für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Von: RA Stoll
An: Familiengericht

 

In der Familiensache Alteck ./. Alteck

wegen Regelung der elterlichen Sorge rufe ich das Verfahren wieder an.

Der Antragsteller sieht die Bemühungen, mit den Kindern ein betreutes und danach freies Umgangsrecht zu erhalten, als gescheitert an. Die Antragsgegnerin hat dies nach dem Verständnis des Antragstellers wiederum unterlaufen.

Zur Begründung trage ich vor, was folgt:

Auf den Vorschlag des Gerichts kam am 21.02.1995 ein Gespräch zwischen den Eltern und einer Frau Storz, der Psychologin des Kinderschutzbundes, zustande. Frau Storz hatte am 08.03.1995 ein Gespräch mit den Kindern, in dessen Verlauf sich alle drei Kinder für einen Kontakt mit dem Vater ausgesprochen haben. Eine Begegnung hat am 17.03.1995 dann in betreuter Umgebung stattgefunden. Nach anfänglich großer Unsicherheit auf bei den Seiten, was nach 2 1/2 Jahren der Trennung nicht verwunderlich war, wurde die Stunde von Vater und den Kindern zum gemeinsamen Spiel genutzt.

Bei einer Nachbesprechung am 23.03.1995 wurde eine insgesamt positive Bilanz gezogen und drei weitere Termine des betreuten Umgangs festgelegt. Vorausgehen sollte allerdings noch einmal eine Besprechung der Psychologin mit den Kindern. Diese Besprechung war dann für den 05.04.1995 geplant, hat aber aus Gründen, die der Antragsteller nicht kennt, erst am 11. oder 12.04.1995 stattgefunden.

Nach dieser Besprechung teilte Frau Storz vom Kinderschutzbund am 12.04.1995 dem Antragsteller telefonisch mit, die Kinder seien erst dann zu einem weiteren Treffen mit dem Antragsteller bereit, wenn sich dieser zuvor schriftlich bei ihnen für die Dinge der Vergangenheit entschuldigt. Die Psychologin hatte die Kinder zuvor vergeblich gebeten, ihre Vorstellungen zu konkretisieren.

Einzige Antwort war immer wieder seitens der Kinder: "Zum Beispiel für die Entführung!". Damit ist der Kindesentzug seitens des Vaters im Sommer 1992 gemeint.

Es bedarf keiner großen kinderpsychologischen Vorbildung, um zu erkennen, dass dieses in keiner Weise kindgemäße Ansinnen ursächlich von den Kindern kommt. Dahinter steht ausschließlich der Wunsch der Mutter, der von ihr in ähnlicher Form in der Vergangenheit mehrfach geäußert worden ist.

Um zukünfte Kontakte mit den Kindern zu ermöglichen, ist der Vater dem eigentlich unmöglichen Ansinnen von seiten der Mutter nachgegangen, den die Kinder artikuliert hatten und hat den Kindern folgendes geschrieben:

 

"Liebe Kinder !

Frau Storz hat mir von Eurem Treffen erzählt. Es tut mir sehr leid zu hören, dass Du, Maria, krank bist. Ich hoffe, Du wirst schnell wieder gesund.

Auch habe ich erfahren, dass Ihr Euch eine Entschuldigung von mir wünscht. Ich bin erstaunt, dass Ihr mir das bei unserer Begegnung nicht gesagt habt. So bitte ich Euch jetzt, mir zu verzeihen, dass ich Euch damals für 4 Wochen mit nach Texel genommen habe. Ich hoffe sehr, dass Ihr meine Entschuldigung annehmen werdet und wir uns ganz schnell wieder sehen.

Viel lieber hätte ich mich im Gespräch mit Euch entschuldigt. Und ich denke, wir sollten bei unserem nächsten Treffen darüber reden. Überhaupt möchte ich dann nicht nur mit Euch spielen, sondern gerne von Euch erfahren, welche Wünsche Ihr an mich habt. Vielleicht könntet Ihr ja zu Hause schon gemeinsam überlegen und eine Liste machen, damit kein Wunsch vergessen wird.

Ich werde Euch dann von meinen Wünschen erzählen und mit Euch endlich einmal über die Trennung sprechen. Wahrscheinlich haben wir uns mehr zu erzählen, als in einer Stunde zu sagen ist. Ich freue mich bereits darauf, Euch wieder zu sehen.

Gruß und Kuß
Euer Papa"

 

Daß dieser Brief keinen Kontakt des Vaters zu seinen Kindern ermöglicht hat, verwundert sicher niemand, der dieses Verfahren kennt.

Umgekehrt hat der Antragsteller von seiner Tochter Maria Ende April folgenden Brief erhalten:

 

 

"An Thomas Alteck

Papa, ich sage Dir, Du sollst nicht an meiner Kommunion kommen! 
Und wenn Du kommst, gibt es Ärger!

Deine Tochter, Maria Alteck!"-

 

2.

am 23.03.1995 im Gespräch zwischen Frau Storz und der Kindesmutter die Antragsgegnerin behauptete, dass Maria nicht wolle, dass der Antragsteller zu ihrer Kommunion kommt.

