für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Jugendamt Böblingen/Sindelfingen

Zwischenbericht

 

Regelung der elterlichen Sorge;

hier: Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die Zeit des Getrenntlebens für:

Anna Alteck, geb. 01.11.84
Maria Alteck, geb. 14.03.86
Yvonne Alteck, geb. 12.04.88

alle Kinder haben deutsche und niederländische Staatsangehörigkeit, wohnhaft bei der Mutter

Mutter: Ute Alteck, deutsche Staatsangehörigkeit

Vater: Thomas Alteck, niederländische Staatsangehörigkeit

 

Grundlage unserer Stellungnahme sind einige Telefongespräche und jeweils ein Einzelgespräch sowie ein gemeinsames Gespräch mit Herrn und Frau Alteck und ein Hausbesuch bei Frau Alteck und den Kindern. Grundsätzlich wurde in den Gesprächen die von den Elternteilen in den Anwaltsschreiben formulierten Aussagen gemacht, so dass sie hier im einzelnen nicht wiederholt werden.

Zu ihren persönlichen Verhältnissen geben die Eltern folgendes an:

Herr Alteck ist im November 1991 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen und wohnt derzeit bei einem Bekannten. Herr Alteck ist ganztags als Diplomingenieur bei der Firma IBM in Möhringen berufstätig.

Frau Alteck ist von Beruf Gymnasiallehrerin und nicht berufstätig. Sie bewohnt mit den Kindern weiterhin die eheliche Wohnung.

 

Situation und Sichtweise der Mutter:

Frau Alteck hatte erstmals im Frühjahr letzten Jahres den Verdacht des sexuellen Missbrauchs ihrer ältesten und evtl. der jüngsten Tocher durch den Vater. Aufgrund dieses Verdachts nahm Frau Alteck Kontakt zur Beratungsstelle KOBRA in Stuttgart auf.

Im Dezember letzten Jahres fand dort zunächst ein gemeinsames Beratungsgespräch der Eltern bei Herrn Eckardt statt. Seither macht Anna dort eine Spieltherapie und Frau Alteck erhält Beratung. Yvonne und Maria sind bei Frau Bareis vom Kinderschutzbund ebenfalls regelmäßig in Spieltherapie. Inzwischen ist Frau Alteck von dem Missbrauchsgeschehen durch mehrere Hinweise in Äußerungen und Verhaltensweisen der Kinder überzeugt. Solche Hinweise sind Äußerungen von Anna, wie sie im Anwaltsschreiben ausgeführt sind, in dem sie beispielsweise Angst äußert, mit dem Vater allein zu bleiben und sie die Mutter nicht gehen lassen möchte etc. Frau Alteck gegenüber habe auch eine Bestätigung seitens der Beratungsstelle KOBRA dahingehend stattgefunden, dass deutliche Hinweise auf sexuellen Missbrauch bestünden. Auch Frau Bareis habe ihr gegenüber von der Möglichkeit gesprochen, dass auch Yvonne von Missbrauchserfahrungen betroffen sein könnte. Konkrete Aussagen der Kinder über die Art der erfahrenen sexuellen Handlungen oder über die ausführende Person wurden der Mutter gegenüber noch nicht geäußert. Hierzu sind Kinder in diesem Alter ohnehin in den wenigsten Fällen ohne weiteres in der Lage.

In Bezug auf die Frage des Umgangsrechts zwischen dem Vater und den Kindern äußerte Frau Alteck von Anfang an die Vorstellung, dass längerfristig ein Kontakt zwischen den Kindern und dem Vater stattfinden soll, da die Kinder den Vater grundsätzlich gern haben und eine Form der weiterführenden Beziehung zwischen ihnen gefunden werden sollte. Frau Alteck machte den Vorschlag, zu gegebener Zeit zunächst ein betreutes Besuchsrecht in der Form einzurichten, dass einmal im Monat ein- bis zweistündiger Kontakt stattfinden könnte, bei dem sehr sorgfältig auf die Reaktion der Kinder, vor allem von Anna geachtet werden müßte. Im Augenblick möchte Frau Alteck aufgrund eindringlicher Warnung seitens der Beratungsstelle KOBRA nicht, dass damit begonnen wird.

