für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
Schriftgröße:   grösser   /   kleiner      
   


                                                    Thomas Alteck

Generalstaatsanwaltschaft
Stuttgart
Ulrichstr. 10
70182 STUTTGART

                                                        27.04.94

Beschwerde gegen die Einstellung der Verfahren
20 Js 25621/94 und 20 Js 22679/94

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich der oben genannten Verfahren lege ich Beshwerde gegen die Einstellung ein. Soweit die Beschwerdefrist in einem Verfahren bereits abgelaufe ist, beantrage ich die Rücksetzung in den vorherigen Zustand, da ich durch meine Abwesenheit nicht eher dazu Stellung nehmen konnte.

Zur Begründung trage ich Folgendes vor:

 

1) Verfahren gegen Ute Alteck wegen Kindesmißhandlung:

Entgegen der Auffassung des Oberstaatsanwalt Nusser ist zunächst festzustellen, dass die Tat von der Mutter nur vorübergehend bestritten wurde. Nach der Konfrontation mit den Aussagen der Kinder räumte die Mutter die Tat vor dem Familiengericht Böblingen am 20.8.92 ein. Ebenso gab sie zu, das Bild als "Vater" bezeichnet zu haben. Sofern Herr Nusser darauf verweist, dass der Hergang nicht mehr feststellbar ist, erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass eine erwachsene Zeugin: Frau Corinna Thiele dabei zugegen war.

Ferner verwehre ich mich nachdrücklich gegen den Vorwurf, mit unbeschreiblicher Härte einen Familienrechsstreit zu führen. Wenn Herr Nusser die Akten wirklich eingesehen hat, dann wird ihm vermutlich nicht entgangen sein, dass weder das Jugendamt, noch die angerufenen Gerichte auch nur eine einzige außenstehende Person hinzugezogen haben; trotz zahlreicher Beweisanträge meinerseits. Es ist allzu verständlich, dass einer sogenannten "streitenden Partei" nicht geglaubt wird. Der Hinweis, dass es sich beim Vorwurf der sexuellen Kindesmßhandlung um einen Ausdruck psychischer Probleme der Mutter handeln könnte, kam von einem Therapeuten, Dr. habil. Christian Weisbach.

Er bestätigt auch, dass die Kinder bis zu meinem Auszug nicht auffällig waren. Daher ist festzustellen, dass die von Prof. Lempp festgestellten Schädigungen der Kinder durch das Zusammenleben mit der Mutter hervorgerufen sind, ein Faktum, dass auch Prof. Lempp deutlich zum Ausdruck gebracht wurde. Insofern sind sie auch Folge der seelischen Kindesmißhandlung.

Wenn Prof. Lempp trotzdem keinen Grund sieht, das Sorgerecht nicht bei der Mutter zu belassen, dann, weil er keine bewiesenen Fakten für das Fehlverhalten der Mutter hat. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist damit nur eine Fortsetzung der Untätigkeit der Gerichte und des Jugendamts und führt damit unweigerlich zu einer weiteren Schädigung der Kinder.

Ich erlebe, dass der Vorwurf "sexueller Missbrauch" zu einer Vorverurteilung führt, wie sie nur mit der Beschuldigung "Hexe" im Mittelalter vergleichbar ist. Es ist ein Skandal, dass niemand sich auch nur deie geringste Mühe macht, die widersprücklichen Aussagen der Parteien zu klären und statt dessen ein Staatsanwalt sich anmaßt, zum einen - ohne Ermittlung- die Schuld für die Schädigung der Kinder dem Vater zuzuweisen und zum zweiten festzustellen, dass das beschriebene Fehlverhalten der Mutter keine Straftat darstellt. Ich denke, dass es Sache eines Richters ist, darüber zu befinden.

2) Verfahren gegen Frau Iskenius (KOBRA e.V.):

Dieses Verfahren ist nicht unabhängig von dem zuvor genannten zu sehen, da die Mutter angab, auf Anweisung von Frau Iskenius zu handeln. Entgegen der Auffassung von Oberstaatsanwalt Nusser, kann sich Frau Iskenius nicht darauf berufen, im guten Glauben gehandelt zu haben. Da die Diskussion um den Missbrauch des Missbrauchs immer lauter wird, darf sie als verantwortungsvolle Therapeutin nicht die Schilderungen der Mutter sondern ausschließlich die Aussagen eines Kindes zum Gegenstand ihrer Bemühungen machen. Nach Frau Iskenius eigenen Angaben, hat sich Anna aber nie in Richtung Missbrauch geäußert. Zudem kann auch der erkennbar gute Wille kein hinreichender Grund sein eine Straftat wie sexuelle Kindesmißhandlung zu entschuldigen. Damit wären alle die Täter entlastet, die angeben, ihre sexuellen Handlungen an einem Kind seien Sexualaufklärung.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ich keineswegs so sicher wie Prof. Lempp behauptet, von einer Geisteskrankheit der Ute Alteck überzeugt bin. Insbesondere die Tatsache, dass die Schwester der Anwältin der Mutter bei KOBRA arbeitet legt den Verdacht nahe, dass es sich im vorliegenden Fall um eine vorsätzliche Verleumdung handelt - ein probates Mittel, dem Vater das Sorgerecht zu entziehen und jeden Kontakt zu unterbinden. Allerdings teile ich die Auffassung der von mir konsultierten Experten, dass eine solche rücksichtslose Instrumentalisierung der Kinder seitens ihrer Mutter ein Zeichen psychischer Defizite ist.

Aufgrund der besonderen Komplexität des Falles sowie der Brisanz der vorgebrachten Anzeige gegen eine Mitarbeiterin der KOBRA e.V., halte ich ein persönliches Gespräch für angebracht.


Mit freundlichem Gruß




Seiten-Anfang