3.

in dem Brief der Tochter 10 Fehler in 21 Worten (einschließlich des eigenen Familiennamens) enthalten sind.

Nach Aussage der Schule hat Maria aber keinerlei Schulprobleme, weshalb der Antragsteller zu folgender Schlußfolgerung gelangt:

Die gesamten Fehler erklären sich nur aus dem Druck, dem die Tochter Maria ausgesetzt ist. Daher auch eine Mittelohrentzündung. Auch der nicht übliche Satzbau "Ich sage Dir" deutet darauf hin, dass die Tochter Maria zu diesem Schreiben ausdrücklich angehalten wurde ("Du mußt dem Papa sagen..."). Die liebevolle Geste einer auf den Brief gemalten Maus steht im krassen Widerspruch zum Text. Der Briefumschlag wurde vollständig von der Antragsgegnerin geschrieben.

Am 02.05.1995 fand der Antragsgegner, der keine Möglichkeit hat, direkt mit der vom Kinderschutzbund eingeschalteten Psychologin Verbindung auf zunehmen, folgenden Text auf seinem Anrufbeantworter:

"Guten Abend Herr Alteck, hier ist Storz vom Kinderschutzbund. Sie hatten sich bei uns gemeldet und nachgefragt, wie es denn nun mit den Besuchen Ihrer Kinder steht. Ich möchte Ihnen noch kurz etwas erklären. Und zwar werde ich mich am 30.05.1995 mit den Therapeutinnen Ihrer Kinder treffen, dass wir eine kleine Helferkonferenz machen, um gemeinsame Strategien zu entwickeln, wie wir einfach Ihren Familienbelangen besser helfen können. Darüber wollte ich Sie einfach informieren, weil Ihre Frau hat bislang uns soweit die Nachricht zukommen lassen, dass Ihre Kinder im Moment Sie nicht sehen wollen. Und ich denke, längerfristig ist es einfach sinnvoll, dass regelmäßige Kontakte mit Ihnen stattfinden. Und wenn ich mit den Therapeutinnen Ihrer Kinder zusammenarbeiten kann, dann ist es natürlich sicher hilfreich, Sie dahingehend auch besser motivieren zu können. So möchte ich Sie erst einmal vertrösten, diesen

30. Mai abzuwarten und, und im Anschluß an dieses Gespräch werde ich mich auch wieder mit Ihnen in Verbindung setzen, und mit Ihrer Frau, dass wir vielleicht noch einmal ein gemeinsames Gespräch machen können, oder evtl. auch mit Ihren Kindern zusammen. Also ein gemeinsames Familiengespräch. Bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute und auf Wiedersehen!"

Daß unter den gegebenen Umständen der Vater wiederum keinen guten Willen bei der Mutter erkennt und erkennen kann, ihm zumindest ein Umgangsrecht

mit den Kindern einzuräumen, dies vielmehr der erklärten Absicht der Mutter entspricht, wie sie schriftsätzlich vorgetragen wurde, dem Vater die Kinder zu entziehen, mag niemand verdenken. Der Antragsteller hat sich nach ausführlicher Diskussion und reiflicher Überlegung dazu entschlossen, das Verfahren weiterzuführen. Er ist nämlich unter keinen Umständen mehr bereit, sich auf diese Ebene zu begeben, wo die Kinder in der dargestellten Weise instrumentalisiert werden. Entsprechende Reaktionen seitens der Kinder bleiben nicht aus, was ggf. noch ausgeführt wird.

Der Antragsteller ist sich bewußt, dass der Sorgerechtswechsel für die Kinder eine Belastung darstellt. Er würde diesen Antrag nicht aufrechterhalten, wenn er sich nicht ganz sicher darüber wäre, dass auf diese Art und Weise längerfristig größerer Schaden von den Kindern abgewendet wird. Man kann ja bei der Beurteilung des Kindswohl nicht nur die augenblickliche Situation beurteilen, vielmehr ist auch eine Perspektive der Zukunft geboten. Es sei in diesem Zusammenhang an die Aussage des Sachverständigen Prof. Lempp vor dem OLG am 04.02.1993 erinnert, wo er auf die Frage nach Bindung und Sorgerecht ausführte, dass die Bindung der Kinder heute eindeutig bei der Mutter liegt, was nach derartig langer Trennung vom Vater auch nicht anders erwartet werden kann. Von der Bindung her würde er die Kinder bei der Mutter sehen wollen, im gegebenen Fall sei aber zu überlegen, ob nicht § 1666 BGB dagegen spricht.

Die gegenwärtige Situation gibt größten Anlaß zur Besorgnis, da Maria, das mittlere Kind, nach Angaben der Frau Storz an einer eitrigen Mittelohrentzündung erkrankt ist. Der Antragsteller hält dies für eine psychosomatische Reaktion auf die bestehende Situation, wie sie bereits in der Vergangenheit wiederholt aufgetreten ist.

 

Wir bitten um schnellstmögliche Terminierung.

 

Stoll

Rechtsanwalt




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