und 1 Woche in den Weihnachtsferien. Die Mutter beantragte diese hilfsweise gestellten Anträge zurückzuweisen (Ab!. 170, 181).

Am 17.2.1993 teilte Herr H. dem Fami!iengericht mit, dass im Falle der Übertragung des Sorgerechts nicht auf die Mutter das Leben seiner Frau und das der Kinder gefährdet sei, wenn sie erfahre, dass sie das Sorgerecht verliere. Er sage, dass seine Frau definitiv krank sei. Ein Herr Dr. Schlich, der das Tagebuch studiert habe, halte seine Frau für stark suizidgefährdet (Ab!. 182 bis 185).

Mit Beschluß vom 24.2.1993 wurde die Ehe der Parteien geschieden und das elterliche Sorgerecht für die Kinder auf die Mutter übertragen. Für den Vater wurde ein Umgangsrecht festgestellt, wonach der Vater die Kinder am 3. Wochenende eines Monats von Samstag 11.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr zu sich nehmen kann, außerdem in den Sommerferien die ersten beiden Wochen und vom 2. Weihnachtsfeiertag eine Woche lang (Ab!. 189 bis 209).

 

Am 30.3.1993 legte der Vater beim Oberlandesgericht gegen das Urteil des Familiengerichts Böblingen vom 24.2.1993 Beschwerde ein und beantragte, ihm das Sorgerecht für die Kinder zu übertragen (Abi. 221 bis 225).

Auch die Mutter legte am 29.3.1993 Beschwerde gegen das Urteil ei.n (Abi. 229, 232).

Die Mutter beantragte am 3.5.1993, das Urteil des Familiengerichts Böblingen über das Umgangsrecht abzuändern. Danach stehe dem Vater ein Umgangsrecht nicht zu (Ab!. 251 bis 256).

Am 13.5.1993 beantragte der Vater, die Beschwerde der Mutter zuriickzuweisen (Abi. 258 bis 261).

Sitzung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25.5.1993:

In Abwesenheit der Eltern werden die drei Kinder angehört. Eine Verständigung mit Yvonne sei nicht möglich. Die Kinder Anna und Maria bringen zum Ausdruck, dass sie bei der Mutter bleiben und derzeit auch nicht mit dem Vater zusammentreffen wollen. Eine Einigung kommt nicht zustande. Der Vater hält es nicht für vertretbar, seine Beschwerden gegen die Sorgerechtsregelung zurückzunehmen. Die Mutter hält den Umgang der Kinder mit dem Vater für noch zu verfrüht. Die Kinder seien erst seit kurzem in Behandlung bei den Psychologinnen Überschaar und Krug in Freiburg. Für Anna werde nach Pfingsten eine Behandlung beim Caritasverband in Freiburg durchgeführt (Ab!. 267, 268).

Am 25.6.1993 erging Beweisbeschluß. Die Akten wurden am 1.7.1993 übersandt.



Seiten-Anfang      




Angaben des Vaters am 28.7.1993

Der Vater erscheint in Begleitung von Frau Gehring.

Seit der letzten Begutachtung habe sich Folgendes ereignet: Nachdem 3 Briefe von ihm unbeantwortet geblieben seien, sei er mit einem Freund in die Wohnung gegangen, das sei Anfang Juni 1992 gewesen. Er wollte auf Maria zugehen, die Mutter habe hysterisch reagiert und mit der Polizei gedroht. Beim Gerichtstermin sei ein betreutes Besuchsrecht beim Kinderschutzbund Böblingen einmal in der Woche 2 Stunden verabredet worden. Es kam zu getrennten Vorgesprächen, die Mutter habe aber abgesagt. Er wurde auf Ende August 1992 vertröstet. Beim Jugendamt habe er keine Unterstützung bekommen. Am 1.7. habe er dann die Kinder weggenommen.

Er werfe dem Jugendamt Böblingen vor, es höre keine Dritten an, es habe auch nicht mit den Kindern gesprochen, sie hätten sich gegen ein Glaubwürdigkeitsgutachten ausgesprochen und sich geweigert, das Haus in Unbenannt anzusehen. Es habe auch keine Kontakte mit dem Kinderschutzbund gegeben.

Als er die Kinder weggenommen habe, seien diese überrascht und erschrocken gewesen, und sie sagten: "Bring uns zur Mama zurück". Er wollte mit ihnen sprechen. Nach einem Kilometer seien sie umgestiegen. Die Kinder seien etwas widerstrebend gewesen. Yvonne war still, Anna habe geschimpft und ihn bedroht, Maria sagte, sie möchte zur Mutter zurück, war aber schließlich dann einverstanden. Beim Picknick hätten sie dann ein Gespräch gehabt. Maria habe ihm Vorwürfe gemacht, und er habe ihr seine Situation erklärt und gesagt, er wolle mit ihnen nach Texel. Die Kinder waren nicht damit einverstanden. Am nächsten Tag waren sie dann einverstanden. Er war eine Woche mit ihnen im Schwarzwald und dann 3 Wochen auf Texel. In Köln habe er ein Gespräch mit einem Kinderpsychologen geführt, und die Kinder erzählten von der Gespensterverbrennung. Anna habe von einem Gespenst geträumt, habe ein Band gesehen. Die Mutter sei in. Annas Zimmer gegangen und habe gezetert:

"Kommst Du jetzt raus". Sie habe das Bild von einem Gespenst herausgenommen, und die Mutter habe erklärt: "Das ist der Vater". Es sei dann auf der Terrasse verbrannt worden, Anna habe nicht schlafen können.

Yvonne habe in Texel nochmals darüber gesprochen, auch über die Asche.

Bei Herrn Dr. Wirtz in Köln habe er sich dann entschlossen, nach Texel zu fahren. Er habe von dort aus das Jugendamt angerufen. Er habe vorgeschlagen, die Kinder zu einer Freundin zu geben und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen zu lassen. Es sei dann aber nur eine Fremdunterbringung möglich gewesen, und so kamen die Kinder in die Marienpflege nach Ellwangen.

In Ellwangen haben sich die Kinder nicht eingewöhnt, sie waren nur 4 Tage dort, und dann habe die Mutter sie wieder abgeholt. Er sei entsetzt gewesen, dass die Kinder nun wieder bei der Mutter sind, die Mutter wohnte damals "irgendwo".

Bei der Sitzung am 20.8. vor dem Amtsgericht habe das Gericht Kontakte zu KOBRA untersagt. Er wisse nicht, ob die Mutter sich daran gehalten habe. Maria sei nicht eingeschult worden, obwohl sie sich schon auf die Schule gefreut habe, auch habe Anna die Schule nicht besucht. Die Mutter wollte nach Nordrhein-Westfalen zu Freundinnen, und das sei ihr vom Gericht untersagt worden; sie sei dann wieder in die Strasseaße gezogen mit dem Gerichtsvollzieher. Er selbst sei vom 31.7. bis 20.8. in der Strasseaße gewesen, weil die Mutter offenbar nicht zurückkommen wollte. Das Haus sei in einem unbeschreiblichen Zustand gewesen, er habe 3 Wochen lang aufgeräumt. Er habe dann einen Monat in Tübingen gewohnt und dann bis Anfang Dezember in Bad Krozingen wegen Schlafstörungen und psychosomatischen Beschwerden.

Von Ende September bis Mitte November fanden Besuche statt, genauer vom 18.9. bis 27.11. (Der Vater übergab dazu eine Liste).

Der Kontakt sei jedes mal prima gewesen ‚ sobald die Mutter weg war. Dann war es, wie wenn sie nie getrennt gewesen seien. Beim Termin im Februar sei dann festgelegt worden, dass er bei den Erziehern sich befragen könne. Er sei auch einmal in der Schule gewesen und habe dort Anna zufällig getroffen. Seither habe er die Kinder nur noch beim Amtsgericht und einmal beim Oberlandesgericht gesehen.

