für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Von: Thomas Alteck
An: Familiengericht Freiburg

Az 42F217/99

 

Im oben genannten Verfahren bitte ich β€” entgegen des Vorschlags der Richterin β€” dringend um die Fortführung desselben.

Zur Begründung trage ich vor:

Ich selbst habe beim OLG beantragt, die Klage der Mutter zurückzuweisen, da es nach Kenntnis aller Betroffenen sinnlos und eine Verschwendung von Steuergeldern ist, eine Umgangsregelung herbeizuführen. Die Mutter hat mehrfach dargetan, dass sie keinen Umgang will. Damit ist jede Regelung das Papier nicht wert, auf dem sie steht.

Zudem ist die Frage, ob die Mutter die elterliche Sorge zum Wohl der Kinder ausübt, wichtiger, als eine zweitinstanzliche Regelung des Umgangs. Darüber hinaus ist es eher fraglich, ob es ein Glaubwürdigkeitsgutachten geben wird, auf das alle Beteiligten jetzt warten wollen. Mit Verfügung vom 4.2.2000 hat die Staatsanwaltschaft Freiburg das Verfahren wegen falscher Anschuldigung gegen die Kindesmutter mit dem Hinweis eingestellt, dass erhebliche Zweifel an der Schuldfähigkeit bestehen, eine Zwangsunterbringung aber unverhältnismäßig erscheint.

Dazu habe ich natürlich eine eigene Meinung: Wenn der Mutter am 17. November 1991 nicht in den Sinn gekommen war zu behaupten, ich hätte die Tochter sexuell missbraucht, sondern Sie gesagt hätte, ihr sei die heilige Mutter Maria erschienen, dann wäre sie seit Jahren in Behandlung. So ist die Situation, dass die Kindesmutter jeden Tag wieder irgendwo jemanden findet, der den Fall nicht kennt, der keine Zweifel hat, der sich engagiert der Sache annimmt und in bester Absicht doch nichts weiter als eine Aufrechterhaltung des Status quo herbeiführt.

Zuletzt Frau Achhammer, (Kripo Müllheim) und Frau Olpen (Jugendamt Freiburg). Auch wenn in der Sache nicht zu bestreiten ist, dass die Kinder derzeit keinen Kontakt zu mir wollen, ist doch mehr als bedenklich, dass das Jugendamt zu dieser Einschätzung durch ein Telefonat mit der Mutter kommt.

Ähnlich oberflächliche und verantwortungslose Verfahrensweisen, die ich leider nicht das erste mal erlebe, haben zu der Situation geführt, dass die Kinder seit Jahren seelisch mißhandelt werden. Die normative Kraft des Faktischen: wenn die Mutter sagt, die Kinder äußern sich negativ β€”ist doch alles klar, oder?

Meine Verzweiflung zu beschreiben, fehlen mir die Worte.

Eine einzige Person hat bislang gewagt, offen die Aussagen der Mutter in Zweifel zu stellen und sofort trat zu Tage, was ich seit 1991 proklamiere. Ist etwa schon wieder in Vergessenheit geraten, dass die Frau, die detailgenau schildert, wie ich die gemeinsame Tochter vergewaltigt haben soll (pikanterweise im Haus des Direktors des schulpsychologischen Dienstes Nordholland β€” wo wir damals zu Gast waren) eine Minute später erklärt, dass ich jederzeit zu Kaffee und Kuchen in ihrem Haus willkommen bin?

Um es ganz deutlich zu sagen: Diese Frau ist krank - sie ist sehr krank. Es handelt sich um eine geistige Störung aus dem schizophrenen Formenkreis. Aus diesem Grund ist es, nicht nach meinem Ermessen sondern nach dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland - im Sinne des Kindeswohls - unverantwortlich, die Kinder bei ihr zu belassen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Alteck




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