Von: RA Kellermann
An: Familiengericht
42 F 106/94
In Sachen Alteck / Alteck
wegen Regelung des Umgangs mit dem Kind
zeigen wir hiermit an, dass wir die Antragsgegnerin, Frau Ute Alteck, Rappoltsteinerstr. 20a, 79427 Sonstwo, vertreten.
Wie bereits telefonisch mitgeteilt, war es der Antragsgegnerin aufgrund akuter Erkrankung leider nicht möglich, den auf
5. September 1995, 8.30 Uhr anberaumten Gerichtstermin wahrzunehmen.
Zum Nachweis fügen wir das ärztliche Attest der Frau Luitgardis Lukas vom 5.9.1995 bei.
Wir bitten um Anberaumung eines neuen Termins.
Rechtsanwälte
Dr. Kellermann-Körber
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