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 Von:  Staatsanwaltschaft FreiburgAn:   Thomas Alteck
 Ermittlungsverfahren gegen Siewegen sexuellen Missbrauchs von
 Schutzbefohlenen
   Sehr geehrter Herr Alteck, das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich mit Verfügung vom 22.03.2000 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt. Hochachtungsvollgez. Frank
 Oberstaatsanwalt
 
 
 
 
 
 
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