Thomas Alteck
An den
Vorstand der
Waldorfschule
Böblingen/Sindelfingen
Herdweg 163
7030 BÖBLINGEN
16.12.1992
Sehr geehrte Dame und Herren,
es ist nicht das erste Mal, dass ich in den letzten 12 Monaten
eine Reaktion wie die Ihrige erlebe. Im Gegensatz zu bisherigen
Vorfällen bin ich aber nicht länger gewillt solche Vorfälle zu
akzeptieren. Aus diesem Grund stelle ich Ihnen meine Position
hiermit schriftlich dar und darf Sie bitten, mir umgehend
schriftlich zu antworten.
Bereits im Februar oder März dieses Jahres habe ich mich
schriftlich an die Waldorfschule gewandt und darum gebeten über
alle Veranstaltungen informiert zu werden, da mich meine Frau
einseitig von allen Informationen abgeschnitten hat. Ich
wiederhole diese Bitte hiermit noch einmal.
Ihnen ist bekannt, dass meine Frau seit über einem Jahr behauptet,
ich hätte unsere älteste und eventuell auch die jüngste Tochter
sexuell missbraucht. Diese Behauptung ist falsch. Da meine Frau
ebenso wie das Jugendamt bislang eine Klärung verhindert haben,
habe ich gestern bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine
Strafanzeige wegen Verleumdung gemacht.
Ich habe Ihnen durch Frau Dahm ein umfangreiches Dokument zu
diesem Fall zur Verfügung gestellt. Ich erlaube mir noch einmal
darauf hinzuweisen, dass die Verhandlungen des Familiengerichts
nicht öffentlich sind und bitte sie daher, dieses Dokument
vertraulich zu behandeln. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn sie sich
damit auseinandersetzen würden und mich in meinem Bemühen um
Aufklärung und Herbeiführung einer für unsere Kinder weniger
belastenden Situation unterstützen würden.
Nachdem meine Frau zum dritten Mal in diesem Jahr während der
Schulzeit in Ferien ist und dies bereits das zweite Mal ist, daß
sie dies ohne Abstimmung mit der Schule macht, erwarte ich von
ihnen umgehend eine "Anzeige wegen Nichtbeachtung der
Schulpflicht". Ich bin in diesem Punkt zu keiner Diskussion
bereit. Sollten Sie Ihrer Anzeigepflicht nicht nachkommen, werde
ich das selbst in die Hand nehmen. Meine Anzeige müßte sich in
diesem Fall wegen Beihilfe auch gegen die Schule richten. Ich
hoffe, dass Sie uns das ersparen. Mir ist nicht an einer solchen
Auseinandersetzung gelegen.
Zum zweiten werde ich ihr Hausverbot nicht akzeptieren und auch
meiner ursprünglichen Absicht, Ihnen die Verhandlungsprotokolle
zur Verfügung zu stellen nicht nachkommen. Wenn meine Frau oder
Sie meine Rechte einschränken wollen, dann müssen Sie Sich die
entsprechende Rechtsgrundlage besorgen, ich werde - abgesehen
davon, dass es auch schwierig ist - nicht nachweisen, dass meine
elterlichen Pflichten und Rechte nicht eingeschränkt sind. Ich
finde es skandalös, dass Sie aufgrund der Behauptung meiner Frau
einen solchen Schritt versucht haben, bin aber auch durchaus
bereit diesen vielleicht etwas unüberlegten Schritt seitens der
Schule zu vergessen.
Richtig ist, dass meine Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht für
unsere gemeinsamen Kinder hat. Damit darf ich die Kinder nicht
gegen den Willen meiner Frau irgendwo mit hinnehmen. Darüber
hinaus sichere ich Ihnen zu, dass ich die Kinder nicht außerhalb
meines Besuchsrechts in der Schule zu treffen versuche. Ein
Zusammentreffen, wie in der letzten Woche, kann aber bei einem
Schulbesuch - der immer der Lehrerin gelten wird - nicht
ausgeschlossen werden.
Um Spannungssituationen zu vermeiden schlage ich vor, dass ich
mich in Zukunft vorab telefonisch anmelde. Schulveranstaltungen
mit Kindern werde ich im Interesse der Kinder nicht beiwohnen,
trotzdem möchte ich über diese Termine ebenso wie über die
Elternabende etc. informiert sein, da ich die Kinder wöchentlich
treffe - sofern meine Frau das Besuchsrecht nicht unterläuft -
und ich bei diesen Treffen am schulischen Leben der Kinder
teilhaben will.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Alteck
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