für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Protokoll der Sitzung vor dem Schriftführer des Senats

Bei Aufruf sind erschienen:
    der Antragsteller und Rechtsanwalt Stoll
    die Antragsgegnerin und Rechtsanwältin Kellermann-Körber;
    außerdem erschien der Vertreter des Jugendaintes, Herr Weisser.

Die Parteien werden noch einmal zur Sache angehört.

 

Die Antragsgegnerin erklärt:

Zu dem bisherigen Verlauf des Kontaktversuches kann ich folgendes sagen: Es bedurfte bereits der Einwirkung von Frau Storz und auch von mir, dass die Kinder überhaupt bereit waren, den Kontakt zum Vater aufzunehmen. Nach dem Kontakt haben sie dann, wie mir Frau Storz berichtet hat, ihr gegenüber geäußert, dass sie eine Entschuldigung des Vaters wegen der in der Vergangenheit vorgekommenen Dinge haben wollen. Frau Storz hat das im Elterngespräch angesprochen. Der Antragsteller war nicht bereit, diese Entschuldigung zu geben. Er hat dann auf Anraten von Frau Storz einen Brief an die Kinder geschrieben. Die Kinder haben darauf derart reagiert, dass sie das nicht als ausreichende Entschuldigung angesehen haben und wünschten, dass der Vater sich für einzelne Dinge, die in der Vergangenheit vorgekommen sind, wie die Entführung, die, wie sie gesagt haben, Lügen vor Gericht u. ä. entschuldigt.

Auf Frage, wie sie darauf reagiert habe:

Die Kinder haben den Brief selber gelesen. Ich habe mich da zurückgehalten, ich habe die Kinder auch nicht beeinflußt.

Meiner Ansicht nach kommt es deshalb schon nicht zu einem Umgangsrecht mit dem Vater, weil die Streitigkeiten dauernd fortdauern und die Kinder durch diese Streitigkeiten belastet werden. Hinzu kommen auch Dinge wie das Auftreten des Vaters bei der Erstkommunion. Solange das alles so im Streit ist, wird es nicht zu einem Umgangsrecht mit den Kindern kommen können. Sie lehnen den Kontakt ab.


Auf Frage:

Die Kinder sind jetzt nicht mehr in der Therapie. Anna war noch bis Sommeranfang in einer Therapie, Maria nicht mehr, Yvonne war noch mal kurz vor den Sommerferien ein paar Stunden in Therapie. Es hat sich dabei um eine Spieltherapie gehandelt.


Der Vater wird gehört und erklärt:

Es ist nicht so, dass Frau Storz mir gesagt hat, dass die Kinder eine Entschuldigung wollen. Das ist vielmehr im Elterngespräch von seiten der Mutter gekommen. Frau Storz hat mir dann nur gesagt, dass es vielleicht sinnvoll sei, wenn ich einen entsprechenden Brief schreibe. Sie hat mir auch heute Morgen noch einmal bestätigt, dass der Brief, den die Maria wegen ihrer Erstkommunion geschrieben hat, nicht von Frau Storz angeregt worden ist.

 

Soweit die Mutter auf die Streitigkeiten hinweist, kann ich dazu nur sagen, dass es zu diesen Streitigkeiten ja nicht kommen würde, wenn die Mutter endlich das tun würde, was das Gericht anordnet. Sie hat aber in der Vergangenheit trotz entsprechender Umgangsregelungen sich nie daran gehalten und auch erklärt, dass sie sich daran nicht halten würde. Würde sie sich daran halten, gäbe es keinen Grund für Streitereien. Ich bezweifle auch, dass die Mutter die Kinder hat überreden müssen, den Kontakt zur mir aufzunehmen.

Die Mutter hat immer erklärt, dass die Kinder den Kontakt ablehnen und sie wolle diesen Kontakt nicht. Wenn es zu diesem ersten Kontakt gekommen ist, dann nur deshalb, weil die Kinder selbst sich gegenüber Frau Storz geäußert haben, dass sie den Vater sehen wollen, was den Äußerungen der Mutter widersprach. Die Mutter hintertreibt einfach das Umgangsrecht wo sie es kann und sie hat auch gegenüber Frau Gehring geäußert, dass sie dafür sorgen wird, dass ich die Kinder nicht sehen werde. Im Hintergrund steht immer noch das Thema sexueller Missbrauch, von dem sie nicht loskommt.

 

Der Vertreter des Jugendamts wird gehört und erklärt:

Ich kann nur sagen, dass ich über diese Entwicklung ebenfalls enttäuscht bin. Ich war jedenfalls froh, dass ein Anfang gemacht worden war, der an sich verheißungsvoll aussah. In dem ersten Gespräch der Eltern beim Kinderschutzbund, an dem ich teilnahm, habe ich schon den Eindruck gewonnen, daß, auch wenn es während des Gesprächs Schwierigkeiten gab, die Eltern doch in der Lage sein würden, sich auf einen Kompromiß zu einigen. Die Kinder selbst habe ich nicht angehört, weil sie häufig angehört werden und ich nicht auch noch eine Anhörung durchführen wollte. Das nächste Mal werden sie vom Amtsgericht angehört, das im Umgangsverfahren im November einen Termin zur Anhörung der Kinder und der Eltern bestimmt hat. Ich kann nur sagen, dass der hier unternommene Versuch gescheitert ist und das Verfahren und die Streitigkeiten sich nunmehr fortsetzen werden.


Der Vertreter des Antragstellers stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 19.10.1994 (II, 3)

Die Vertretern der Antragsgegnerin stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 25.11.1994 (II, 27).

Die Vertreterin der Antragsgegnerin erklärt:

Zu der Beschwerde hinsichtlich des Prozeßkostenhilfegesuchs werde keine Stellungnahme abgegeben.

Sodann ergeht

 

BESCHLUSS:

Die Sache wird dem Senat zur Entscheidung vorgelegt.

 

Der beauftragte Richter
Dr. Jagmann

Für die Richtigkeit der Übertragung vom Tonband:
Just.Ang.Schmid




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