Von: Staatsanwaltschaft Freiburg
An: Thomas Alteck
Ermittlungsverfahren gegen Sie
wegen sexuellen Missbrauchs von
Schutzbefohlenen
Sehr geehrter Herr Alteck,
das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich mit Verfügung vom 22.03.2000 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt.
Hochachtungsvoll
gez. Frank
Oberstaatsanwalt
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