für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Kreisjugendamt Freiburg

Familienrechtsstreit Alteck

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Jagmann ‚

auf ihr Schreiben vom 09.06. hin, das wir am 19.06.1995 erhalten haben, wurde am 22.06. ein Hausbesuch bei Frau Alteck in Sonstwo durchgeführt. Dabei wurde mit Frau Alteck die Situatian erörtert. Frau Alteck bewohnt in der Markgräfler Gemeinde Sonstwo zusammen mit ihrem Lebensgefährten, dem gemeinsamen Kind Joscha das ein Jahr alt ist und den drei Kindern Anna, Yvonne und Maria, eine Doppelhaushälfte, die sich im Besitz ihres Lebensgefährten befindet.

Sie selbst ist Hausfrau, ihr Lebensgefährte kommt überwiegend für den Unterhalt für Frau Alteck und deren Kinder auf.

Alle drei Kinder besuchen die Grundschule (1., 3. und 4. Klasse), die älteste Tochter Anna wird im Sommer auf die Realschule in Heitersheim überwechseln. Die Kinder haben sich in Sonstwo mittlerweile gut eingelebt, Frau Alteck berichtet, dass es im sozialen Umfeld keinerlei Schwierigkeiten gibt.

Im Rahmen des anhängigen Familiengerichtsverfahrens ist ein begleitendes Umgangsrecht (durch die Psychologin, Frau Storz, vom Kinderschutzbund Freiburg) initiiert worden. Im Rahmen eines gemeinsamen Gespräches mit beiden Elternteilen wurden zunächst die Rahmenbedingungen erklärt, in der Folge fand ein Besuchstermin des Vaters mit den Kindern in den Räumen des Kinderschutzbundes in Freiburg statt.

Leider kam es entgegen der ursprünglichen Absicht zu keinen weiteren Besuchskontakten.

Frau Alteck berichtet hierzu, dass die Kinder weitere Besuchskontakte verweigert hätten, die begleitende Psychologin, Frau Storz, auch nach Rücksprache mit den Therapeutinnen der Kindern, deren Entscheidung akzeptiert habe. Frau Alteck selbst berichtet, dass sie sich weitere Besuche habe vorstellen können, sie habe sich nach der langen Zeit der Auseinandersetzungen um die Kinder eigentlich dadurch entlastet gefühlt, dass ein Umgangsrecht des Vaters in dem betreuten Rahmen möglich war. Die Kinder seien auch nach dem Besuchskontakt mit dem Vater zwar etwas "überdreht" gewesen, was jedoch angesichts der bisherigen Entwicklung verständlich sei.

Auf das Schreiben der Tochter Maria wegen der Kommunion hin angesprochen berichtet Frau Alteck, dass Maria ihr gegenüber schon länger und öfters mitgeteilt habe, dass sie nicht wünscht, dass der Vater zur Kommunion kommt. Frau Alteck hat daraufhin der Tochter angegeben, dies dem Vater selbst mitzuteilen, was Maria dann auf Drängen der Mutter auch getan hat. In diesem Zusammenhang sei auch die Formulierung verständlich.

Auch von hier aus wird es bedauert, dass es zu keinen weiteren Besuchskontakten des Vaters mit den Kindern mehr kam. Wir gehen davon aus, dass die Psychologin, Frau Storz, über die Gründe, die zum Scheitern führten, dem OLG direkt berichten wird.


gez. Weisser




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