Er habe ein Strafverfahren wegen Kindesentzug bekommen und habe 1600,- DM zahlen müssen.

Am 20.1 .waren die Kinder wieder in der Schule, aber nur bis zum 22.1. Die Mutter war damals in Altdorf. Das Gericht habe ihm dann die Wohnung zugewiesen. Wiederum war sie in einem unbeschreiblichen Zustand, Wertsachen und Geräte fehlten, die Blumen waren vertrocknet und alle Gegenstände verstreut. Leibwäsche fand sich im Küchenschrank, in der Schreibtischschublade fand er etwa 40 ungeöffnete Briefe, die an die Mutter adressiert waren, die Mutter habe sich offensichtlich um nichts gekümmert. Er habe 40 Kerzen gefunden und 122 Medikamente. Als er im Sommer dort gewesen sei, habe er alle Medikamente damals entfernt. Es waren überwiegend homöopathische Präparate und Breitbandantibiotika, vieles war nur angebrochen. Die Verhältnisse seien ganz anders als früher, seine Frau sei früher durchaus ordentlich gewesen; es war sehr unhygienisch.

Die Babysitterin habe gesagt, dass auch schon, als die Mutter da war, von März bis Dezember 1992 es so gewesen sei. Auch der Anrufbeantworter sei voll gewesen, Anrufe kamen vor allem aus Wuppertal. Er habe auch Zigaretten gefunden, die Mutter habe aber nicht geraucht, auch Alkohol, das sei ein neues Verhalten, früher habe sie nur ab und zu etwas getrunken. Die Mutter holte im März den Hausrat ab, sie lebte offenbar vorher aus der Reisetasche. Auch das Jugendamt Freiburg habe keine Adresse von der Mutter.

Über die Verhandlung vor dem Amtsgericht Böblingen am 25.5.1993, die von 17.30 Uhr bis 19.45 dauerte, berichtet Frau Gehring:

Sie sei ab 18.15 Uhr da gewesen, um Herrn H. abzuholen. Die Kinder spielten allein. Sie warfen einen Papierflieger auf sie, und sie kamen auf sie, Frau Gehring zu. Zunächst war es Anna, dann Yvonne und später auch Maria. Als die Tür aufging, habe sie, Frau G. sich zurückgezogen, Maria habe sich aber neben sie gesetzt, und Anna habe von der Reise erzählt, und Yvonne spielte Karten. Sie kam ganz dicht an sie heran.

Als die Mutter heraus kam, rief sie Maria und Anna zu sich, sie habe in hartem Ton gesprochen: "Kein Kontakt mit dem Vater und kein Kuß". Es habe sich angehört wie eine Verschwörung. Die Mutter sei dann wieder in den Gerichtssaal gegangen. Die Kinder hielten danach große Distanz zu Frau Gehring, und Yvonne ging mit den Geschwistern. Beim Seilhüpfen sagte sie immer: "Angst-AngstAngst". Anna fragte: "Wer hat hier Angst?"

Nach der Anhörung kamen die Kinder wieder und spielten wieder ganz selbstvertständlich. Yvonne sei ihr vom Tisch aus in den Arm gesprungen. Als alle herauskamen, seien Anna und Yvonne zur Mutter gegangen, Maria sei noch gesessen. Der Vater sei zur Verabschiedung gekommen, und Maria war etwas steif. Die Mutter sagte zum Vater: "Wenn die Kinder nicht wollen, hast Du das zu respektieren".

 

Herr Alteck gab weiterhin an:

Die Mutter halte sich an keinen Gerichtsbeschluß, wie beispielsweise bei der Radiosendung, beim Besuchsrecht und auch bei der Schulpflicht der Kinder. Im Januar 1993 sei er zur Schule gegangen und habe sie aufgefordert, das Schulamt anzufrufen. Maria habe im Halbjahr 33 Fehltage gehabt und war dabei nie entschuldigt. Auch Yvonne habe nur ganz unregelmäßig den Kindergarten besucht. Er mache sich Sorgen um die Kinder. Die Mutter verunglimpfe ihn, die Kinder haben keinerlei Kontakt zu Paten und Großeltern, auch nicht zu den Großeltern mütterlicherseits. Er leide sehr darunter, dass nie Dritte als Zeugen angehört werden.

Die Mutter behaupte, er habe den Vater seiner Frau wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt, er habe auch die Kinder fotografiert und behaupte, er sei zu Gefängnis verurteilt worden. Sie habe offensichtlich einen Verfolgungswahn.

Als die Mutter die Möbel abholen ließ, habe er sie gefragt: "wie gehts den Kindern?". Darauf habe sie geantwortet: "Kein Kommentar". Sie erzählte aber dann doch von Yvonne und vom Fahrradfahren.

Er habe von seiner Frau ein Tagebuch gefunden, es sei offen dagelegen, es waren nicht viele Eintragungen. Am 8.3.1991 sei eingetragen gewesen, sie habe geträumt, dass der Vater Anna vergewaltige. Im Anschluß daran habe sie im Tagebuch diskutiert, ob das eine Übertragung ihrer eigenen Kindesängste seien. Er sorge sich um einen eventuellen Suizid der Mutter, wenn sie das Sorgerecht nicht bekomme.

 

Der Vater legte dem Gutachter folgende schriftliche Aufzeichnungen vor:

Ausführliche maschinenschriftliche Aufzeichnungen vor (Seite 161 bis 210) über die Zeit der Wegnahme der Kinder und des Aufenthalts in Texel (Tag 226 bis 259).

Außerdem eine Auflistung der Situation der Kinder vom 27.7.1993 über die Kontakte der Kinder zum Vater, der Kinder zu Freunden und Verwandten, mit denen sie keinen Kontakt mehr haben, über den mangelhaften bzw. unterbliebenen Schulbesuch und Kindergartenbesuch der Kinder und über das Umfeld der Kinder, insbesondere über die Verhältnisse im Haus Strasseaße. Und über die Wesensänderung und Auffälligkeiten im Verhalten der Mutter.

Vom Montag 25. Februar (offenbar 1991):

Eintragung vom Freitag 8. März... Die Nacht war beschissen. So viel Ängste. Thomas vergewaltigt Anna. Sind das Ängste aus me.iner Kindheit, die sich von meiner mißhandelten Mutter auf mich übertragen haben. - Deuter, schon besser - ich komme mit den Gefühlen, die hochgekommen sind in der letzten Nacht, nicht klar. Auch in dem Gespräch mit Thomas hat mich vieles geängstigt.... Abschrift von Notizen auf einen Briefumschlag und Tonbandabschriften des in der Strasseaße vorgefundenen Anrufbeantworterbandes mit kurzen Äußerungen angeblich von Anna und Maria mit stark aggressiv analen Äußerungen. Zusammengefaßtes 3-stündiges Gespräch mit Nicole Schaten, die von März bis Dezember 1982 Babysitter im Haushalt von Frau Ute Alteck war, regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche. Es werden darin vor allem Unordnung im Haushalt, über verdorbene Lebensmittel, alte Essensreste, ungenügende Verpflegung und Wäscheversorgung berichtet, außerdem habe Frau H. Frau Schaten andauernd über irgendwelche Äußerungen und Verhaltensweisen hingewiesen. Die Zeichen dafür seien, dass Anna sexuell missbraucht sei. Auch die Kinder wollten das nicht mehr hören. Frau Sch. äußerte sich dahin, Frau H. habe einen Männerhaß und leide unter krankhaftem Verfolgungswahn. Die Kinder hätten dagegen nie ein böses Wort über den Vater verloren.

Auflistung der Besuchstage des Vaters mit seinen Kindern zwischen dem 18.9. und 27.11. mit den Begründungen der ausgefallenen Besuchstage durch die Mutter.

