|  |  |  | 
				
					|  |  |  |  |  |  
					| Schriftgröße:  
						  
						grösser
						  /   
						kleiner |  
					|  |  | 
 
 
 Ende der UnschuldsvermutungDas Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein bestätigte die Kündigung eines Lehrers.
Der Grundsatz der Unschuldsvermutung verbiete nicht den Ausspruch einer 
Verdachtskündigung. 
Bei einem dringenden Tatverdacht rechtfertige der dadurch 
entstehende Vertrauensverlust eine außerordentliche Kündigung. Es gehe nicht um 
die Frage der tatsächlichen Schuld oder Unschuld.
 
 Aus den Bildern, den Erläuterungen des behinderten Schülers und den von 
Schülern und Lehrern bestätigten Rahmenbedingungen ergebe sich trotz einiger 
Widersprüchlichkeiten ein dringender Tatverdacht, der die Kündigung angesichts 
des wiederholten Vorwurfs rechtfertige. Der Arbeitgeber sei insoweit nicht 
verpflichtet gewesen, ein eigenes Glaubwürdigkeitsgutachten bzgl. der Angaben 
des Schülers einzuholen. Das Urteil ist rechtskräftig.
 
 (Pressemitteilung LAG Schleswig-Holstein vom 16.5.2002,
 Urteil vom 18.12.2001 - 1 Sa 380 b/01)
 
 
 
 
 
 
 |  |  |  
					|  |  |  |  
					|  | Wir verwenden Cookies,um die Zugriffe auf unsere 
						Webseite
						zu analysieren. 
						mehr erfahren
 
 Copyright 
						© 2012-2025 by Thomas Alteck
 |  |  |  |  |