für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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                                            Thomas Alteck

RA Dr. Müller & Kollegen
z.Hd. Herrn Stoll
Esslinger Str. 80
70736 FELLBACH

                                                9.10.94

in bekannter Angelegenheit

Sehr geehrter Herr Stoll,

anbei schicke ich Ihnen die Unterlagen zum Verlauf der gerichtlichen Auseinandersetzung in Freiburg, sowie eine Kopie des Briefwechsels zwischen Dr. Häberle und mir und Prof. Strunk und mir.

Das Familiengericht Freiburg hat im Sorgerechtsverfahren 42 F 65/94 den Antrag zurückgewiesen. Ich beauftrage Sie hiermit, Rechtsmittel einzulegen.

Unter dem Aktenzeichen 42 F 106/94 ist ein Antrag auf einstweilige Anordnung in der Frage des Umgangsrechts nach wie vor anhängig.

Beim OLG Karlsruhe (Zivilsenat in Freiburg) ist die Beschwerde gegen die Prozeßkostenhilfeentscheidung aus dem Verfahren 42 F 65/94 anhängig.

Mit bestem Gruß

 

P.S. Das Amtsgericht Böblingen hat mit Beschluß vom 27.9.94 meinen Mindestbedarf von 1050,- DM auf 1400,- DM heraufgesetzt.




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