 

Telefonischer Anruf des Vaters am 16.9.93 (auf Anrufbeantworter):

Er habe gegen seine Frau in Freiburg einen Strafantrag gestellt, weil sie ihm das Umgangsrecht nicht ermögliche. Er habe auich bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart angefragt. Es liege dort nichts gegen ihn vor.

Er habe seiner früheren Schwiegermutter (Großmutter mütterlicherseits der Kinder) die Adresse seiner früheren Frau mitgeteilt. Sie sei nach Sonstwo gefahren, aber nur sehr zurückhaltend aufgenomnmen worden. Die Mutter habe erklärt, sie wünsche keinen Kontakt mit ihrer Mutter.

 

Die Mutter, Frau Ute Alteck, war vom Gutachter zunächst mit den Kindern zur Untersuchung am 27.7.1993 einbestellt worden. Sie ist nicht erschienen. Über das Anwaltsbüro der Mutter konnte ihre neue Adresse in Sonstwo in Erfahrung gebracht werden. Sie wurde daraufhin zum 9.8.1993 erneut einbestellt. Am 4.8. teilte Frau H. auf dem Anrufbeantworter der Praxis mit, dass sie die Einbestellung zum 27.7. nicht erhalten habe, und dass sie zum vorgesehenen Termin am 9.8. im Urlaub sei. Daraufhin wurde sie mit Schreiben vom 4.8.1993 auf 7.9.1993 mit den Kindern einbestellt.

Hierzu ist festzustellen, dass der Einbestellungsbrief vom 9.7.1993 zum Termin vom 27.7.1993 an die aktenkundige Adresse in Bolischweil nicht als unzustellbar zurückgekommen ist.



Seiten-Anfang      




Kinderpsychiatrische Untersuchung und Exploration der Kinder Anna, Maria und Yvonne am 7.9.1993 und Exploration der Mutter am selben Tag

Die Mutter kommt mit den drei Kindern in Begleitung eines jungen Mannes "Jürgen".

Zunächst wird Maria ins Gutachtenzimmer gebeten. In der einleitenden Exploration berichtet sie, dass sie in Sonstwo wohnen und dass sie im Urlaub in Italien gewesen sei.

Auf die Frage nach Jürgen gibt sie spontan an: "Der wohnt nicht bei uns, der schläft nur bei uns."

Sie gehe in Sonstwo in die Schule. Vor einem halben Jahr sei sie in die Waldorfschule nach Böblingen gegangen und dann habe es eine Pause gegeben.

 

Vor weiterer Exploration werden einige CAT-Tafeln vorgelegt:

1. Das ist eine Mutter mit Küken, die essen, die Mutter steht am Tisch.

2. Da ist ein Wettziehen; das eine ist die Mutter und das Kind und auf der anderen Seite der Vater allein.

4. Das ist ein Känguruh und da fährt eins mit dem Fahrrad, und ein Baby ist in der Tasche. Auf Frage, wer sie denn sein wolle: Das Kind mit dem Fahrrad.

7.Der Tiger will den Affen fangen. Auf Frage: Er kriegt ihn nicht.

8. Das ist eine Affenfamilie, die trinken Kaffee. Auf dem Sofa sitzt Mutter und Vater, und die Oma sagt etwas zu dem Kind.

10.Die Mutter zeigt dem Kind die Toilette.

 

Fortsetzung der Exploration:

Auf Frage: Sie wolle den Papa nicht sehen (eine Begründung kann sie nicht dafür geben). Auf Vorhalt, dass sie ihn doch bei der letzten Begutachtung ausdrücklich habe sehen wollen: Es sei jetzt schon lange so, dass sie ihn nicht mehr sehen wolle. Seit wann? : Als er uns entführt hat, da hat er mich geschimpft. (Auf Frage: Das sei nicht schön gewesen). Der Vater hat mit Andrew telefoniert. Er hat gesagt, die Wohnung sei noch nicht fertig, dabei sei sie schon fertig gewesen, deswegen habe der Vater sie angeflunkert. Sie seien ein paar Tage im Zelt (?) geblieben, bis sie in die Wohnung gekommen seien. Einmal hätten sie mitten in der Nacht den Papa gesucht, er sei nicht da gewesen, er sei dann gerade zurückgekommen.

Ob sie glaube, dass die Mama traurig sei, wenn sie den Papa sehen wolle: (nickt mit dem Kopf). Daraufhin spontan: Ich mag aber bei der Mama bleiben.

Auf Vorhalt der angeblichen Ereignisse im Warteraum vor dem Gerichtszimmer in Böblingen: Ich weiß, wer das war, das war die Frau vom Papa, aber wir wußten das ja nicht. Auf Frage: Die sei nett gewesen. In Sonstwo gefalle es ihr, sie wohne mit Anna in einem großen Zimmer, sie habe dort auch schon Freundinnen in der Schule.

Auf Frage: Sie könne sich einen Besuch beim Papa nicht vorstellen. Auf Frage: Auch nicht, wenn die Mama damit einverstanden wäre. Auf Vorhalt, dass der Papa sie gerne sehen würde: Aber ich nicht (eher trotzig).

Auf Frage, ob sie damit einverstanden wäre, dass der Gutachter den Papa jetzt einbestelle, dass er noch zur Begutachtung hierher kommt:

Der Papa soll nicht kommen. Uina (?)(der Hund, der mit Frau H. und den Kindern gekommen war) beile dann. Wenn der sieht, dass wir Angst haben, dann beißt er.

Auf Frage: Ein bißchen hätte sie schon Angst. Papa und Mama streiten sich dann.

In Bezug auf das Gespräch mit Frau Gehring: Es wäre ihr recht, wenn der Papa eine neue Frau habe.

 

Maria ist wie bei der letzten Begutachtung relativ sicher und bestimmt, antwortet prompt und spontan, wirkt im Ganzen aber ernst, und es kommt auch eine gewisse depressive Grundstimmung zum Ausdruck.

Als nächstes wird Anna in das Gutachterzimmer gebeten:

Es gefalle ihr in Sonstwo, sie besuche jetzt die dritte Klasse. Die Mutter habe "uns" schon von Bol!schweil immer nach Sonstwo zur Schule gebracht. Es gefalle ihr in Sonstwo bess.er als in Boilschweil, da habe sie mehr Freunde. Im Urlaub seien sie in Italien gewesen.


Vorlage der CAT-Tafeln:

1. Das sind 3 Hühner, die essen, und die Mutter steht daneben und guckt sie an.

2. (Lacht) Das ist Vater und Mutter und Kind beim Wettziehen. Auf Frage, wer gewinnt: Ich glaube, die Mutter, weil sie zu zweit sind.

3. Das ist ein Känguruh mit Fahrrad und die Mutter mit dem Baby. Auf Frage: Sie möchte das Kind mit dem Fahrrad sein.

7.Der Tiger fängt den Affen. Auf Frage: Der hüpft weg.

8. Drei große Affen und ein kleiner. Die Mutter sagt zu dem kleinen, der kleine soll ins Bett gehen. Auf Frage: Auf dem Sofa ist die große Schwester und der Vater.

10. Das ist ein großer Hund und ein kleiner Hund. Der kleine will abhauen, und die Mama sagt nein.



Seiten-Anfang      




Fortsetzung der Exploration

Auf Frage, ob sie traurig sei (weil sie auf den Gutachter einen traurigen Eindruck macht): Ich bin nicht traurig, ich muß nur denken, was der Papa getan hat. Auf Frage: Er kam nachts als Gespenst, das war, als er schon ausgezogen war. Es habe gesagt:

"Paß auf Dich auf'. Sie sei ein Engel gewesen, und da sei ein Band an der Lampe gewesen. Das Gespenst sei jede Nacht aus dem Schrank gekommen, das habe sie aber nicht geträumt.

