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 Von:  Thomas AlteckAn:   Familiengericht Freiburg
 Az  42F217/99 In oben bezeichneter Angelegenheit teile ich dem Gericht mit, dass die Kindesmutter inzwischen ihre Ankündigung wahr gemacht hat.
 Der bisherige Telefonanschluß Â‚Sonstwo 35587' existiert nicht mehr. Dieses wurde am 8.12.99 festgestellt. Mit freundlichen GrüßenThomas Alteck
 
 
 
 
 
 
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