für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
Schriftgröße:   grösser   /   kleiner      
   


   
 

1994

 
15. Jan. Obwohl der Besuch des Vaters in Begleitung von Jutta per Telegramm angekündigt wurde, öffnet die Mutter wiederum nicht die Tür.
03. Feb. Das OLG Karlsruhe hebt den Zwangsgeld-Beschluß auf und verweist die Sache an das Amtsgericht zurück. Zur Begründung heißt es, das Gericht habe versäumt im einzelnen detailiert festzusetzen, welche Handlung wie hoch bestraft wird.
04. Feb. Verhandlung vor dem OLG Stuttgart: RA Dr. Kellermann-Körber übergibt eine Stellungnahme von KOBRA: Anna habe sich nie in Richtung sexueller Missbrauch geäußert und ihr Rollenspiel ließe keinen eindeutigen Schluß zu. Ferner: Das kann den Verdacht nicht vollständig entkräften. (Offen bleibt weiter, was den Verdacht eigentlich begründen soll. P.S. siehe Aussage vom 7. Mai) Prof. Lempp wird gehört und gefragt, wo er die Kinder lieber sehen würde - seine Aussage wörtlich: "Von der Bindung sicher bei der Mutter, das kann nach so langer Zeit ohne Vater auch nicht anders sein, in diesem Fall ist aber zu überlegen, ob nicht § 1666 dagegen spricht."
Das Gericht macht den Vorschlag, aufgrund der Ängste der Mutter auf ein betreutes Umgangsrecht zurückzugehen. Die Mutter stimmt sofort und energisch zu. Der Hinweis des Vaters, dass sie das in der Vergangenheit auch deutlich abgelehnt hat,(siehe Termin 10. November) wird verworfen, da die Mutter ja jetzt zustimmt. Dem Gericht schweben betreute Kontakte mit anschließenden Beratungsgesprächen mit beiden Elternteilen vor. Diese sollen bereits im kommenden Monat beginnen und so schnell als möglich (Vision des Gerichts: September '94) in ein 'normales' Umgangsrecht münden.
Nachdem der Vergleich im Wortlauf verlesen ist, flüstert die Mutter ihrer Anwältin zu, dass sie nun erst einmal in den Mutterschutz zu gehen gedenke. Der Vater macht die Kammer darauf aufmerksam und erhält zur Antwort: "Hören Sie doch auf, ihre Frau zu diffamieren - erstens ist die Niederkunft erst im Mai, zweitens ist Mutterschutz kein Grund, ihnen die Kinder zu verwehren und drittens hat die Mutter gerade erklärt, dass sie den Kontakt schnellstmöglich ermöglichen werde."
Im Protokoll steht (S.3) 'Bei einem scheitern des Umgangsrechts des Vaters stelle sich die Frage einer Abänderung der dezeitigen Sorgerechtsregelung.'
18. Feb. Da noch kein Beschluß des OLG vorliegt, versucht der Vater neuerlich, sein Umgangsrecht zu erhalten. Der Besuch in Sonstwo ergibt, dass die Mutter am 27.1 verzogen ist; also hat sie erneut vor Gericht eine falsche Adresse angegeben. Eine Schulfreundin von Anna weiß die neue Adresse in Sonstwo.
02. Mrz. Prof. Strunk ruft an und fragt, wie er die Mutter erreichen kann, da alle seine Bemühungen ins Leere gelaufen sind - es gibt keinen Nachsendeantrag. Er läd sie erneut für den 22. März ein - sie verschiebt auf den 29. März.
07. Mrz. Das Amtsgericht Freiburg setzt das Zwangsgeld erneut fest.
08. Apr. Die Mutter läßt erneut eine Beschwerde gegen die Zwangsgeldfestsetzung einlegen.
11. Apr. Termin des Vaters zum Vorgespräch bei Prof. Strunk - bislang kein Gespräch mit der Mutter. Prof. Strunk gefällt es nicht, ungefragt vom OLG mit dieser Aufgabe betraut worden zu sein.
26. Apr. Annas Kommunion. Ute hat bislang nichts unternommen, dem Vergleich zu entsprechen.Anna entdeckt Jutta und mich in der Kirche - sie freut sich offensichtlich; ihr persönliches Wort an die Gemeinde: "Ich bete für meine Eltern." Nach der Messe wird der Vater vom neuen Lebensgefährten der Mutter hart attakiert, als er sich den Töchtern Yvonne und Maria nähern will. Herr Ries versucht, das mit Gewalt zu verhindern. Die Kinder werden von der Mutter abgegedrängt. Als der Vater ihnen ein kleines Geschenk reicht, sagt sie: "Ihr braucht das nicht zu nehmen!" Es ist unmöglich, mit den Kindern in Kontakt zu kommen. Anna nimmt ihr Geschenk gern entgegen, ist aber offensichtlich in Gewissensnöten, in Gegenwart der Mutter zu reden. Anmerkung: Eine erstaunliche Reaktion der Mutter, die betreute Kontakte so nachhaltig beführwortet.