Auf Frage, was der Vater denn vorher, als sie noch beisammen gewohnt haben, getan habe: Er hat mich angeschrien und manchmal, selten, auch gehauen.

 

Gespräch über die Psychotherapien:

Die Therapie in Freiburg sei schöner als bei Frau Iskenius, dort könne man ganz toll spielen. Sie habe sich als Prinzessin verkleidet. Auf Frage, was sie mit Frau Iskenius besprochen habe: Das weiß ich nicht mehr.

Auf Frage nach Texel: Das war doof, weil sie nicht bei der Mama war. Die Mama sei am selben Tag nach Texel gefahren, man habe sich aber nicht getroffen. Der Andrew habe die Polizei angelogen.

Auf Frage: Ich will Papa nicht besuchen, er ist zu uns gemein. Er habe sie mit dem Gespenst geängstigt, und die Entführung war nicht schön. Er habe sie bedroht und manchmal geschlagen.

Jetzt habe sie ihn nicht gern und sie möge ihn nicht. Sie glaube schon, dass die Mama traurig sei, wenn sie den Papa besuche. Sie könne sich nicht vorstellen, dass die Mama einmal sage: "Jetzt könnt Ihr den Papa besuchen".

Im Gespräch über das Gespenst:

Es habe gesagt: "Wenn Du nicht machst, was ich sage, dann töte ich Dich".

Auf Frage: Zum Beispiel, dass ich beim Gericht sagen soll, dass ich zum Papa will und so.

Auf Frage: Es kam immer aus dem Schrank, insgesamt vielleicht 25 Mal. Das war, wenn die Mama noch unten war. Sie sei dann zur Mama runter und habe bei ihr Bilder gemalt. Sie habe auch nach dem Gespenst gesehen, aber es war nicht da.

Auf Frage, ob es ihr recht sei, wenn der Gutachter den Papa bitte, jetzt noch herzukommen: (Nach Zögern). Der kann ruhig herkommen, aber ich möchte nicht mit ihm spielen. Wenn ich ihn sehe, das ist mir wurscht. Die Maria will ihn nicht sehen, Yvonne wohl auch nicht.

Anna ist deutlich extravertiert und etwas keck sich in Szene setzend. Bemerkenswert ist, dass sie vor allen Antworten oft lange überlegt und dabei auch bei aller Keckheit einen leicht depressiven Eindruck macht.

Anschließend wird Yvonne ins Gutachterzimmer gebeten. Sie ist sehr schüchtern und zurückhaltend und antwortet nur mit einzelnen Worten. Sie bringt zum Ausdruck, dass sie den Papa nicht sehen wolle. Sie habe "ein bißchen Angst".

Auf Frage: In Texel sei es nicht schön gewesen.

 

Auch ihr werden die CAT-Tafeln vorgelegt:

1. Das sind Küken, die essen und ein Hahn, (ein Papa-Hahn oder ein Mama-Hahn?) Ein Mama-Hahn.

2.Die ziehen. Auf Frage: Das ist Mutter und Kind.

4. Das ist ein Fahrrad. Auf Frage, welches sie sein wolle: Das Kleine (im Beute! der Mutter).

8. Das sind Affen, die trinken was. Auf Frage: Das ist das Kind und die Mutter und auf dem Sofa die Mutter und der Vater.

10. Zwei Hunde, die wollen auf die Toilette. Auf Frage: Das ist die Mama.

Eine weitere Exploration erscheint nicht sinnvoll.



Seiten-Anfang      




Angaben von Frau Ute Alteck

Am letzten Schultag, am 1.7. habe sie die Kinder nach Hause gefahren und sie sei ausgestiegen, um die Mülltonnen wegzutun, damit sie ans Haus fahren konnte. Das Gartentor war zu, obwohl sie es offen gelassen habe. Sie sei ausgestiegen, da kam der Vater, wohl aus dem Gebüsch. Sie habe sie Kinder schreien hören, und er sei weggefahren.

Sie sei in Texel gewesen, habe ihn aber nicht angetroffen. Er habe sich mit den Kindern versteckt. Texel sei für die Kinder eine vertraute Gegend von früheren Ferienaufenthalten. Nach Ellwangen habe sie Urlaub bei Freunden gemacht. Sie habe nicht gleich nach Hause gewollt. Sie habe dann nach dem Haus gesehen und festgestellt, dass ihr Mann drin wohne mit seinen Eltern, die Kinder seien damals nicht dabei gewesen. Sie sei dann nach der Verhandlung beim Amtsgericht wieder eingezogen.

Später seien sie dann wieder ausgezogen, Maria wollte nicht mehr in die Schule, als der Vater mehrmals in die Schule gekommen sei. Die Maria habe sich vor dem Vater mit einer Freundin im Wald versteckt, als er in die Schule kam. Der Vater habe sich nicht an die Vereinbarungen gehalten. Er hätte sich in der Schule und im Kindergarten nur außerhalb der Schulstunden erkundigen dürfen. Ende Januar sei sie in den Raum Freiburg gezogen. Von Februar ab seien die Kinder in Sonstwo in die Schule gegangen, als sie wußte, wo ihre endgültige Wohnung sein werde.

Auf Frage nach der Gespenstergeschichte: Anna habe angefangen, von dem Gespenst zu reden, auch vom Vater. Sie sei sehr unruhig gewesen. Sie habe sie reden lassen. Sie habe sich mit Frau Iskenius abgesprochen, und so sei das mit der Gespensterverbrennung dann geschehen. Nach der Verbrennung habe Anna dann plötzlich schöne Träume gehabt. Sie habe erzählt, sie habe geträumt, der Papa habe um Verzeihung gebeten und es sei auch ein Schutzengel gekommen.

 

Auf Frage nach der Unordnung in der Wohnung: 

Das sei die damalige Situation gewesen.

Auf Frage: Es habe keinen Abschied für Anna von der KOBRA gegeben. Nach der Entführung sei es schlimmer gewesen mit dem Gespenst. Anna habe kleine und große Phallussymbole gemalt. Sie erzählte, das kleine Gespenst sei groß geworden, und es bringe das

Bett zum Wackeln. Als sie weiter gefragt habe, habe Anna ärgerlich gesagt: "Ich sag Dir nicht, was der Papa mit mir gemacht hat". Sie habe noch gesagt, das mit dem Gespenst sei wie "aufgefressen und umgebracht werden".

Auf Frage nach ihrer Tagebucheintragung: Das war während der Kur im März. Sie habe damals den Verdacht gehabt. Sie war damals viel allein. Es seien Ängste, die bei ihr gekommen seien und sie habe überlegt, ob es Projektionen waren. Sie waren damals in Ehetherapie und sie sei dann der Sache nicht weiter nachgegangen.

Auf Frage: Sie sei befreundet mit Jürgen, sie wohnten aber nicht zusammen. Er sei mit im Urlaub gewesen, er sei für alle vier der "Wunsch-Papa". Er sei etwa seit Ostern mit in der Familie.

 

Gründe gegen ein Umgangsrecht des Vaters:

Die Kinder sagen, dass sie nicht wollen, aber das sagen sie nicht nur ihr, das sagen sie auch den Therapeutmnnen, sie habe sie gefragt. Alle drei Kinder seien jetzt in Therapie, die Kleinen bei Frau Überschaar und Krug, Anna bei der Caritas (den Namen der Therapeutin konnte sie nicht sagen). Die Therapeutinnen sagten unabhängig voneinander, sie würden es nicht empfehlen, die Kinder müßten noch Abstand bekommen.

Anna habe ihr gegenüber gesagt, sie wolle irgendwann einmal mit dem Papa reden, das habe sie (die Mutter) toll gefunden.

