für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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                                                Thomas Alteck

Rechtsanwälte
Dr. Müller & Kollegen
z.Hd. Herrn Stoll
Esslinger Str. 80
7012 Fellbach

                                                    23.01.93

 

Sehr geehrter Herr Stoll,

drei Dinge liegen mir am Herzen. Am vergangenen Freitag habe ich die Kinder wieder nicht gesehen. Meine Frau hat sich nicht beim Kindershutzbund gemeldet und war vom Kinderschutzbund nicht zu erreichen. Ich bitte Sie in der Strafsache in die Berufung zu gehen.

"Grund für mein Handeln war: ein höheres Rechtsgut "Fortbestand der psycho-sozialen Beziehung zum anderen Elternteil". Als Zeugin für die Agitation meiner Frau würde ich gern die Staatsanwältin eingeladen wissen, die Donnerstag dabei war.

Mein zweiter Wunsch ist, dass Sie Taxis fragen, ob er mir nicht die eheliche Wohnung zuweisen will. Das Haus steht seit 5 Wochen leer und ich muß bei Freunden wohnen. Ich würde gern mal wieder im eigenen Bett schlafen.

Drittens bitte ich Sie die Frage zu klären, wie lange sich das Gericht die ständige Mißachtung gerichtlicher Anordnungen noch anzuschauen gedenkt - vielleicht ist es an der Zeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht umzukehren?


Mit bestem Gruß
Thomas Alteck




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