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 In SachenAlteck . /. Alteck
 will ich für den Gläubiger darauf hinweisen, dass auch das Umgangsrecht am Wochenende des 15./16.01.1994 von der Mutter verweigert wurde. Der Vater hatte sich mit seiner Lebensgefährtin telegrafisch angesagt. Die Schuldnerin war genausowenig wie die Kinder im Hause. Rechtsanwalt 
 
 
 
 
 
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