Nachdem die Kinder schon längere Zeit wieder trocken waren, hätten sie jetzt, als der Vater wußte, wo sie jetzt wohnen, wieder kurz eingenäßt.

 

Sie habe auch Ängste wegen des Missbrauchs. Es sei ihr wichtig, die Wahrheit darüber zu wissen. Yvonne habe einmal bei einem Schimmelkäse gesagt: "Pfui, der schmeckt nach Pimmel". Auch habe Yvonne mit dem Tempo-Taschentuch an einer Flasche auf und ab gerieben und habe gesagt, die Flasche wird jetzt ganz dick.

Sie habe grundsätzlich nichts gegen betreute Besuche, aber der Vater bedrohe sie. Nach der Verhandlung am Amtsgericht Böblingen, als sie ihn aufforderte, zu respektieren, dass die Kinder ihn nicht begrüßen wollen, habe er ihr gedroht: "Ich polier Dir noch einmal die Fresse".

Das Jugendamt Freiburg-Hochschwarzwald sei offenbar sehr bereit zur Vermittlung.

Der Mutter wird anschließend mitgeteilt, dass Anna und Maria offenbar der Meinung seien, dass sie (die Mutter) traurig werden könnte, wenn sie den Vater besuchten. Frau H. sagte, das sei ihr wichtig zu wissen.

Nach der Untersuchung und dem Gespräch mit den Kindern und Frau H. wurde der Vater telefonisch darüber unterrichtet, dass ein Kontakt aus Anlaß der Begutachtung nicht zustande komme. Der

Vater zeigte sich sehr enttäuscht. Er machte noch einmal deutlich, dass die Mutter intrigiere und ganz etwas anderes sage, als sie eigentlich denke und wie sie sich eigentlich verhalte. Sie habe sich auch dahin geäußert, dass sie ihm nie die Kinder geben werde.



Seiten-Anfang      




Beurteilung

Gemäß Beschluß des 18. Zivilsenats Oberlandesgericht Stuttgart vom 25.6.1993 soll ergänzend zu den Gutachten vom 19.5.1992 und

8.7.1992 in einem kinderpsychiatrischen Gutachten zu der Sorgerechtsregelung in Zusammenhang mit der Scheidung und der Regelung des Umgangsrechts des nicht-sorgeberechtigten Elternteils Stellung genommen werden, insbesondere auch dazu, ob sich durch die seitherige Entwicklung etwas an der früheren Beurteilung zu den beiden Fragen geändert habe.

Am 19.5.1992 wurde vom Gutachter über die drei Kinder der damaligen Eheleute Alteck, über die jetzt 8 Jahre und 10 Monate alte Anna Alteck, die jetzt 7 Jahre und 6 Monate alte Maria Alteck und die jetzt 5 Jahre und 5 Monate alte Yvonne Alteck ein Gutachten für das Familiengericht Böblingen erstattet zur Frage einer vorläufigen Regelung des Sorgerechts nach § 1672 BGB. Es wurde damals aufgrund der Untersuchung festgestellt, dass kein Grund bestehe, dem Wunsch aller drei Kinder nicht zu entsprechen, weiterhin bei der Mutter zu bleiben. Zum Umgang der Kinder mit dem Vater, der von der Mutter unter dem Vorwurf, der Vater habe sich an Anna und möglicherweise auch an Yvonne sexuell vergangen, verhindert worden, wurde festgestellt, dass zwar Anna zu diesem Zeitpunkt einen Kontakt mit dem Vater ablehne, allenfalls bereit wäre, ihn in Begleitung ihrer damaligen Psychotherapeutin, Frau Iskenius vom Projekt KOBRA zu besuchen, dass aber Maria den dringenden Wunsch habe, den Vater wieder zu sehen. Es wurde darauf hingewiesen und auch die Mutter in direktem Gespräch davon in Kenntnis gesetzt, dass es notwendig sei, dass Maria ihrem Wunsch entsprechend alsbald mit dem Vater wieder Kontakt aufnehmen solle.

Zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Annas durch den Vater konnte im Gutachten nicht Stellung genommen werden, da die Fragestellung die Beantwortung dieser Frage nicht erforderlich machte und außerdem eine diesbezügliche Untersuchung während der laufenden psychotherapeutischen Behandlung Annas nicht vertretbar erschien. Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch des Kindes konnten bei der gutachtlichen Untersuchung nicht gefunden werden.

Des weiteren wurde am 8.7.1992 vom Gutachter für das Familiengericht Böblingen ein Gutachten erstattet zur Frage, ob die Behandlung des Kindes Anna durch die Projektgruppe KOBRA für das Kind schädlich sei. Es wurde darin die kindzentrierte und nicht familienzentrierte Therapieweise KOBRAs dargestellt, die als vertretbar, wenn auch nicht risikofrei beurteilt wurde. Hinweise dafür, dass die Therapie für Anna eine Schädigung bedeute, fanden sich nicht.

Beide Eltern behaupteten jeweils vom anderen Elternteil, dass dieser psychisch krank, ja psychotisch sei. Von Herrn Prof. Dr. Täschner beim Bürgerhospital Psychiatrische Klinik Stuttgart wurde am 17.12.1992 über beide Eltern ein Gutachten erstattet mit dem Ergebnis, dass beide Eltern nicht psychisch krank seien. Dies war bereits vorher durch den unterzeichnenden Gutachter festgestellt worden.

In der Zwischenzeit nahm der Vater am 1.7.1993 handstreichartig die Kinder der Mutter weg und fuhr zunächst mit ihnen in den Schwarzwald und dann für einige Wochen an den den Kindern vertrauten Ferienort Texel in Holland. Auf der Fahrt dorthin stellte er die Kinder einem Diplom-Psychologen und Psychoanalytiker Dr. Wirtz in Köln vor, der dem Vater eine liebevolle und souveräne Umgang sweise mit den Kindern bestätigte, aber auch, dass Anna aufgrund ihres expansiven, auch grenzenüberschreitenden Verhaltens wahrscheinlich unter Angstvorstellungen leide.

Um die Kinder in einer neutralen Situation zur Ruhe kommen zu lassen, wurden sie zunächst im Kinderdorf Marienpflege in Ellwangen untergebracht, allerdings nur für 4 Tage, da sie alle dringend die Rückkehr zur Mutter forderten und ein weiterer Verbleib dort nach Ansicht des Heims und des Jugendamts nicht vertretbar erschien. Vorübergehend war das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt Böblingen übertragen worden.

Mit Beschluß vom 21.8.1992 übertrug das Familiengericht Böblingen das Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder auf die Mutter. Das Gericht legte den Parteien dringend nahe, den Kontakt des Vaters mit den Kindern nicht abbrechen zu lassen in Form eines sogenannten betreuten Besuchsrechts. Auch wurde empfohlen, Annas' Therapie bei der Gruppe KOBRA nicht weiter fortzuführen.

 

In der Folgezeit kam es angeblich zwischen Mitte September und Ende November 1992 zu folgenden Besuchskontakten zwischen dem Vater und den Kindern: mit Anna 3 Mal, mit Maria 7 Mal und mit Yvonne 8 Mal. Weitere Besuche unterblieben, weil angeblich die Kinder nicht wollten, beziehungsweise die Mutter in den Ferien war und zeitweise mit unbekannter Adresse verzogen war.

Mit Beschluß vom 24.2.1993 wurde die Ehe der Eltern geschieden und das Recht der elterlichen Sorge auf die Mutter übertragen. Dem Vater wurde eine Umgangsbefugnis an jedem 3 Wochenende, sowie in den Sommerferien und Weihnachtsferien zugesprochen. Gegen diesen Beschluß legte sowohl der Vater hinsichtlich der Sorgerechtsregelung, wie auch die Mutter hinsichtlich der Umgangsregelung Beschwerde ein. Bei der Anhörung der Kinder vor dem Oberlandesgericht am 25.5.1993 bringen Anna und Maria zum Ausdruck, dass sie bei der Mutter bleiben und derzeit auch nicht mit dem Vater zusammentreffen wollen.

