für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
Schriftgröße:   grösser   /   kleiner      
   


   
 

1993

  
16. Feb. Verhandlung vor dem Amtsgericht Böblingen: Richter Taxis stellt klar, dass er niemals die Besuchskontakte beim Kinderschutzbund ausgesetzt hat und auch kein Antrag dazu vorlag. Die Mutter weigert sich 15 Minuten lang ihre Adresse zu nennen. Dann gibt sie eine Adresse in Bollschweil an.
24. Feb. Scheidungsurteil: Die elterliche Sorge hat die Mutter; der Vater darf die Kinder an jedem dritten Wochenende eines Monats von Samstag früh bis Sonntag abend zu sich nehmen und mit ihnen im Sommer 2 Wochen und nach Weihnachten eine Woche in Ferien fahren.
08. Mrz. Vater informiert die Mutter per Einschreiben, dass er die Kinder am 20.März um 11:00 Uhr holen wird. Die Mutter nimmt das Einschreiben entgegen.
20. Mrz. Beim Versuch, die Kinder zu holen, stellt der Vater fest: Die Mutter wohnt nicht mehr an dem vor Gericht angegebenen Wohnort in Bollschweil.
23. Mrz. Auskunft der Gemeinde Bollschweil: Die Mutter hat sich nicht ab- oder umgemeldet. Die Kinder gingen nie in Bollschweil in die Schule.
24. Feb. Scheidungsurteil: Die elterliche Sorge hat die Mutter; der Vater darf die Kinder an jedem dritten Wochenende eines Monats von Samstag früh bis Sonntag abend zu sich nehmen und mit ihnen im Sommer 2 Wochen und nach Weihnachten eine Woche in Ferien fahren.
30. Mrz. Beschwerde des Vaters gegen die Sorgerechtsentscheidung beim OLG Stuttgart
02. Apr. Die Mutter hat mit Datum 29. Mrz. ebenfalls Beschwerde gegen das Umgangsrecht eingereicht als Adresse gibt sie die bekannte Adresse in Bollschweil an.
08. Apr. Vater stellt Strafantrag wegen Kindesentzug.
24. Apr. Ein Brief des Vaters an die Adresse Bollschweil kommt zurück mit der Notiz: 'nicht abgeholt'.
07. Mai Mit Datum 3. Mai, begründet die Gegenseite die 8 Wochen zuvor eingelegte Beschwerde mit den zentralen Aussagen: Ein konkreter Missbrauchsverdacht sei vom Jugendamt bestätigt worden und die Therapeuten bei KOBRA äußerten sich inzwischen, dass ein sexueller Missbrauch vorliege.
25. Mai Anhörung vor dem OLG Stuttgart - die Mutter weigert sich, ihre Adresse zu nennen. Die Kinder spielen draußen und beziehen Jutta, deren Identität sie nicht kennen, mit ein. Jutta wird Zeugin, wie die Kinder von der Mutter unter Androhung körperlicher Gewalt (erhobener Arm der Mutter - schützende Gesten der Kinder) auf die Anhörung vor dem OLG vorbereitet: "Wenn der Papa herauskommt, kein Kontakt ! -kein Kuß ! ..." Nach einer Verhandlungspause ist Juttas Identität geklärt und den Kindern untersagt, weiter mit ihr Kontakt zu haben.
27. Jul. Prof. Lempp ruft an und sagt, dass Mutter und Kinder nicht zum Gutachtentermin erschienen sind. Er fragt nach der Adresse. (nach wie vor unbekannt)
28. Jul. Gespräch mit dem Gutachter, Prof. Lempp
11. Aug. RA Stoll teilt dem Vater die neue Adresse der Mutter in Sonstwo mit - der schreibe sofort einen Brief bzgl. des Umgangsrechts und beauftrage Herrn Stoll, einen Bestrafungsantrag zu stellen.
14. Aug. Vater versucht, wie angekündigt, in Sonstwo die Kinder zum Wochenende abzuholen - es wird niemand angetroffen.
16. Aug. Brief kommt zurück: Annahme verweigert!
17. Aug. Der Mutter wird ein Zwangsgeld in Höhe von 1000,- DM bei Zuwiderhandlung gegen das beschlossene Besuchsrecht angedroht.
19. Aug. Das Schulamt Freiburg teilt mit, dass die Kinder seit dem Umzug nach Sonstwo dort regelmäßig in die Schule gehen.
25. Aug. Die Staatsanwaltschaft Freiburg, die aus Stuttgart das Verfahren übernahm, stellt das Verfahren wegen Kindesentzug 36 JS 368/93 ein, da die Folgen als gering anzusehen sind.
25. Aug. Der Vater schreibt den Kindern einen Brief - Monate später erklärt die Mutter gegenüber Herrn Weisser vom KJA Freiburg, dass sie den Kindern den Brief unterschlagen hat.
