für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Von: Kreisjugendamt Freiburg

Familiensache Alteck


Quellen der Berichterstattung:

Telefonat mit Herrn Alteck vom 16.12.99, Telefonat mit Frau Alteck vom 17.02.00, Telefonat mit Herrn Oesterle vom 17.02.00

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der oben genannten Familiensache stellt sich die Situation momentan folgendermaßen dar:

Herr Alteck hat einen Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf sich gestellt.

In einem ausführlichen Telefonat berichtete er dazu, dass er seit dem letzten Gerichtsbeschluß keinen Kontakt zu den Kindern gehabt habe. Auch telefonische Kontakte seien ihm nicht mehr möglich, da die Mutter ihre Telefonnummer geändert habe.

Er wisse sich nun nicht anders zu helfen, als dass er das Sorgerecht für die Kinder auf sich übertragen lasse. Er sei sich bewußt, dass ein Ortswechsel für die Kinder eine sehr einschneidende Maßnahme sei, andererseits sei auch der Kontaktabbruch zum Vater dem Wohle der Kinder nicht zuträglich.

Frau Alteck berichtete in einem Telefonat, dass die Kinder derzeit keinen Kontakt zum Vater wünschen würden. Ein Umzug zum Vater käme für die Kinder überhaupt nicht in Betracht. Ihrer Meinung nach bräuchten die Kinder jetzt endlich einmal Ruhe.

Desweiteren verwies Frau Alteck darauf, dass momentan eine Anzeige von Anna gegen den Vater laufen würde. Im Zuge dieser Anzeige sei es sehr wahrscheinlich, dass ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellt werde.

Es wurde dann noch mit Herrn Rechtsanwalt Oesterle telefoniert, der im vorangegangenen Verfahren Verfahrenspfleger für die Kinder gewesen war und in diesem Zusammenhang erst am 02.12.99 nochmals mit den Kindern Kontakt hatte. Dies aus dem Grund, damit den Kinder nicht nochmals eine Anhörung zugemutet werden mußte.

Herr Oesterle berichtete, dass die Kinder ihm im Gespräch vom 02.12.99 berichtete hatten, dass sie momentan keinen Kontakt zum Vater wollten. Eine Ubertragung des Sorgerechtes sei aus diesem Grunde aus Sicht der Kinder überhaupt nicht vorstellbar.

Auch Herr Oesterle verwies auf das Glaubwürdigkeisgutachten, das wohl von Anna erstellt werden wird und regte an, dieses zunächst abzuwarten, bevor über einen weiteren Kontakt der Kinder zum Vater nachgedacht wird.

Aus unserer Sicht kommt eine Abänderung der elterlichen Sorge derzeit nicht in Betracht, zumal die Kinder zumindest momentan jegliche Kontaktaufnahme mit dem Vater ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen




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