für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Von: Staatsanwaltschaft Freiburg
An: Thomas Alteck

Ermittlungsverfahren gegen Sie
wegen sexuellen Missbrauchs von
Schutzbefohlenen

 

Sehr geehrter Herr Alteck,

das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich mit Verfügung vom 22.03.2000 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt.

Hochachtungsvoll
gez. Frank
Oberstaatsanwalt




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