für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Von: RA Kellermann-Körber
An: Familiengericht

 

In Sachen

Alteck / Alteck

 

können wir dem Gericht mitteilen, dass am 17. März 1995 ein erster Kontakt zwischen den Kindern und dem Vater beim Kinderschutzbund stattgefunden hat.

Der Antragsteller wollte diesen Kontakt dokumentieren. Von einer derartigen Dokumentation halten wir nichts. Der Antragsteller wollte Herrn Weiser vom Jugendamt als Zeugen zuziehen. Herr Weiser hatte keine Zeit, aus diesem Grund hat sich die Sache erledigt. Wir hoffen sehr im Interesse der Kinder, dass der Antragsteller nicht versucht, eine Dokumentation des Besuchskontakts in sonstiger Weise herbeizuführen, da dies keinesfalls dem Wohle der Kinder entsprechen kann.

 

Rechtsanwältin
Dr. Kellermann-Körber




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