Die gutachtliche Untersuchung gemäß Beweisbeschluß des Oberlandesgerichts verzögerte sich dadurch, dass die Mutter, die inzwischen in den Kreis Freiburg-Hochschwarzwald verzogen war, angeblich den Einbestellungsbrief nicht erhalten habe. Nachdem eine neue, aktuelle Adresse in Erfahrung gebracht werden konnte, wurde die Mutter mit den Kindern auf den 8. August erneut einbestellt, worauf sie über Anrufbeantworter mitteilte, dass sie zu dieser Zeit in Urlaub sei. Wegen urlaubsbedingter Abwesenheit des Gutachters konnte die abschließende Exploration und gutachtliche Untersuchung der Mutter und der Kinder erst am 7.9.1993 durchgeführt werden.

Der Vater berichtete am 28.7.1993 ausführlich von der Wegnahme der Kinder durch ihn. Er bestätigte, dass die Kinder zunächst unbedingt wieder zur Mutter zurückkehren wollten und gegen die "Entführung" protestierten. Er habe die Kinder dann bei Dr. Wirtz in Köln vorgestellt und danach den Entschluß gefaßt, mit den Kindern zu dem den Kindern bekannten Ferienaufenthalt nach Texel zu fahren. Dort seien die Kinder völlig ausgeglichen und zufrieden gewesen, wie überhaupt jedesmal, wenn er nach längerer Zeit mit den Kindern wieder zusammenkomme, zum Beispiel auch bei der letzten Sitzung des Familiengerichts Böblingen im Februar 1993 die Kinder sich jedesmal verhalten hätten, wie wenn sie nie getrennt gewesen seien.

Seine Lebensgefährtin, Frau Gehring schilderte ihre Beobachtungen anläßlich dieser Verhandlung in Böblingen. Dabei hätten sich die Kinder im Warteraum völlig ungezwungen an sie gewandt, mit ihr Kontakt aufgenommen und gespielt, fast in einer kontaktsuchenden Weise bis angeblich die Mutter in "verschwörerischer Weise" den Kindern befohlen habe, keinen Kontakt mit dem Vater aufzunehmen.

Der Vater schilderte darüberhinaus, dass er bei den beiden Malen, in denen er die gemeinsame Ehewohnung in Unbenannt wieder aufgesucht habe, ein unbeschreibliches Chaos vorgefunden habe, wonach die Mutter offenbar die Wohnung verwahrlost zurückgelassen habe. Es hätten völlig unhygienische Verhältnisse bestanden, die Mutter habe auch annähernd 40 Briefe ungeöffnet liegen gelassen, ebenso wie ihr eigenes Tagebuch. Er unterstützte diese Schilderung durch die Niederschrift eines Gesprächs mit einer Frau Schalen, die von März bis Dezember 1992 regelmäßige Babysitterin bei der Mutter und den Kindern gewesen sei. Der Vater ist überzeugt, dass die Mutter an Verfolgungswahn leide und psychisch krank sei, sie habe sich in ihrem Wesen völlig verändert. Am 16.9.93 teilte der Vater u.a. noch telefonisch mit, dass die Mutter anläßlich eines überraschenden Besuches ihrer eigenen Mutter (Großmutter mütterlicherseits der Kinder) angeblich erklärt habe, sie wünsche keinen Kontakt mit ihr.

 

Die Mutter war am 7.9.93 mit einem Freund "Jürgen" und den Kindern gekommen. Sie berichtete, dass sie vermutet habe, dass der Vater mit den Kindern nach Texel gefahren sei. Sie habe sie aber dort nicht angetroffen, weil der Vater und die Kinder sich vor ihr versteckt hätten. Sie sei später im Dezember weggezogen, da Maria nicht mehr zur Schule gehen wollte, da der Vater mehrmals entgegen der Absprache in der Schule gewesen sei. Seit Februar dieses Jahres besuchten die Kinder die öffentliche Schule in Sonstwo, wo sie jetzt auch wohne. Die Kinder bekämen

Psychotherapie in Freiburg. Sie sei gegen eine Umgangsbefugnis des Vaters, da die Kinder sagten, sie wollten den Vater nicht besuchen und auch die Therapeutmnnen bestätigten, dass die Kinder den Vater nicht sehen wollten, und dass es besser sei, zu warten und sie noch mehr Abstand bekämen. Die Mutter bestätigte allerdings, dass Anna gesagt habe, sie wolle einmal mit dem Vater reden. Die Kinder seien aber wieder ängstlich geworden, seit der Vater wisse, wo sie jetzt lebten. Die Mutter schilderte darüberhinaus Äußerungen und Verhaltensweisen von Yvonne als für sie dringende Hinweise darauf, dass der Vater auch Yvonne sexuell missbraucht habe. Grundsätzlich habe sie nichts gegen betreute Besuche, sie fühle sich aber vom Vater bedroht, weil er sich dementsprechend ihr gegenüber geäußert habe.



Seiten-Anfang      




Bei der Untersuchung der Kinder ergab sich folgendes

Die zuerst untersuchte und explorierte Maria, die bei der Begutachtung im April 1992 zwar auch bei der Mutter bleiben wollte, aber dringend die Wiederaufnahme des Kontaktes mit dem Vater forderte, brachte jetzt klar zum Ausdruck, dass sie den Vater nicht sehen wolle. Offenbar datiert diese ablehnende Haltung gegen den Vater seit der "Entführung". Diese hat Maria offensichtlich ihrem Vater sehr verübelt. Maria bestätigte aber auch, dass sie befürchtet, dass die Mutter traurig sein könne, wenn sie den Vater besuchte. Im übrigen gab sie, wiederum eindeutig an, dass sie weiterhin bei der Mutter bleiben möchte, und dass es ihr in Sonstwo gefalle, wo sie nach einer offenbar längeren Pause wieder die Schule besucht.

Maria trat ähnlich wie beim letzten Mal relativ sicher, bestimmt und energisch auf, es war aber eine depressive Grundstimmung durchaus festzustellen.

In einer Stichprobe mit einer projektiven Testuntersuchung wurde zumindest deutlich, dass eine enge Beziehung zur Mutter besteht. Bemerkenswert war aber auch ein Hinweis, dass Maria offenbar eine Wiederherstellung der Bindung zwischen Vater und Mutter wünscht.

Bei Anna war ein etwas affektiertes, extravertiertes Verhalten auffällig. Sie überlegte immer lange, bevor sie eine Antwort gab, wobei auch bei ihr eine gewisse depressive Grundstimmung durchschimmerte. Auch sie brachte zum Ausdruck, dass sie den Vater nicht besuchen wolle. Sie berichtete in ein wenig zusammenhangsloser Weise ausführlich von der Gespenstergeschichte, wobei sie behauptete, der Vater sei ihr etwa 25 mal als Gespenst erschienen und habe sie bedroht. Überhaupt müsse sie immer daran denken, was "der Papa ihr getan habe". Auf mehrfaches Befragen zu diesem Thema kam aber außer der Gespenstergeschichte nur der Vorwurf, dass er sie früher angeschrien und selten auch einmal gehauen habe. In projektiven Testuntersuchungen stand bei Anna auch die Mutter im Vordergrund der Beziehung. Es finden sich aber auch Hinweise, die so gedeutet werden können, dass für sie die Mutter zwischen ihr und dem Vater steht, und dass die Mutter ihr verbiete, "abzuhauen".

