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Thomas Alteck RA Dr. Müller & Kollegenz.Hd. Herrn Stoll
 Bahnhofstr. 123
 70736 FELLBACH
                                                                                           
15.12.94 18 UF 149/94   Sehr geehrter Herr Stoll, zunächst darf ich Ihnen meine besten Wünsche zu Ihrem Umzug aussprechen. Ich werde es mir nicht nehmen lassen, bei Gelegenheit die Örtlichkeiten selbst in Augenschein zu nehmen.Den Schriftsatz an das OLG würde ich gern etwas anders formulieren - anbei meine Vorstellungen:
   In Sachen Alteck ./. Alteck ist dem Schriftsatz der Antragsgegnerin zu widersprechen, der Antragsteller beeinträchtige mit allen Mitteln das Leben der Kinder.
Hierzu fehlt es an jeglichem substantiierten Vortrag. Richtig ist, dass der Antragsteller ein Buch mit dem Titel `Der Missbrauch des Missbrauchs` im Herder Verlag publiziert hat. Dieses Buch ist selbstverständlich unter einem Pseudonym erschienen und die Namen der Personen wurden allesamt geändert. Daher entspricht es nicht den Tatsachen, wenn die Antragsgegnerin behauptet, durch dieses Buch würde das Leben der Kinder beeinträchtigt; es gibt überhaupt keine Verbindung. Hingegen ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Lektüre dieses Buches, eine gemeinsame Bekannte und ehemals gute Freundin der Antragsgegnerin an den Antragsteller herantrat und ihm folgendes mitteilte. Die Antragsgegnerin hat sich ihr gegenüber bereits viele Monate vor der Trennung der Parteien, zu einem Zeitpunkt, da zwar die Ehe in Frage gestellt war, aber sexueller Missbrauch noch lange kein Thema war, dediziert geäußert, dass der Antragsteller im Falle der Trennung die gemeinsamen Kinder nie mehr wieder sehen werde.     Beweis: Zeugnis der Frau Irene Malisi, Wilhelmstr. 8,
Plz - Ort Daß die Antragsgegnerin nachhaltig und erfolgreich diese vor Jahren dokumentierte und seither mehrfach wiederholte Absicht praktiziert und dem Antragsteller vorsätzlich den Umgang mit den gemeinsamen Kindern vorenthält, kann zwischen den Parteien eigentlich nicht streitig sein. Sofern Sie auf die `Familienbande` verweist ist dazu anzumerken, dass die Kinder auch ein Halbgeschwister auf der Seite des Vaters haben, mit dem sie ebenso keinen Kontakt pflegen dürfen, wie mit ihrem Vater, den Großeltern, Paten und ehemaligen Freunden. DIe Kinder werden in der Isolation gehalten. Das mit Familienbande zu beschreiben ist der nackte Hohn. Aus diesem Grund ist eine Entscheidung zu Gunsten des Antragstellers im Sinne der Kinder und längst überfällig. Dazu merken wir noch einmal an, das der Sachverständige Prof. Lempp vor dem OLG Stuttgart 
im Februar dieses Jahres einen Umgang für dringend wünschenswert hielt und die Kammer 
damals bereits darauf hinwies, dass bei einem erneuten Nichtzustandekommen über das 
Sorgerecht neu zu befinden sei. Wir bitten daher noch einmal dringend um Terminierung. 
 
 
 
 
 
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