für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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1995

 
27. Jan. Der beauftragte Richter faßt die Geschehnisse zusammen Er hat sich gründlich vorbereitet. Er erklärt, dass der Vater verständlicherweise nicht mit dem Verlauf unter Prof. Strunk zufrieden sein kann, und er schlägt vor, dass man einen neuen Anlauf macht. Er wird das Jugendamt Freiburg damit beauftragen, betreute Kontakte zu organisieren. Wieder stimmt die Mutter zu, aber sie betont, dass sie keinesfalls gegen den Willen der Kinder solche Kontakte unterstützen wird. Es wird vereinbart, das Sorgerechtsverfahren und das Bestrafungsverfahren zunächst auszusetzen.
??. Feb. Das Jugendamt beauftragt den Kinderschutzbund. Die für den Kinderschutzbund arbeitende Psychologin läd beide Eltern zum gemeinsamen Gespräch am 21. Februar ein.
21. Feb. Im Gespräch wiederholt die Mutter, dass sie Kontakte beführwortet, die Kinder aber nicht wollen, und sie nicht gegen den Willen der Kinder agieren will. Es wird verabredet, dass Frau Storz, die Psychologin, zunächst die Kinder kennenlernt und, gegebenenfalls am 17. März ein betreuter Kontakt mit dem Vater stattfindet.
08. Mrz. Mutter ist mit den Kindern bei Frau Storz. Diese ruft später an und erklärt, dass die Kinder den Vater treffen wollen. merkwürdig: Die Mutter behauptet doch immer das Gegenteil.
17. Mrz. Zum ersten Mal seit zweieinhalb Jahren treffen sich Kinder und Vater. Große Unsicherheit auf beiden Seiten. Der Vater weint vor Glück. Die Kinder beziehen ihn mehr und mehr in ihr Spiel mit ein. Gesprochen wird nur ein wenig über die Schule, um keinerlei Kritik seitens der Mutter zu provozieren.
23. Mrz. Nachbearbeitung: Beide Eltern bei Frau Storz: Mutter erklärt, dass die Kinder wieder unruhiger schlafen. Yvonne (7) habe zwei Tage nach dem Termin darauf bestanden, ohne Windel zu schlafen und sei seitdem trocken - angeblich, weil sie jetzt nicht mehr so viel Angst vor dem Vater hat. Die Kinder wollen den Vater angeblich nicht eher wieder sehen, bis dass er sich bei ihnen für die Vergangenheit entschuldigt hat. Frau Storz hält das für eine gute Idee. Auf Nachfrage des Vaters, wofür er sich entschuldigen soll, meint sie, er könne doch einfach einen Brief schreiben, in dem er pauschal erklärt, dass er sich für die Dinge der Vergangenheit entschuldigt. Der Vater macht deutlich, dass das nicht in Frage kommt, da er sich außer Kindesentzug nichts vorzuwerfen hat und eine Pauschalentschuldigung den von der Mutter unwahr behaupteten Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einschließen würde. Ferner erklärt die Mutter, dass Maria auf keinen Fall will, dass der Vater zu ihrer Kommunion kommt.
11. Apr. Frau Storz trifft die Kinder zum Nachgespräch.
12. Apr. Frau Storz meldet sich telefonisch. Die Kinder haben erklärt, dass sie den Vater nicht eher treffen wollen, bis dass er sich schriftlich für die Vergangenheit entschuldigt hat.
13. Apr.  Da der Wunsch der schriftl. Entschuldigung nicht von den Kindern kommt, entschließt sich der Vater, zweigleisig zu fahren. Er fordert seinen Anwalt auf, das Sorgerechtsverfahren weiterzuführen und schreibt den Kindern einen Brief, in dem er sich für den Kindesentzug entschuldigt.
18. Apr. Heute sollte der zweite Besuchstermin stattfinden. Die Mutter meldet sich nicht - er platzt.
02. Mai Auf dem Anrufbeantworter erklärt Frau Storz, dass die weiteren Besuchstermine am 5. und 15. Mai nicht stattfinden werden. Die Mutter habe angerufen und erklärt, dass die Entschuldigung unzureichend sei und die Kinder Angst vor weiteren Kontakten hätten.
03. Mai Vater erhält Einschreibebrief von Maria. Der Umschlag ist von der Mutter geschrieben. Inhalt: An Thomas Alteck. Papa, ich sag' es dir, du sollst nicht an meiner Kommunion kommen! Und wenn du kommst, gibt es Ärger! Deine Tochter Maria Alteck. Der Brief enthält mitsamt der Groß-Klein Schreibung 10 Fehler, einschließlich einmaliger falscher Schreibweise des eigenen Familiennamens. Diese, sowie die Wortwahl deuten darauf hin, dass Maria zu diesem Brief gedrängt worden ist; zumal sie überhaupt keine Schulprobleme hat. Eine ebenfalls auf den Brief gemalte Maus paßt ebensowenig zum Charakter des Briefes.
30. Mai Frau Storz läßt den Vater telefonisch wissen, dass sie für sich keine weitere Möglichkeit sieht, Kontakte herzustellen.
01. Jun. Neuerliches Schreiben an das OLG mit Bitte um schnellstmögliche Terminierung.
06. Jun. Im persönlichen Gespräch mit dem Vater wiederholt Frau Storz ihre Ohnmacht gegenüber der Situation.
31. Jul. Das OLG weist den Befangenheitsantrag des Vaters gegen die Richterin Merk am Amtsgericht Freiburg zurück.
15. Aug. Das Amtsgericht läd zur Verhandlung über das Umgangsrecht am 5. September.
05. Sept. Pünktlich zu Verhandlungsbeginn um 8:30 Uhr ruft die Mutter bei Gericht an und erklärt, dass sie wegen Krankheit nicht kommen kann.
15. Sep. vor dem OLG erklären Mutter, Vater und Jugendamt den Versuch betreuter Kontakte bei Prof. Strunck für gescheitert
18. Sep. Die Mutter beantragt den Ausschluß des Umgangs. Sie sagt, dass die Kinder -trotz aller Bemühungen der Mutter- zu keinem weiteren Kontakt mit dem Vater bereit sind.
03. Nov. Beschluß des OLG. Die Beschwerde gegen die Sorgerechtsentscheidung wird zurückgewiesen. Die Kinder bleiben bei der Mutter. Es wurden keine neuen Erkenntnisse vorgetragen.
03. Nov. Die Anwältin der Mutter versucht durch Taktieren Zeit zu gewinnen. Sie beantragt Terminverlegung für die Umgangsregelung.
10. Nov. Nachdem das Gericht der Terminverlegung nicht zugestimmt hat, stellt die Gegenpartei einen Befangenheitsantag um eine Umgangsentscheidung weiter zu verzögern.
01. Dez. Da die Gerichte offensichtlich sehr schnell sind, bittet die Anwältin nun, ihr mehr Zeit zur Antwort auf die Stellungnahme der Richterin zu geben.
20. Dez. Der Befangenheitsantrag gegen die Richterin Merk wird vom OLG als unbegründet zurückgewiesen.



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