31. Aug. Mutter ist mit den Kindern bei Prof. Lempp, nachdem sie den zunächst für den 9. August geplanten Termin abgeleht hat.
06. Sep. Die Mutter legt Beschwerde gegen die Zwangsgeldandrohung ein und läßt ihre Anwältin wahrheitswiedrig behaupten, sie verweigere den Umgang, da die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den Vater wegen sexuellen Missbrauchs ermittele.
06. Sep. Der Vater legt Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft gegen die Einstellung des Verfahrens wegen Kindesentzugs ein.
13. Sep. Per Einschreiben mit Rückantwort kündigt der Vater seinen Besuch zum 18. d. M. an - Es kommt zurück: "Annahme verweigert"
18. Sep. Mutter und Kinder sind anwesend, öffnen aber nicht die Tür. Vom Balkon fordert die Mutter den Hauswirt, Herrn Kempf auf, die Polizei zu rufen, da der Vater angeblich keinerlei Umgangsrecht habe
21. Sep. Stellungnahme des KJA Freiburg: Häusliche Verhältnisse als o.k. erlebt. Die Kinder gehen alle in Therapie!
20. Sep. Gutachten Prof. Lempp liegt vor: Es fällt zunächst auf, dass die Mutter den Namen von Annas Therapeutin nicht weiß. Erneut findet Lempp keine Hinweis auf sexuellen Missbrauch, aber er schreibt (S. 48): "es bestehen massive Hinweise, darauf, dass ursprüngliche Vermutungen und Ängste der Mutter ... von Anna agierend aufgegriffen wurden" Ferner schreibt er, dass die Mutter nicht immer die volle Realitätskontrolle zu bewahren vermag (S.47) und von einer belastenden Situation der Kinder im Kontakt mit den irrealen Ängsten der Mutter und deren Labilität (S.51) Schließlich (S.49): "Es sollte vermieden werden, dass die Kinder weiterhin unklare negative Phantasien sexueller und anderer Art auf den Vater projizieren."
27. Sep. Der Vater ist nicht bereit, die ungehäuerliche Behauptung vom 6. des Monats einfach hinzunehmen. Er stellt Strafantrag wegen Verleumdung.
15. Okt. Vater schickt Telegramm, wo er Besuch zum Wochenende ankündigt.
16. Okt. Mutter und Kinder wiederum nicht angetroffen. Nach Aussage eines Hausbewohners vor einer halben Stunde abgefahren
18. Okt. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wegen Kindesentzug gegen Ute Alteck entgültig ein. Der Mutter wird zugute gehalten, dass sie von Missbrauch überzeugt ist und sie der Auffassung ist, dass der Kontakt der Kinder mit dem Vater diesen seelisch schade.
22. Okt. Die Beschwerde der Mutter gegen die Strafandrohung wird zurückgewiesen.
27. Sep. Die Staatsanwaltschaft Freiburg stellt auch das Verfahren wegen Verleumdung ein und macht auf den Weg der Privatklage aufmerksam.
27. Okt. Termin im Unterhaltsabänderungsverfahren vor dem Amtsgericht Böblingen. Richter Taxis erfährt - auf seine diesbzgl. Frage -, dass die Besuche noch nie funktioniert haben. Er erklärt daraufhin der Mutter. "Ich möchte, dass das entsprechend meinem Beschluß vom Februar stattfindet - dieser Beschluß hat Rechtskraft." Spontane Antwort der Mutter: "Das interessiert mich nicht!" - worauf Richter Taxis sagt: "Seien sie froh, dass ich nicht noch einmal über das Sorgerecht zu befinden habe."
10. Nov. Im Gespräch mit Herrn Weisser vom KJA Freiburg erfährt der Vater, dass die Mutter den Kindern seine Briefe unterschlägt. Einen betreuten Kontakt beim KJA, wie ihn Herr Weisser auf Initiative des Vaters vorgeschlagen hat, hat die Mutter im Gespräch mit ihm, ohne Angabe von Gründen, zurückgewiesen.
23. Nov. Gegen die Mutter wird vom Amtsgericht Freiburg das angedrohte Zwangsgeld festgesetzt.
13. Dez. Die Mutter legt Beschwerde gegen die Zwangsgeld-Festsetzung ein. Die Anwältin erklärt, dass Prof. Lempp im Gutachten eine Betreuung der Kontakte durch Frau Gehring vorgeschlagen habe, was die Kindesmutter auch begrüßen würde, leider sei Jutta aber nicht verfügbar. Tatsache ist, dass Jutta sowohl am 20. November, als auch am 18. Dezember mit in Sonstwo ist und von der Mutter auch gesehen wird. Die Mutter öffnet trotzdem nicht und lehnt jedes Gespräch ab.



Seiten-Anfang