Die Bedenken von Frau Alteck gründen darauf, dass Anna in ihrem Therapieprozeß noch nicht so weit ist, so dass ein Kontakt mit dem Vater den Therapieprozeß und -erfolg nachhaltig stören oder zunichte machen könnte. Frau Alteck stimmt Kontakten dann zu, wenn dies nach Meinung der Therapeuten für Anna und die anderen Kinder zu vertreten ist. Auch wäre ihr Wunsch, dass sich der Vater gleichzeitig einer Therapie unterzieht.

Im Hinblick auf das von Herrn Alteck beantragte Gutachten über ihre psychische Situation äußerte Frau Alteck im gemeinsamen Gespräch mit ihrem Mann, dass sie sich diesem auf richterliche Anordnung unter der Voraussetzung stellen werde, dass Herr Alteck der selben Begutachtung unterzogen werde. Die Bereitschaft von Frau Alteck, die dieses Ansinnen ihres Mannes in keiner Weise verstehen kann, gründet nicht zuletzt auf der Hoffnung, dass dadurch den Kindern eine kinderpsychologische Begutachtung erspart bleiben könnte oder zumindest nicht in nächster Zeit erfolgen müßte. Frau Alteck ist sich der Tragweite der möglichen negativen Auswirkungen kinderpsychologischer Gutachten und Glaubwürdigkeitsgutachten bei Kindern in dieser Situation bewußt und bedauert sehr, dass der Vater dies dennoch anstrebt, ohne ein Therapieergebnis bei KOBRA abwarten zu wollen.

In den verschiedenen Kontakten mit Frau Alteck, auch während des dreistündigen Hausbesuchs, zeigte sie ein völlig normales Verhalten als Frau und Mutter. Ihre Überlegungen und Planungen in Bezug auf ihre jetzige, künftige und auch vergangene Lebenssituation wurden als umsichtig, logisch, weitsichtig und realitätsgerecht erlebt. Frau Alteck betrachtet die vergangenen und derzeitigen Familienereignisse in einer differenzierten Weise. Positive Dinge aus ihrem Familienleben, die sowohl sie als Ehefrau, aber vor allem auch die Kinder in ihrer positiven emotionalen Bindung an den Vater betreffen, werden von Frau Alteck auch heute noch in dieser Weise gesehen und in weitere Überlegungen mit einbezogen. Sie finden u. a. darin Ausdruck, dass sie den Wunsch hat, dass den Kindern eine Beziehung zum Vater längerfristig erhalten bleibt. Frau Alteck setzt sich mit den Schwierigkeiten der Kinder auch unter Einbeziehung ihrer Person auseinander. Die Verhaltensauffälligkeiten der Kinder, das Bettnässen von Anna und die gelegentlichen introvertierten Verhaltensweisen von Yvonne und Maria werden von Frau Alteck durchaus gesehen und ernst genommen. Für einen adäquaten Umgang mit diesen Problemen hat Frau Alteck dadurch gesorgt, dass sie Betreuung und Unterstützung für sich und die Kinder durch Fachkräfte eingeholt hat, wobei es bei der Beratung nicht allein um Missbrauchsproblematik, sondern auch um andere erzieherische Fragen und Probleme geht. Auch aus der Art, wie Frau Alteck ihre eigene Betroffenheit in bezug auf die derzeit belastenden Ereignisse angeht, lassen sich meinerseits keine Schlüsse auf psychische Auffälligkeiten krankhafter Art bei Frau Alteck ziehen. Im Umgang mit den Kindern zeigte Frau Alteck während meiner Anwesenheit sowohl liebevolle Zuwendung als auch erzieherische Klarheit und Durchsetzungsvermögen.

