für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Von: RA Stoll
An: OLG Stuttgart


In Sachen

Alteck / Alteck

 

beantrage ich,

die Beschwerde der Mutter gegen das dem Vater zustehende Umgangsrecht zurückzuweisen und demzufolge das Prozeßkostenhilfegesuchs mangels Erfolgsaussicht ebenfalls zurückzuweisen.

Dem Vater liegt es dringend daran, zumindest nach über 10-monatiger Pause Gelegenheit zu haben, mit den Kindern den natürlichen Umgang zu pflegen, der seit November vergangenen Jahres nicht mehr besteht.

Die Mutter ist wiederum im Begriff, die 3 ehegemeinschaftlichen Kinder einer sogenannten Selbsthilfegruppe zuzuführen, in der bekanntermaßen meist selbst sexuell missbrauchte Frauen sitzen, die sich - leider ohne entsprechende Qualifikation und mit eingeschränkter Sicht - berufen fühlen, andere zu unterstützen. Der Vorrichter hat zu Recht der Mutter im August 1992 die "Behandlung" der Kinder gerade durch KOBRA untersagt.

Es zieht sich leider wie ein roter Faden durch die Sinneswelt der Mutter, dass in der Form gegen den Vater intrigiert wird, dass angebliche Aussagen Dritter zitiert werden. Der Vater hat stets und auch im jetzigen Verfahren in der Beschwerdeinstanz daraufhingewiesen, dass die Behauptungen der Mutter nie überprüft wurden. Der Versuch des Vaters, auf der Schiene eines Ermittlungsverfahrens gegen die Mutter eine Nachprüfung von deren Behauptungen zu erreichen, ist wegen fehlendem öffentlichen Interesse gescheitert.

Aus der Sicht des Vaters ist es reine Heuchelei, wenn die Mutter vorträgt, sie würde den Kontakt der Kinder mit dem Vater schon gerne erlauben, wenn nur der schlimme Verdacht, von dem sich die Mutter nicht befreien kann, geklärt wäre. Es ist doch die Mutter, die sich über viele Monate dem Wunsch des Vaters nach einem kinderpsychologischen Gutachten widersetzt hat. Desweiteren zeigt die Tatsache, dass die Mutter vom ersten Tag der Trennung an bis heute auch telefonische Kontakte zu den Kindern unterbindet und die Kinder dem Vater nicht einmal am Fenster zuwinken läßt und in all den Monaten keine Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenke entgegenehmen läßt, doch mehr als deutlich, dass das wahre Ziel der Mutter die Entfremdung der Kinder vom Vater ist.

Bereits 2 1/2 Jahre vor der Trennung der Parteien - zu diesem Zeitpunkt war die Ehe der Parteien nicht in Frage gestellt - äußerte sich die Mutter gegenüber einer Freundin, die sich damals scheiden ließ und ein gemeinames Sorgerecht vereinbarte:

"Ich würde das nicht machen. Sollte es bei uns jemals zur Scheidung kommen, wird Thomas die Kinder nie wieder sehen!"

Beweis:Zeugnis der Frau Ute Helbling, Talstraße, Plz - Ort.

Sollte der Senat ein kinderpsychologisches Gutachten trotz der eindeutigen Beweise des Gegenteils für erforderlich halten, wird sich der Vater dem natürlich nicht entziehen. Er vertritt die Auffassung, dass die Mutter ihm die Kinder vorsätzlich vorenthält.

Wie sich aus dem Akteninhalt ergibt, hat der Vater bereits seit Dezember 1991 darauf gedrängt, ein derartiges Gutachten zu erstellen, was die Mutter, KOBRA und aber auch das Jugendamt vereitelt hat.

Durch die Einholung des beantragten Gutachtens soll aus der Sicht der Mutter wohl nur Zeit gewonnen. werden, weshalb der Erlaß der einstweiligen Anordnung einfach nur mehr der Bescheidung bedarf. Die Kinder sollen dem Vater entfremdet werden, bis kein einziger Psychologe mehr zu einem Betreuungswechsel rät.

Daß ein entlastendes Gutachten die Situation verändern würde, erscheint mehr als zweifelhaft, weil die Mutter nicht einmal zur Durchführung des gerichtlich beschlossenen, betreuten Besuchsrechts bereit gewesen war.

Zu den Bildern, die bislang außer dem Jugendamt noch niemand zu. Gesicht bekommen hat, sei die Anmerkung erlaubt, dass die Mutter bereits durch Falschbehauptungen, wie "die Kinder haben Angst vor dem Vater" auffällig geworden ist. Dennoch war das Jugendamt nicht bereit, dem Wunsch des Vaters zu folgen und festzustellen, ob die zitierten Bilder überhaupt von den Kindern gemalt worden sind.

Der Vater hat weder in den 4 Wochen des Sommers 1992, als die Kinder bei ihm waren, noch bei den Kontakten beim Kinderschutzbund Böblingen, wo er immer mit den Kindern gemalt hat, erlebt, dass Bilder, wie die beschriebenen, erstellt worden sind. Auf Nachfrage hat die genannte Zeugin Schaten (Babysitterin) dem Vater bestätigt, dass sie von der Mutter immer wieder mit merkwürdigen Bildinterpretationen konfrontiert wurde, sie selbst aber die Kinder auch noch nie ein derartiges Bild hat malen sehen. Es besteht daher der begründete Verdacht, dass dem Jugendamt Bilder vorgelegt wurden, die nie und nimmer von den Kindern stammen.

Sollten die Bilder überhaupt noch existieren, ließe sich vielleicht aufklären, ob sie überhaupt von den Kindern stammen. Bedauerlicherweise ist aber der Aufenthaltsort der Kinder und der Mutter seit Monaten unbekannt, so dass das örtlich zuständige Jugendamt hiermit auch nicht betraut werden kann. Es ist weiterhin unklar, ob die beiden schulpflichtigen Kinder Anna und Maria ihrer Schulpflicht seit 25.01.1993 nachkommen.

Stoll
Rechtsanwalt




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