26. Apr. Zum ersten gemeinsamen Termin bei Prof. Strunk ist die Mutter nicht erschienen. Sie sagt 30 Minuten vorher per Fax ab, wegen Schwangerschaftsbeschwerden.
06. Mai Sorgerechtsantrag seitens des Vaters beim Amtsgericht Freiburg, da die Mutter offensichtlich auch in Zukunft alle Kontakte verhindern wird.
09. Jun. Das OLG Karlsruhe gibt der neuerlichen Beschwerde gegen das Zwangsgeld vom 8.4. teilweise statt.
12. Aug. Die Mutter teilt dem Gericht mit, sie habe bislang Alles entsprechend des Vergleichs getan und das OLG Stuttgart habe ihr den Mutterschutz voll zugestanden.
17. Aug. Erstes gemeinsames Gespräch bei Prof. Strunk. Strunk erklärt, er habe mittlerweile in einem Termin die Kinder gesehen. Yvonne und Maria hätten den Kontakt mit mir abgelehnt. Anna sei ambivalent gewesen, darum habe er ihr etwas zum Nachdenken mitgegeben. Sodann fragt er die Mutter: "Wie hat sich Anna geäußert. Ute sagt, Anna habe sich gegen einen Kontakt ausgesprochen.
Der Hinweis des Vaters, er möge doch bitte Anna persönlich fragen wird von Strunk wörtlich wie folgt beantwortet: "Herr Alteck, nun glauben Sie doch endlich ihrer Exfrau, dass sie sich nach Kräften bemüht, den Kindern wieder ein positives Bild vom Vater zu vermitteln." (Vater erinnert an die symbolische Verbrennung - Prof. Strunk glaubt es nicht). Sodann schlägt er vor, die Kinder alle Vierteljahr zu sich einzubestellen und den Vater zu informieren, wenn sie ihn sehen wollen.
17. Aug. Beschluß des Amtsgerichts Freiburg: Der Antrag auf das Sorgerecht wird zurückgewiesen, da das OLG Stuttgart erst im Februar entschieden habe.
21. Aug. Der Vater schreibt einen Brief an Prof. Strunk, in dem er ihn wegen seiner unkritischen Haltung kritisiert.
29. Aug. Prof. Strunk rät dem Vater brieflich, einen anderen Sachverständigen zu suchen, da er seine Arbeit nicht gewürdigt sieht.
14. Sep. Vater wendet sich erneut an das KJA und bittet Herrn Weisser, mit der Mutter nach einer neuen Lösung zu suchen.
16. Sep. Der Vater benutzt einen Termin in Freiburg zu einem Abstecher nach Sonstwo. Anna kommt auf ihrem Weg von der Schule vorbei und erkennt den Vater im Auto auf der anderen Straßenseite. Sie traut sich nicht, mit ihm in Kontakt zu treten, schaut auf den Boden und geht weiter.
19. Sep. Der Vater greift den Vorschlag des KJA auf, die psychosoziale Beratungsstelle in Freiburg mit der Umsetzung des Vergleichs zu betrauen. Grundsätzlich erklärt man sich bereit, erwartet aber einen gerichtlichen Auftrag. Der Vater wendet sich mit einem entsprechenden Antrag an das Amtsgericht Freiburg.
19. Okt. RA Stoll wendet sich im Auftrag des Vaters mit einem Sorgerechtsantrag an das OLG Karlsruhe und mit einem Befangenheitsantrag gegen die Richterin am Amtsgericht.
25. Okt. Herr Weisser schreibt, dass sich die Mutter endlich telefonisch auf sein Schreiben gemeldet habe. Sie hat ihm sinngemäß mitgeteilt, dass der Vater bei Prof. Strunk seine Chance gehabt habe. Da er den Vorschlägen nicht gefolgt sei, sehe sie keinen Grund für ein weiteres Entgegenkommen. Den Vorschlag, die psychosoziale Beratungsstelle zu betrauen, lehnte sie ab.
??. Nov. In einem Telefonat mit der Ex-Schwiegermutter erfährt der Vater, dass die Großeltern auch keinen Kontakt mit den Enkelkindern haben. Zwei spontane Besuche der Mutter (Anreise 700 km) führten lediglich dazu, dass sie die Kinder auf der Straße traf. Beim letzten Versuch, im Aug. '94 fertigte die Tochter ihre Mutter wiederum vor der Tür ab. Ihren neuen Enkel "Joscha" durfte sie nicht sehen. Kommentar der Mutter. "ich verstehe Ute nicht, aber man muß sie wohl in Ruhe lassen."
07. Dez. Der Vater realisiert zusammen mit seiner Partnerin Jutta deren Idee, den Töchtern ihren Stiefbruder Marcel vorzustellen. Gemeinsam fahren sie nach Sonstwo. Wegen Glatteis kommen sie zu spät und treffen nur noch Marias Klasse, die geschlossen vor der Tür wartet. Jutta und Thomas stellen Marcel vor und überreichen Maria ein paar Fotos, damit die anderen Marcel auch sehen können. Maria ist zurückhaltend und einsilbig.
21. Dez. Vom OLG Karlsruhe wird einer der Richter aus der Kammer damit betraut, ein Gespräch mit den Beteiligten zu führen. Termin 27. Januar.



Seiten-Anfang