 

Situation der Kinder:

Mit den Kindern wurde gespielt und über allgemeine Themen, nicht jedoch über den Vater oder die Trennung der Eltern gesprochen. In Anbetracht der angespannten Situation und der im Erstgespräch noch nicht vertrauten Beziehung wurde von einem solchen Gespräch abgesehen. Anna besucht die erste Klasse der Waldorfschule und die beiden Jüngeren gehen in den Kindergarten. Der Kindergartenbesuch war eine Zeitlang unterbrochen, da die Verhaltensunsicherheit seitens der Erzieherin gegenüber dem Erscheinen des Vaters im Kindergarten diese Unterbrechung bewirkte. Nach einer zwischenzeitlichen Klärung ist nun ein Besuch der Kinder dort wieder möglich.

Im Spiel und Gespräch mit den Kindern waren keine bedenklich zu wertenden Verhaltensauffälligkeiten zu erkennen. Nach einer anfänglichen Zurückhaltung nahmen die Kinder Kontakt mit mir auf und bezogen mich in ein lebhaftes Spielverhalten mit ein. Die Kinder machten einen sehr aufgeweckten und aktiven Eindruck. Yvonne zeigte zunächst noch größere Zurückhaltung, beteiligte sich aber schließlich ebenfalls immer wieder am Geschehen.

Nach Berichten der Mutter haben sich die Auffälligkeiten bei Yvonne seit dem Auszug des Vaters verbessert, was sich besonders in ihrem Sprachverhalten zeigt. Alle Kinder zeigten während meines Hausbesuchs im Kontakt mit der Mutter kein auffälliges Verhalten, welches auf eine Beziehungsstörung zur Mutter hindeuten könnte. Es entstand der Eindruck, dass zwischen den Kindern und der Mutter eine gute Beziehung besteht. Grundsätzlich scheinen die Kinder neben ihrer Lebhaftigkeit auch eine hohe Sensibilität zu besitzen, aufgrund derer eine weitere vorsichtige Vorgehensweise in der momentanen Situation angezeigt erscheint.

 

Einschätzung aufgrund einer Rücksprache mit Frau Iskenius, Beratungsstelle KOBRA:

Insgesamt gesehen muß davon ausgegangen werden, dass Anna im Haus der Eltern sehr Bedrohliches erlebt hat. Sexueller Missbrauch ist aufgrund verschiedener Hinweise zu vermuten. Eine präzise Wiedergabe dieser Hinweise kann hier nicht erfolgen, da es sich um vertraulich weitergegebene Informationen handelt.

Im allgemeinen kann jedoch gesagt werden, dass Anna nach Einschätzung von Frau Iskenius unter einer großen seelischen Belastung und Bedrohung steht. Die Erlebnisse scheinen für Anna noch so bedrohlich zu sein, dass sie sie momentan noch nicht im einzelnen wiedergeben kann. In Anbetracht dessen braucht Anna Zeit, Abstand und Ruhe, um ihre Gefühle zu entwickeln und durchleben zu können. Dies ist im therapeutischen Prozeß, im Schonraum, langsam möglich. Präzise Aussagen zum Missbrauchsgeschehen setzen eine innere Ruhe und Bereitschaft voraus, die Anna noch nicht erreicht hat. Eine solche Bereitschaft erreicht ein Kind nach Aussage von Frau Iskenius nicht im Kontakt mit der Person, die dem Kind wehgetan hat. Auch ein äußerer Druck (ständiges Fragen etc.) behindert oder verhindert dieses Prozeß.