Bei Yvonne fiel eine starke Schüchternheit und Gehemmtheit auf, die fast noch ausgeprägter erschien als vor einem Jahr. Für ein Kind ihres Alters ist sie deutlich in ihrer Ausdrucksfähigkeit und in ihrem Verhalten in einer ihr nicht fremden Umgebung kleinkindlich retardiert. Eine Exploration war kaum möglich, da sie nur in einzelnen Worten zum Ausdruck brachte, dass sie ein "bißchen Angst" habe. Auf die testpsychologische Untersuchung ging sie ein, auch hier stand die Mutter im Vordergrund, aber es war bemerkenswert, dass auch sie offenbar Vater und Mutter beieinander sehen möchte.

Anna und Maria wurden anläßlich der Untersuchung unabhängig voneinander gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass der Vater zur Untersuchung noch dazustoße. Maria gab eindeutig an, dass sie das nicht wolle. Sie fürchtete offenbar die streitige Auseinandersetzung der Eltern und gab vor, dass der sie begleitende Hund den Vater möglicherweise beiße, wenn er merke, dass sie, die Kinder Angst hätten. Anna dagegen gab an, es sei ihr "wurscht", wenn der Vater komme, sie wolle aber nicht mit ihm spielen. Es wurde daher darauf verzichtet, den Vater noch zur Untersuchung einzubestellen, da unter den gegebenen Umständen sich nur eine Konfrontation und für die Kinder eine belastende Situation in Gegenwart der Mutter ergeben hätte.

 

Gegenüber der gutachtlichen Untersuchung im April 1992 haben sich die Bedingungen insofern verändert, als vor allem Maria, die in Übereinstimmung mit der Äußerung von Herrn Dr. Wirtz, Köln (Ab!. 257, 258), zweifellos die "Ungestörteste" der drei Kinder ist, jetzt den Kontakt mit dem Vater ablehnt, wie sie dies auch schon vor dem Oberlandesgericht zum Ausdruck brachte. Es ist offenbar, dass Maria vor allem eine Verstimmung der Mutter befürchtet, wenn sie den Wunsch äußern würde, den Vater zu sehen. Es muß davon ausgegangen werden, dass Maria und in geringerem Umfang wohl auch die beiden anderen Kinder durch die "Entführung" der Kinder diese erheblich verunsichert, ja zunächst schockiert hat. Dies geht auch aus den Aufzeichnungen des Vaters, die er dem Gutachter übergeben hat und die er über diese Zeit mit den Kindern angefertigt hat, eindeutig hervor. Wenn der Vater darauf hinweist, dass die Kinder in Texel ungezwungen und vergnügt gewesen seien, dann widerspricht das nicht dem auch damals anzunehmenden Wunsch der Kinder, wieder zur Mutter zurückzukehren. In der Situation, in der sie in Texel offensichtlich nichts ändern konnten, fanden sie sich nach Kinder Art äußerlich gut mit der Situation ab. Die Schilderungen Marias über eine Situation in Texel, als der Vater offenbar abends vorübergehend das Haus verlassen und die Kinder zurückgelassen hatte, macht deutlich, wie sie durch die plötzliche und unvorbereitete Trennung von der Mutter grundsätzliche Trennungsängste entwickelten und nun auch unsicher waren, ob sie in dieser Situation in Texel auch noch den Vater würden verlieren können. Insofern war die "Entführung" zweifellos ein psychisches Trauma für die Kinder. Auch wenn die Verhaltensweise des Vaters aus seiner Sicht heraus vielleicht verständlich erscheint, so hat er sich damit bezüglich der Beziehung zu seinen Kindern zweifellos einen Bärendienst getan.

Das Verhältnis Annas zu ihrem Vater ist offensichtlich zwiespältig. Auffällig an ihrem Verhalten sind ihre aufgesetzt wirkenden Berichte über die Gespenstergeschichte und die immer wieder vorgetragenen, aber wenig überzeugenden Vorwürfe gegenüber dem Vater, was er "ihr angetan habe". Aus den projektiven Testuntersuchungen läßt sich sogar eine Tendenz ableiten, dass sie Kontakt mit dem Vater aufnehmen wollte, wenn nur die Mutter nicht wäre, die für sie gewissermaßen zwischen ihr und dem Vater steht. Anna brachte auch zum Ausdruck, dass es ihr gleichgültig wäre, wenn der Vater jetzt noch zur Untersuchung komme. Sie sagte dies in einer gewissen trotzigen Art, sie wäre dann gewissermaßen nicht "daran Schuld" gewesen, wenn trotz der Haltung der Mutter ein Kontakt zwischen ihr und dem Vater zustande gekommen wäre. Es wurde dennoch auf diese Begegnung verzichtet, weil Maria sich eindeutig dagegen aussprach und weil eine Konfrontation in Gegenwart der Mutter den Kindern nicht zumutbar erschien. Anna ist ein extravertiertes, sich seiner Rolle weitgehend bewußtes Kind, das auch mit der sogenannten Gespenstergeschichte durchaus agiert. Auch in ihrer Schilderung von der Therapie in Freiburg, wo sie sich habe als Prinzessin verkleiden können, entspricht ihrer sich in den Vordergrund stellenden und sich zum Mittelpunkt machenden Art.

Sie ist sich auch im Zusammenhang mit der Gespenstergeschichte ihrer Rolle bewußt, wobei retrospektiv davon ausgegangen werden kann, dass die Mutter - mit oder ohne Absprache mit Frau Iskenius -sich Anna gegenüber wenig hilfreich verhalten hat. Anstatt Anna mit der harmlosen Realität vertraut zu machen und die Möglichkeit eines Gespenstes als Ausdruck einer das Kind belastenden Phantasie zu verdeutlichen, hat sie offenbar ihre eigene Angst in das Kind projizierend verstärkt. Im übrigen sollte diese Episode in ihrer Bedeutung und Nachwirkung nicht überbewertet werden. Daß sie von den Erwachsenen überbewertet wird, gibt Anna den Anlaß, sie ihrerseits immer aufs Neue vorzubringen und sich damit in Szene zu setzen.

 

Die kleine Yvonne ist offenbar weiterhin stark an die Mutter gebunden. Sie leidet aber ganz offensichtlich auch unter den laufenden Auseinandersetzungen und unter den Ängsten, die die Familie beherrschen. Dennoch hat auch sie noch eine positive Beziehung zum Vater insofern, als sie offenbar gerne die positive Verbindung von Vater und Mutter wiederhergestellt sehen würde.

Alle drei Kinder leiden ganz offensichtlich unter den Scheidungsauseinandersetzungen, die von beiden Eltern mit äußerster Intensität betrieben werden. Erschwerend ist dabei, dass beide Eltern von ihrer Einschätzung des anderen Ehepartners völlig überzeugt sind, jeder dem anderen das Schlimmste zutraut und sich in die eigenen Ängste hineinsteigert. Daran nehmen auch die Kinder teil. Da sie nur mit der Mutter zusammen sind, müssen sie ganz zwangsläufig die Ängste der Mutter weitgehend übernehmen und sich mit ihr identifizieren.

Wenn die vom Vater geschilderten Zustände im Haus in Unbenannt den Tatsachen entsprechen und wenn die Äußerungen, die Frau Schaten angeblich gegenüber dem Vater gemacht habe, sich bestätigen lassen, dann muß davon ausgegangen werden, dass Frau H. in dieser Phase psychisch außerordentlich belastet und zum Teil dekompensiert war. Das widerspricht nicht der wiederholten Feststellung, dass bei Frau H. ebensowenig wie bei Herrn H. eine Psychose vorliegt. Frau H. ist nicht psychisch krank, auch wenn sie zweifellos eine Persönlichkeit ist, die sich in belastenden Situationen sehr stark in ihre subjektive Welt zurückzieht und nicht immer eine volle Realitätskontrolle zu bewahren vermag. Sie selbst begründet die Zustände im Haus in Unbenannt damit, dass es "ihre damalige Situation" gewesen sei. Dies entspricht zwar einer psychischen Labilität und geringeren Belastbarkeit, nicht aber einer psychischen Krankheit. Im übrigen hat der Vater, der seinerseits sich auch in der Auseinandersetzung sehr stark auf seine subjektive Sicht zurückzieht, durch sein Verhalten bei der plötzlichen und überrumpelnden Wegnahme der Kinder diese für die Mutter kaum erträgliche Situation selbst wesentlich mit herbeigeführt, zumindest erheblich verstärkt.

