Von: RA Oesterle
An: Thomas Alteck
Familiensache Alteck wegen: Regelung des Umgangs Familiengericht Freiburg (42 F 18/99)
Sehr geehrter Herr Alteck,
mit Beschluß des Familiengerichts Freiburg vom 07.05.1999 wurde ich den Kindern Anna, Maria und Yvonne gemäß § 50 FGG als Verfahrenspfleger (,‚Anwalt des Kindes") beigeordnet.
Meine Aufgabe besteht darin, durch meine Interessenvertretung die Kinder während des gesamten Verfahrens zu begleiten, wobei ich gleichzeitig verpflichtet bin, für die Verwirklichung der Beteiligungs-, Anhörungs- und Beschwerderechte der Kinder einzutreten.
Unerläßlich ist es daher, mit sämtlichen Beteiligten, insbesondere auch mit Ihnen als Antragsteller, ein persönliches Gespräch zu führen.
Ich darf Sie bitten, mich wissen zu lassen, ob und wann die Möglichkeit besteht, dass Sie zu einem persönlichen Gespräch in mein Büro kommen. Ich selbst bin bis zum 06.06.1999 in Urlaub, eine Möglichkeit des Gesprächs ergibt sich ab dem 16.06.1999.
Mit freundlichem Gruß
i. V. f. d. nach Diktat urlaubsbedingt abwesenden
Fachanwalt für Familienrecht Volker Oesterle
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