für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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                                                Thomas Alteck

Amtsgericht Freiburg
- Familiengericht -
z.Hd. Frau Richterin Merk
Holzmarkt 2
79095 FREIBURG

                                                      28.8.94

Familiensache Alteck./.Alteck
42 F 65/94

 

 

Sehr geehrte Frau Merk,

anbei sende ich Ihnen meine Stellungnahme zum Schreiben der Gegenpartei vom 12. dieses Monats.

Falsch ist die Darstellung der Mutter, dass den betreuten Besuchskontakten eine Familientherapie vorausgehen sollte.

Richtig ist, dass der Beschluß des OLG das Ziel hatte, den, vom gutachtenden Prof. Lempp als dringend gewünschten, Kontakt zwischen Kindern und Vater umgehend wieder herzustellen. Nach den Vorstellungen des Gerichts, dem sich beide Parteien angeschlossen haben, sollte der erste betreute Umgangskontakt der Kinder mit ihrem Vater ab Mitte April funktionieren.

    Beweis: Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des 18. Zivilsenats des OLG Stuttgart vom 4. Feb. 94, Seite 4 oben.

Jeder der Umgangskontakte sollte von gemeinsamen Gesprächen mit den Eltern und gegebenenfalls der Kinder begleitet werden, um die Ängste der Mutter abzubauen.

    Beweis: Protokoll (siehe oben) Seite 3, 1. Abschnitt: Dem ersten Umgangskontakt sollte eine gemeinsames Gespräch der Eltern mit dem Therapeuten vorangehen.

Falsch, und völlig aus der Luft gegriffen, ist der Vortrag der Mutter, der Vater habe mehrfach versucht, einen Kontakt mit den Kindern zu erzwingen.

Richtig ist, dass ich am 17. April diesen Jahres, anläßlich der Kommunion unserer ältesten Tochter, die Messe besuchte, worüber sich Anna sehr gefreut hat. Nach der Messe wollte ich meine Kinder begrüßen, was Herr Ries, der Lebensgefährte der Mutter gewaltsam zu verhindern suchte.

    Beweis: Zeugin Frau Jutta Behring, Strasse, Plz - Ort;  Foto (Anhang 1) Das Foto zeigt Herrn Ries im Moment seines 'Angriffs', als ich im Begriff bin, unsere Kinder zu begrüßen.

 

Bestritten wird im weiteren die Aussage der Mutter, dass seit April mehrere Gespräche mit Prof. Strunk stattgefunden haben.

Richtig ist, dass die Mutter sich zunächst dem Zugriff entzog, weil sie vor dem OLG ihre neue Adresse verschwieg. Sodann hat sie alles unternommen, um einen möglichen Termin immer weiter zu verzögern, und ihn in die Nähe des Termins ihrer Niederkunft zu bringen. So hat sie mit 2 Wochen Verspätung auf Prof. Strunks Bitte reagiert, telefonisch einen Termin zu vereinbaren; hat den vereinbarten Termin unmittelbar vorher -ohne Grund- abgesagt, und es bedurfte einer erneuten und ultimativen Aufforderung seitens Prof. Strunk, bis dass die Mutter bereit war, bei Ihm zu erscheinen. Den ersten gemeinsamen Termin hat sie eine Stunde vor der vereinbarten Zeit, per Fax abgesagt. Auch das kann man als mutwillig bezeichnen, denn nach ihren eigenen Ausführungen, im vorliegenden Schreiben, ging es ihr bereit einige Tage schlecht.

Der Vortrag der Mutter, der einen Zusammenhang zwischen der Begegnung anläßlich der Kommunion, der Absage des Termins 10 Tage später und der Niederkunft, weitere 4 Tage später herstellt, wird zurückgewiesen. Erstens gab meine Anwesenheit keinen Grund zur Beeinträchtigung und zweitens bestätigt jeder Frauenarzt, dass der Geburtstermin = errechneter Termin +/- zwei Wochen ist.


Soweit die Mutter behauptet, das OLG habe ihr Mutterschutz zugestanden, entspricht diese Aussage nicht der Wahrheit. Richtig ist, dass die Mutter bereits zum Zeitpunkt des Vergleichs vor dem OLG die Absicht hatte, diesen zu unterlaufen. Nach der Verlesung flüsterte sie ihrer Anwältin zu, dass sie nun erst einmal auf ihrem Mutterschutz bestehen werde. Der Vater machte das Gericht darauf aufmerksam, und wurde sogleich vom Vorsitzenden Richter brüsk zurückgewiesen. Dies sei doch Unsinn. Das habe die Mutter bestimmt nicht gesagt. Im Gegenteil, sie habe sich gerade klar dafür ausgesprochen, umgehend die betreuten Kontakte in Gang zu bringen und zu unterstützen. Im übrigen sei es ja wohl Unsinn, den Kontakt der Kinder mit dem Vater mit dem Argument Mutterschutz verhindern zu wollen; darunter verstünde man ja wohl etwas anderes.

    Beweis: Dr. Häberle, Vorsitzender Richter des 18. Zivilsenats Oberlandesgericht Stuttgart

 

Aufgrund der Erfahrung aus mehreren Verhandlungsterminen und dem neuerlichen Schriftsatz der Mutter, werde ich im Termin der mündlichen Verhandlung beantragen, die Mutter unter Eid zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen




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