Im übrigen besteht der Eindruck, dass durch den neuen Freund "Jürgen" die Mutter auch eine gewisse Stabilität gewonnen hat und sich wieder sicherer fühlt.

Wenn Herr H. im Anschluß an die Begutachtung noch mitteilt, Frau H. lehne den weiteren Kontakt mit ihrer eigenen Mutter ab, dass ist das - die Richtigkeit dieser Angabe vorausgesetzt - ein Hinweis auf einen weiteren ängstlichen Rückzug von Frau H. aus ihrer bisherigen Lebenswelt. Sie beschneidet damit natürlich auch für ihre Kinder wichtige Beziehungen. Dieses Verhalten ist aber zweifellos auch durch die Aktivitäten des Herrn H. (plötzliche Wegnahme der Kinder, Strafanzeige gegen die Mutter) wesentlich mitverursacht worden.

Zur Frage des sexuellen Missbrauchs kann auch aufgrund dieser Untersuchung nichts wesentlich Klärendes ausgesagt werden. Für Anna kann ein sexueller Missbrauch durch den Vater zwar nicht ausgeschlossen werden, es bestehen aber massive Hinweise darauf, dass ursprüngliche Vermutungen und Ängste der Mutter von der dafür empfänglichen Anna agierend aufgegriffen und auch in ihrer Phantasie ausgestaltet wurden. Das Behandlungsprinzip der Gruppe KOBRA, die Aussagen der Kinder prinzipiell als wahr zugrunde zu legen, hat diese Haltung zwangsläufig dadurch verstärkt, dass sie eben nicht von den ersten Aussagen ausgehen konnte, sondern erst zu einem Zeitpunkt therapeutisch bei Anna eingriff, als wahrscheinlich zwischen Mutter und Kind schon eine Weile dieses Thema ausagiert worden war.

Jetzt berichtet die Mutter von Äußerungen des Kindes Yvonne, die den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs durch den Vater nahelegen, wenn sie den Tatsachen entsprechen und wenn sie ohne Anregung Dritter zustandegekommen sind. In dem gegebenen Klima, wenn es tatsächlich so war, wie es von Frau Schaten geschildert wird, kann allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass eine solche Anregung durch Dritte nicht doch stattgefunden hat.

In diesem Zusammenhang sind die Telefonbandaufzeichnungen bemerkenswert, in denen die Kinder Anna und Maria analaggressive Äußerungen wiederholt von sich geben. Solche Äußerungen entsprechen durchaus Kindern dieses Alters und haben einen gewissen provokativen Charakter, dienen aber auch zur Abfuhr eigener Aggressivität.

Auch wenn, oder gerade wenn nicht objektiv mehr geklärt werden kann, ob ein sexueller Missbrauch überhaupt, in welcher Form und in welchem Umfang stattgefunden hat, erscheint es besonders wichtig, dass zwischen den Kindern und dem Vater wieder eine positive und sichere, das heißt nicht ängstigende Beziehung aufgebaut und wiederhergestellt wird. Es sollte vermieden werden, dass die Kinder weiterhin unklare negative Phantasien sexueller und anderer Art auf die Person des Vaters projizieren. Nur auf diese Weise könnte auch dann, wenn tatsächlich seinerzeit ein sexueller Missbrauch in irgendeiner Form stattgefunden hätte, eine psychische Überwindung solcher kindlicher Erfahrungen erwartet werden. Das verlangt allerdings eine familienorientierte Psychotherapie, die auch den Vater miteinbezieht, wobei die Tatsache der inzwischen erfolgten Scheidung der Eltern durchaus berücksichtigt bleiben muß.

Es erscheint notwendig, dass die therapeutischen Bemühungen sich nicht allein auf die Kinder beschränken, sondern dass von dort aus sowohl die Mutter mit ihrer psychischen Problematik ebenso miteinbezogen wird, wie der Vater in seiner Beziehung zu den Kindern.

 

Zur Sorgerechtsregelung ist festzustellen, dass die Kinder zu jeder Zeit sich für einen Verbleib bei der Mutter ausgesprochen haben. Auch in der Zeit in der sie in Texel beim Vater waren, wollten sie wieder zur Mutter, und in Ellwangen verlangten sie nicht die Rückkehr zum Vater, sondern stets nur die Rückkehr zur Mutter. Die Befürchtung des Vaters, dass die Mutter die Kinder psychisch schädige, indem sie sie gegen den Vater einnehme, auch weil sie psychisch gar nicht in der Lage sei, au~grund eigener Probleme ihre Kinder zu erziehen, sind aus seiner Sicht zwar verständlich, reichen aber nicht aus, einen Sorgerechtsentzug der Mutter im Hinblick auf das Kindeswohl zu begründen.

Vorbehaltlich einer genauen Klärung der gegenwärtigen Lebensbedingungen der Mutter und der Kinder in Sonstwo durch das Kreisjugendamt Freiburg-Hochschwarzwald, erscheint durch das Hinzutreten des Freundes "Jürgen" für die ganze Familie eine gewisse Stabilisierung eingetreten zu sein.

Eine Sorgerechtsübertragung auf den Vater mit einer Wegnahme der Kinder von der Mutter würde für die Kinder eine erhebliche Belastung wegen eines schlechten Gewissens gegenüber der Mutter bedeuten. Diese Situation wäre für die Kinder mindestens ebenso, wenn nicht noch belastender als die gegenwärtige Situation im Kontakt mit den zum Teil irrealen Ängsten der Mutter und ihrer Labilität.

Insofern kann aus kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht auf Grund der jetzigen Situation nur eine Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter vorgeschlagen werden.

 

Was das Umgangsrecht des Vaters anbelangt, so kann dieses nach den vorausgegangenen Erfahrungen nicht ohne Übergang einfach aufgrund einer richterlichen Anordnung wieder in Gang gesetzt werden. Es muß auch im Hinblick auf die Ängste der Mutter zunächst weiterhin von einem betreuten Besuchskontakt ausgegangen werden. Die "Betreuung" könnte dabei naheliegenderweise von der Lebenspartnerin des Vaters, Frau Gehring übernommen werden, die nach dem Eindruck des Gutachters, der ganzen Problematik recht sachlich und verständnisvoll gegenübersteht, auch ist sie den Kindern bereits bekannt.

Es wäre für die Kinder am besten, wenn die Mutter es über sich bringen könnte, die Kinder selbst zum Besuchtstreffpunkt zu bringen und die Eltern dabei auf jeden Streit verzichten würden. Wenn sich die Mutter dazu nicht oder noch nicht in der Lage fühlen sollte, dnn sollte eine den Kindern bekannte andere Person sie zum Treffpunkt mit dem Vater und seiner Lebenspartnerin bringen, eventuell eine der Therapeutinnen oder auch der Freund der Mutter Jürgen.

Die Kontakt könnten zunächst in etwa 2- bis 3-wöchigem Abstand für wenige Stunden durchgeführt werden. Aufbauend auf solchen Kontakten müßte daraus allmählich ein üblicher Besuchskontakt zu entwickeln versucht werden.

Parallel dazu ist die geschilderte familientherapeutische Behandlung unter Einbeziehung aller Beteiligten dringend erforderlich.

Professor Dr. R. Lempp




Seiten-Anfang