Aus diesem Grund darf das Kind während der ersten Therapiephase von keinem Elternteil bedrängt werden. Deshalb werden auch der Mutter keine Einzelheiten aus der Therapie mitgeteilt. Dies geschieht erst dann, wenn das Kind selbst dazu bereit ist. Für Anna ist es zur Verarbeitung der Erlebnisse daher äußerst wichtig, diesen Prozeß durchlaufen zu können. Von Seiten der Beratungsstelle wird daher ein Kontakt zwischen ihr und dem Vater als absolut verfrüht und sogar gefährlich eingeschätzt. Der Therapieprozeß könnte dadurch gestoppt oder gestört werden und letztlich den Therapieerfolg gefährden oder zunichte machen. Dies aber würde bedeuten, dass Anna vielleicht gar nicht mehr über ihre Erlebnisse sprechen könnte, wodurch die Langzeitfolgen für die psychische Gesundheit des Kindes erheblich sein können. Auch vor einem Kontakt der anderen Kinder mit dem Vater wird von Frau Iskenius unter diesem Aspekt gewarnt. Eine indirekte Beeinflussung über die anderen Kinder könnte diesen ersten wichtigen Therapieprozeß ebenfalls stören. Zu diesen Störungen gehört nach Einschätzung der Beratungsstelle auch ein kinderpsychologisches Gutachten, das möglicherweise diese o.g. negativen Auswirkungen für Anna zur Folge hätte.

Frau Iskenius appelliert daher an den Vater, seiner Tochter diese notwendige Ruhe, Zeit und Möglichkeit noch zu gewähren und von Kontakten und gutachterlichen Untersuchungen abzusehen.

 

Situation und Sichtweise des Vaters:

Herr Alteck kann sich nicht erklären, wie es zu dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs gekommen ist und worauf er gründet. Herr Alteck erklärt, dass gegenüber den Kindern keinerlei Handlungen seinerseits erfolgt seien, die Anlaß zu einer solchen Vermutung oder Interpretation geben könnten. Vielmehr betrachtet Herr Alteck den Verdacht seiner Frau als Symptom einer psychischen Erkrankung, die mit einer verzerrten Sicht der Realität bei Frau Alteck einhergehe. Seine Frau sei tatsächlich überzeugt von ihrem Verdacht und lehne jegliche Möglichkeit einer anderen Betrachtungsweise der Problematik ab. Er selbst habe lange überlegt, ob er seine Erkenntnis über die psychische Situation seiner Frau offenlege, da dies auch für ihn einen gewaltigen Schritt bedeute. Jedoch mache er sich große Sorgen um die Kinder in der Obhut seiner Frau, so dass er sich dazu verpflichtet fühlte. Bisher habe er als Projektionsfigur für seine Frau gedient, so dass die Gefahr für die Kinder nicht so groß gewesen sei. Da er nun aus der Schußlinie sei, treffe es nun die Kinder verstärkt.

Er habe das Sorgerecht beantragt, da er die Kinder nicht in dieser Gefahr lassen könne. Herr Alteck stellt sogar die Überlegung an, ob die Kinder bis zur Klärung der Sorgerechtsfrage nicht vielleicht anderweitig untergebracht werden müßten. Als erschwerend kommt für ihn hinzu, dass er durch den fehlenden Kontakt sich nicht vom Wohlergehen der Kinder überzeugen kann. Aufgrund dieser Gefährdung, die er durch die psychische Erkrankung seiner Frau gegeben sieht, möchte er den Therapieprozeß von Anna nicht noch längere Zeit abwarten.

Grundsätzlich sieht sich Herr Alteck ohne weiteres in der Lage, das Sorgerecht für seine Kinder auszuüben. Über seine konkreten Vorstellungen in bezug auf den Alltag, die Versorgung und Erziehung der Kinder konnte mit Herrn Alteck bisher in der Kürze der Zeit nicht mehr im einzelnen gesprochen werden.

 

Stellungnahme:

Beide Elternteile sind jeweils mit schwerwiegenden Aussagen des anderen konfrontiert, aufgrund derer jeweils die Eignung des anderen zur Ausübung der elterlichen Sorge in Frage gestellt wird. Frau Alteck ist von dem sexuellen Missbrauch von Anna durch ihren Mann und Herr Alteck von einer psychischen Erkrankung seiner Frau überzeugt.

Weder das eine noch das andere kann meinerseits eindeutig beurteilt werden. Darüber hinaus besteht im jeweiligen Kontakt mit den Eltern nur im Hinblick auf extreme psychische Auffälligkeiten die Möglichkeit eines persönlichen Eindrucks, nicht aber im Hinblick auf sexuellen Missbrauch.

