für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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                                            Thomas Alteck

An den
Vorstand der
Waldorfschule
Böblingen/Sindelfingen
Herdweg 163
7030 BÖBLINGEN

                                                16.12.1992

 

Sehr geehrte Dame und Herren,

es ist nicht das erste Mal, dass ich in den letzten 12 Monaten eine Reaktion wie die Ihrige erlebe. Im Gegensatz zu bisherigen Vorfällen bin ich aber nicht länger gewillt solche Vorfälle zu akzeptieren. Aus diesem Grund stelle ich Ihnen meine Position hiermit schriftlich dar und darf Sie bitten, mir umgehend schriftlich zu antworten.

Bereits im Februar oder März dieses Jahres habe ich mich schriftlich an die Waldorfschule gewandt und darum gebeten über alle Veranstaltungen informiert zu werden, da mich meine Frau einseitig von allen Informationen abgeschnitten hat. Ich wiederhole diese Bitte hiermit noch einmal.

Ihnen ist bekannt, dass meine Frau seit über einem Jahr behauptet, ich hätte unsere älteste und eventuell auch die jüngste Tochter sexuell missbraucht. Diese Behauptung ist falsch. Da meine Frau ebenso wie das Jugendamt bislang eine Klärung verhindert haben, habe ich gestern bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Strafanzeige wegen Verleumdung gemacht.

Ich habe Ihnen durch Frau Dahm ein umfangreiches Dokument zu diesem Fall zur Verfügung gestellt. Ich erlaube mir noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Verhandlungen des Familiengerichts nicht öffentlich sind und bitte sie daher, dieses Dokument vertraulich zu behandeln. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn sie sich damit auseinandersetzen würden und mich in meinem Bemühen um Aufklärung und Herbeiführung einer für unsere Kinder weniger belastenden Situation unterstützen würden.

Nachdem meine Frau zum dritten Mal in diesem Jahr während der Schulzeit in Ferien ist und dies bereits das zweite Mal ist, daß sie dies ohne Abstimmung mit der Schule macht, erwarte ich von ihnen umgehend eine "Anzeige wegen Nichtbeachtung der Schulpflicht". Ich bin in diesem Punkt zu keiner Diskussion bereit. Sollten Sie Ihrer Anzeigepflicht nicht nachkommen, werde ich das selbst in die Hand nehmen. Meine Anzeige müßte sich in diesem Fall wegen Beihilfe auch gegen die Schule richten. Ich hoffe, dass Sie uns das ersparen. Mir ist nicht an einer solchen Auseinandersetzung gelegen.

Zum zweiten werde ich ihr Hausverbot nicht akzeptieren und auch meiner ursprünglichen Absicht, Ihnen die Verhandlungsprotokolle zur Verfügung zu stellen nicht nachkommen. Wenn meine Frau oder Sie meine Rechte einschränken wollen, dann müssen Sie Sich die entsprechende Rechtsgrundlage besorgen, ich werde - abgesehen davon, dass es auch schwierig ist - nicht nachweisen, dass meine elterlichen Pflichten und Rechte nicht eingeschränkt sind. Ich finde es skandalös, dass Sie aufgrund der Behauptung meiner Frau einen solchen Schritt versucht haben, bin aber auch durchaus bereit diesen vielleicht etwas unüberlegten Schritt seitens der Schule zu vergessen.

Richtig ist, dass meine Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere gemeinsamen Kinder hat. Damit darf ich die Kinder nicht gegen den Willen meiner Frau irgendwo mit hinnehmen. Darüber hinaus sichere ich Ihnen zu, dass ich die Kinder nicht außerhalb meines Besuchsrechts in der Schule zu treffen versuche. Ein Zusammentreffen, wie in der letzten Woche, kann aber bei einem Schulbesuch - der immer der Lehrerin gelten wird - nicht ausgeschlossen werden.

Um Spannungssituationen zu vermeiden schlage ich vor, dass ich mich in Zukunft vorab telefonisch anmelde. Schulveranstaltungen mit Kindern werde ich im Interesse der Kinder nicht beiwohnen, trotzdem möchte ich über diese Termine ebenso wie über die Elternabende etc. informiert sein, da ich die Kinder wöchentlich treffe - sofern meine Frau das Besuchsrecht nicht unterläuft - und ich bei diesen Treffen am schulischen Leben der Kinder teilhaben will.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Alteck




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