für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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In Sachen
Alteck / Alteck

wurde der Ergänzungsbericht des Jugendamts vom 22.12.1992 dem Antragsteller weitergeleitet, gleiches gilt für den Schriftsatz vom 15.12.1992.

Aus der Sicht des Antragstellers haben alle 3 Kinder durch den Verbleib bei der Antragsgegnerin in den vergangenen 12 Monaten erhebliche psychische Schäden erlitten.

In der Anlage überlasse ich in doppelter Fertigung eine Abschrift des Tonbandprotokolls der in der Sitzung vom 20.08.1992 vorgespielten Tonbänder. Dieser von der Antragsgegnerin in der Verhandlung nicht bestrittene Sachverhalt stellt nicht nur nach Auffassung des Antragstellers eine Verfehlung im Sinne des § 1666 BGB dar. Die Art und Weise, wie sich die Antragsgegnerin dazu bekannt hat, läßt keine Rückschlüsse auf eine gewisse Einsichtsfähigkeit erkennen, so dass auch für die Zukunft derartige Handlungen nicht ausgeschlossen, sondern eher wahrscheinlich erscheinen.

Nach Aussage von Annas Lehrerin sind im Unter-

richt an Anna seit dem neuen Schuljahr keine Ängste mehr zu beobachten. Vor den Ferien war Anna im Unterricht, insbesondere zum Ende der Stunde, wenn ihre Konzentrationsfähigkeit nachließ, in sich zurückgezogen und geistesabwesend und dabei augenscheinlich ängstlich. In der Pause hing sie sehr viel am Rockzipfel der Lehrerin. Jetzt bewegt sie sich auch in den Pausen frei wie die anderen Schüler. Der Antragsteller erinnert daran, dass diese Veränderungen auftraten, nachdem Anna 4 Wochen mit dem Antragsteller zusammen war, die " Behandlung " bei Kobra aufhörte und ein mehr oder weniger regelmäßiger Besuchskontakt mit dem Antragsteller zustande gekommen ist.

Beweis:Für diesen Vortrag: Zeugnis der Frau Dorster, zu laden über die Waldorfschule Böblingen/Sindelfingen

Desweiteren sei in Erinnerung zu rufen, dass Yvonne, der von Dr. Weisbach und Prof. Lempp mutistische Züge bescheinigt worden waren, nach den Sommerferien munter sprach ( siehe Jugendamtsbericht vom 19.08.1992 ). Die Erziehungsunfähigkeit der Antragsgegnerin ergibt sich daraus, dass sie nach wie vor versucht, den Kontakt der Kinder zum Vater soweit wie möglich zu unterbinden. So hat sie nicht nur in der Vergangenheit jeglichen Kontakt, auch gegen den ausdrücklichen Rat des Sachverständigen Prof. Lempp, unterbunden, sie unterläuft auch immer wieder das vereinbarte Besuchsrecht. An nur 2 Terminen waren alle 3 Kinder anwesend. Die Antragsgegnerin hat zum Beispiel entgegen der Vereinbarung zum Termin am 06.11.1992 eine Freundin von Anna mitgebracht und sodann Anna erklären lassen, sie wolle lieber mit der Freundin - in der bereits geplanten Weise - spielen.

Seitdem die Antragsgegnerin erleben mußte, dass sich Yvonne in ihrem Beisein für den Verbleib beim Vater aussprach, obwohl die Antragsgegnerin zuvor gegenüber der Betreuerin gesagt hatte, dass alle Kinder nicht beim Antragsteller bleiben wollten, unterläuft sie auch die Absprache mit dem Kinderschutzbund, dass die Kinder selbst sich erklären müssen. Seit 27.11.1992 kamen keine Besuchstermine mehr zustande, bezüglich der Termine vom 04. und 11.12.1992 erhielt der Antragsteller den lapidaren Anruf, die Kinder wollten nicht zu ihm kommen. Festzuhalten ist, dass die Antragsgegnerin seit dem 13.12.1992 mit den Kindern unter wiederholter Mißachtung der Schulpflicht mit unbekanntem Ziel verreist ist. Eine Nachfrage des Antragstellers bei der Schule ergab, dass Unterrichtsende der 19.12.1992 gewesen ist und dass die Antragsgegnerin ihre " Reisemaßnahme " nicht mit der Schule abgestimmt hat. Es ist in diesem Zusammenhang daran zu erinnern, dass die Antragsgegnerin bereits im Frühjahr 1992 während der Schulzeit 2 Wochen Ferien machte, obwohl eine zeitliche Bindung bei ihr nicht gegeben ist und dass sie auch im August 1992 die Schulpflicht von Anna und Maria grob mißachtet hatte.

Im Hinblick auf das Kindeswohl ist es unerläßlich, dass die Kinder nach den Erfahrungen der letzten Monate eine stabile Beziehung zu einem Elternteil haben. Der Antragsteller ist nach einem 12-wöchigen stationären Kuraufenthalt in einer Klinik für Psychosomatik, die aufgrund einer depressiven Erschöpfung, Schlaflosigkeit und ständigen Magendrucks, ausgelöst durch die

Situation, dass er dem permanenten Missbrauch seiner Kinder durch die Antragsgegnerin und der aus seiner Sicht heraus gesehen unfaßbaren Haltung des Jugendamts tatenlos zusehen muß, geboten war, von seinem Arbeitgeber ultimativ aufgefordert worden, seine Familienverhältnisse zu ordnen oder aber das Arbeitsverhältnis zu beenden. Einzig allein aber die IBM sichert dem Antragsteller nach wie vor die Möglichkeit zu, von zuhause aus tätig zu sein. Eine weitere Verzögerung der Entscheidung würde den Verlust dieses Arbeitsplatzes und im Hinblick auf die Zukunft der Kinder eine Fremdbetreuung - den Verlust beider Elternteile - bedeuten.

Wie bereits geschildert, nehmen die Auf fällig keiten der Kinder weiter zu. Anna stiehlt mittlerweile der Antragsgegnerin ebenso wie ihren Geschwistern Geld. Dies hat die Antragsgegnerin gegenüber der Betreuerin vom Kinderschutzbund am 09.10.1992 erklärt. Maria fehlt auffällig häufig in der Schule. Die Abwesenheit beträgt immer nur einen Tag und ist regelmäßig durch Bauchschmerzen verursacht.

Anna fehlt nicht häufig, aber wenn sie fehlt ist die Ursache ebenfalls Bauchschmerzen und Erbrechen. Aus der Sicht des Antragstellers handelt es sich um psychosomatische Reaktionen, wie sie bereits zur Begründung des Antrags vom 27.11.1992 für die Gefährdung der Kinder angeführt worden sind.

Im Hinblick auf das Kindeswohl wird dringend darum gebeten, Termin zu bestimmen, wobei es nach Auffassung des Antragstellers jetzt nach dem Vorgetragenen nicht nur des Ergebnisses eines psychiatrischen Gutachtens bedarf, um die Erziehungsunfähigkeit der Antragsgegnerin festzustellen.

Abschließend legt der Antragsteller noch Wert darauf, dem Gericht Ausschnitte aus einem Buch des Prof. Uwe Jörg Jopt von der Uni Bielefeld aus dessen Veröffentlichung " Im Namen des Kindes -Plädoyer für die Abschaffung des alleinigen Sorgerechts " vorzutragen. Er schreibt auf den Seiten 71 bis 74 folgendes:

"~n~L 'auch nicht allzu häufig, so ist mir doch immer wieder ein 'Typus von Frau und Mutter begegnet, der mir lange Zeit schlichtweg ein Rätsel war. Ich meine Frauen, die ...




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