für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Von: RA Kellermann-Körber
An: OLG Karlsruhe

 

In Sachen

Alteck / Alteck

 

bitten wir bei zukünftigen Entscheidungen zunächt zu berücksichtigen, dass wir uns bis einschließlich 14. Juli 1995 im Jahresurlaub befinden.

 

Zu den Geschehnissen in der Vergangenheit seit der letzten mündlichen Verhandlung nehmen wir wie folgt Stellung:

 

Am 21. Februar 1995 fand ein erstes Elterngespräch mit Frau Storz und Herrn Weisser statt. Am 08. März 1995 führte Frau Storz ein Gespräch mit den Kindern. Am 17. März 1995 fand ein betreutes Umgangsrecht mit allen drei Kindern und dem Antragsteller statt. Am

23. März 1995 erfolgte ein weiteres Elterngespräch mit Frau Storz, wobei es um eine Nachbesprechung des Umgangsrechts vom

17. März 1995 ging und um Zukunftsplanungen zum Umgangsrecht. Am

11. April 1995 erfolgte ein weiteres Kindergespräch zwischen Frau Storz. Damals war Maria krank.

Aufgrund dieser Gespräche war man sich einig, dass der Vater ein Entschuldigungsschreiben an die Kinder verfassen sollte. An Ostern traf dieses Schreiben des Vaters an die Kinder ein. Für die Kinder war diese Entschuldigung seitens des Vaters aber nicht ausreichend. Die Kinder fühlten sich nicht Ernst genommen und unter Druck gesetzt. Zu diesem Zeitpunkt wollten die Kinder den Vater nicht wiedersehen.

Am 30. Mai 1995 fand ein gemeinsames Gespräch zwischen Frau Storz und den Kindertherapeutinnen statt.

Der von Maria kurz vor ihrer Erstkommunion geschriebene Brief an den Vater gibt ihrer Betroffenheit über die gewalttätigen Ausschreitungen des Vaters anläßlich Annas Erstkommunion im Vorjahr Ausdruck. Frau Storz hatte Maria ermutigt, sich hierwegen persönlich mit dem Vater schriftlich in Verbindung zu setzen.

Rechtsanwalt




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