Thomas Alteck
Rechtsanwälte
Dr. Müller & Kollegen
z.Hd. Herrn Stoll
Esslinger Str. 80
7012 Fellbach
23.01.93
Sehr geehrter Herr Stoll,
drei Dinge liegen mir am Herzen. Am vergangenen Freitag habe ich
die Kinder wieder nicht gesehen. Meine Frau hat sich nicht beim
Kindershutzbund gemeldet und war vom Kinderschutzbund nicht zu
erreichen.
Ich bitte Sie in der Strafsache in die Berufung zu gehen.
"Grund für mein Handeln war: ein höheres Rechtsgut "Fortbestand
der psycho-sozialen Beziehung zum anderen Elternteil". Als Zeugin
für die Agitation meiner Frau würde ich gern die Staatsanwältin
eingeladen wissen, die Donnerstag dabei war.
Mein zweiter Wunsch ist, dass Sie Taxis fragen, ob er mir nicht
die eheliche Wohnung zuweisen will. Das Haus steht seit 5 Wochen
leer und ich muß bei Freunden wohnen. Ich würde gern mal wieder
im eigenen Bett schlafen.
Drittens bitte ich Sie die Frage zu klären, wie lange sich das
Gericht die ständige Mißachtung gerichtlicher Anordnungen noch
anzuschauen gedenkt - vielleicht ist es an der Zeit das
Aufenthaltsbestimmungsrecht umzukehren?
Mit bestem Gruß
Thomas Alteck
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