von: RA Stoll
an: Familiengericht
In Sachen
Alteck / Alteck
wird mitgeteilt, dass die Antragsgegnerin seit Mitte Dezember nicht in die Strasseaße in Unbenannt zurückgekehrt ist. Die Kinder gehen nicht zur Schule, obwohl sie bereits am 11. des Monats wieder begonnen hat. Am 10. Januar hat die Antragsgegnerin Annas Lehrerin angerufen und erklärt, sie sei durch Krankheit an der Rückreise gehindert. Sie machte keine Angaben über die Art der Erkrankung und sagte auch nicht wer erkrankt ist. Sie wurde aufgefordert, ein ärztliches Attest zu schicken, das liegt bislang nicht vor.
Niemand weiß, wo sie ist - weder der Kinderschutzbund noch das Jugendamt oder ihre Eltern. Keiner hat seit Mitte Dezember mit ihr in Kontakt gestanden.
RA Stoll
Rechtsanwalt
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