für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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In Sachen

Alteck / Alteck
legen wir gegen den Beschluß vom 17. August 1993

Beschwerde

ein und begründen diese wie folgt:

1.Beim Oberlandesgericht in Stuttgart ist unter dem Aktenzeichen 18 UF 133/93 derzeit ein Verfahren anhängig betreffend die Regelung des Sorgerechts. Der Vater beansprucht das Sorgerecht fur die Kinder. Der Vater hatte die Kinder bereits einmal entfuhrt und für vier Wochen mit sich genommen. Während dieser Zeit wußte über mindestens zwei Wochen hinweg niemand, wo sich die Kinder aufhalten, danach wurde das Jugendamt seitens des Vaters informiert. Diese Befürchtung hegt die Mutter nach wie vor.

2.Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen den Vater wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs. Auch dies ist ein Grund für die Mutter, dass Umgangsrechts derzeit nicht zu akzeptieren.

Für die Mutter wird beantragt:

Der Antragstellerin wird Prozef3kostenhilfe bewilligt, ihr wird die unterzeichnende Rechtsanwältin beigeordnet.

Rechtsanwältin Beglaubigt
gez. Dr. Kellermann-Kärber




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