für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
Schriftgröße:   grösser   /   kleiner      
   


Geschäfts-Nr.
42 F 106/94                                         31.10.94

 

In Sachen

Alteck
gegen
Alteck

wegen Regelung des Umgangs mit dem Kind

 

Sehr geehrter Herr Alteck,

Ihre Anträge können erst weiter bearbeitet werden, wenn die Akten des Familiengerichts Böblingen und des Oberlandesgerichts Stuttgart dem Gericht vorliegen.

Im übrigen weisen wir darauf hin, dass einstweilige Anordnungen glaubhaft zu machen sind und eine Dringlichkeit voraussetzen.

Schließlich weisen wir darauf hin, dass sämtliche Anträge in 4facher Fertigung dem Gericht einzureichen sind. Wir bitten, die entsprechenden Mehrfertigungen für die Gegenseite und das Jugendamt nachzureichen.

Mit freundlichen Grüßen
Merk
Richterin am Amtsgericht




Seiten-Anfang