für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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                                                 Thomas Alteck

An die
Rechtsanwälte Dr. Müller
und Kollegen
z.Hd. Herrn Stoll
Esslinger Str. 80
7012 FELLBACH

                                                        21.6.93

In Sachen Alteck

 

Sehr geehrter Herr Stoll,

nach der letzten Verhandlung wußte Jutta einiges zu erzählen. Das habe ich im Folgenden festgehalten:

Während der Verhandlung vor dem OLG am 25. Mai wartete die Zeugin Jutta Behring vor dem Gerichtssaal. Sie ist seit einigen Monaten mit dem Antragsteller befreundet und ist, wie gerichtsbekannt, Sozialpädagogin. Sie machte an dem erwähnten Tag folgende Beobachtungen:

Binnen fünf Minuten nahmen die Kinder zu der ihr fremden Frau Kontakt auf, obwohl dieser von Frau Gehring bewußt nicht gesucht wurde, sie las in einem Buch. Annas Distanzlosigkeit fiel zuerst auf, Yvonne zog später nach. Maria verhielt sich angemessen. Bekanntermaßen ist Distanzlosigkeit ein Zeichen für die gestörte Bindung an die primären Bezugspersonen und Folge eines sich ständig verändernden Umfeldes (Freunde, Schule, Wohnort. Babysitter, etc.).

Kurz vor der Anhörung der Kinder kam die Antragsgegnerin aus dem Saal und wandte sich mit energischer Stimme ermahnend an Anna und Maria. Von dem Gesagten verstand Frau Gehring: "Wenn wir herauskommen, kein Kontakt zum Papa! kein Kuß! - nichts!" Zu beobachten war zunächst ein Abwehrverhalten der Kinder. Als die Worte durch deutliche Gesten - erhobener Zeigefinger - unterstrichen wurden, war zu beobachten, dass die Kinder [Zitat:] 'gegenüber der Mutter wie Hunde parierten'. Frau Gehring beschreibt die Situation nach ihrem Dafürhalten als bedrohlich für die Kinder. Sie waren einem massiven Druck ausgesetzt.

Unmittelbar im Anschluß daran spielten die Kinder Seilhüpfen, wobei sie ständig das Wort 'Angst' wiederholten. Anna sagte zwischendurch einmal: "Wer hat hier Angst?"

Abschließend beschreibt Frau Gehring das Verhalten der Kinder nach deren Anhörung als auffallend gelöst im Gegensatz zu der Arglosigkeit bei der ersten Begegnung und dem zurückhaltenden, verschüchterten Benehmen unmittelbar nach dem Kontakt mit ihrer Mutter. Wiederum unter Federführung von Anna suchten die Kinder sofort Kontakt zu Frau Gehring, bezogen sie in ihr Spielen ein, erzälten unaufgefordert und sowohl Yvonne als auch Anna nahmen Körperkontakt zu ihr auf. Yvonne z.B. sprang ohne Aufforderung vertrauensvoll in ihre Arme). Zeugin des zuletzt beschriebenen Verhaltens war die noch im Gebäude anwesende Justizangestellte.

Als der Antragsteller sich von den Kindern verabschiedete, wendeten sie sich ängstlich von ihm ab. Die Antragsgegnerin sagte darauf laut zum Vater: "Wenn die Kinder nicht wollen, solltest du das respektieren!"

Ich weiß nicht, ob wir damit noch etwas anfangen können oder wollen - Sie sollten es der Vollständigkeit halber wissen. Bis auf Weiteres,

mit freundlichem Gruß
Thomas Alteck




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