Zum persönlichen Eindruck im Hinblick auf die psychische Situation der Mutter kann gesagt werden, dass während der verschiedenen Kontakte mit Frau Alteck keinerlei psychische Auffälligkeiten, wie Wahnvorstellungen, Realitätsverzerrungen oder Bewußtseinsspaltung zu erkennen waren. Nach diesen Kontakten und meinem Eindruck kann meinerseits weder die Behauptung der psychischen Erkrankung noch ihre Begründung nachvollzogen werden. Dasselbe gilt auch im Hinblick auf eine Gefährdung der Kinder in der Obhut der Mutter.

In Bezug auf den vorliegen sexuellen Missbrauchsverdacht kann lediglich festgestellt werden, dass Kinder in diesem Alter und in dieser Situation in den wenigsten Fällen präzisere angaben machen. Aussagen, wie sie Anna gegenüber der Mutter gemacht hat, sind in der Regel nicht aus der Luft gegriffen sondern sehr deutliche Anzeichen für Missbrauchserfahrungen, die unbedingt ernst genommen werden müssen. Die Mutter tut genau dies, indem sie mit den Kindern fachliche Beratung bzw. Therapie bei KOBRA und dem Kinderschutzbund in Anspruch nimmt und so eine Klärung des Problems anstrebt. Dieses Vorgehen entspricht nach Auffassung des Jugendamtes einem verantwortlichen Handeln der Mutter zum Wohl der Kinder.

Auch wenn es keinen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegenüber dem Vater geben würde, könnte nach den bisherigen Feststellungen kein triftiger Grund gesehen werden, die Kontinuität in der Betreuungssituation der Kinder zu unterbrechen. Weder die Notwendigkeit eines Wechsels der Kinder zum Vater noch zu einer anderweitigen Unterbringung der Kinder kann derzeit gesehen werden. Dies wäre dagegen in Anbetracht dessen, das die Kinder ihr gesamtes vertrautes Lebensumfeld verlassen müßten eher als eine weitere psychische Belastung zu sehen.

Daher bestehen m.E. keine Bedenken dagegen, die jetzige Lebenssituation der Kinder vorerst dadurch abzusichern, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Zeit des Getrenntlebens und bis zu einer endgültigen Klärung der Situation der Mutter übertragen wird.

Eine weitergehende differenzierte Beurteilung der jeweiligen psychischen Verfassung von Herrn und Frau Alteck liegt außerhalb meines Kompetenzbereichs.

Da in der Kürze der Zeit keine weiteren Kontakte zu den Kindern oder weitere Gespräche mit den Eltern möglich waren, kann zur Frage des Umgangsrechts nicht endgültig Stellung genommen werden. Jedoch wird von Expertenseite ausdrücklich und eindringlich vor einer Kontaktaufnahme zwischen dem Vater und den Kindern zum jetzigen Zeitpunkt gewarnt, was m.E. im Hinblick auf das Kindeswohl sehr ernst genommen werden muß. Bezugnehmend auf diese Experteneinschätzung sollten daher sowohl Kontakte als auch die Erstellung von kinderpsychologischen Gutachten vorerst nicht erfolgen, sondern ein Ergebnis der Therapie von Anna bei der Beratungsstelle KOBRA abgewartet werden.

Folgende Vereinbarungen wurden im gemeinsamen Gespräch zwischen den Eltern getroffen:

Die Eltern sind bereit, sich auf richterliche Anordnung einer psychologischen Begutachtung zu stellen, sofern sich dieses auf beide Eltern gleichermaßen erstreckt.

Bis zum vorliegen dieser Gutachten wird Herr Alteck keine Kontakte zu den Kindern suchen.

Informationen über das Wohlergehen der Kinder kann Herr Alteck über die Erzieherin der Kinder erhalten, die von der Mutter dazu ermächtigt wurde. Diese Informationen betreffen nur die Kinder selbst und die Eindrücke der Erzieherin im direkten Umgang mit den Kindern.


gez. Danner
25. Februar 1992




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